Ersatzflüge müssen mit Flugveranstalter abgestimmt werden

- Immer ein Ärgernis: Flight Cancelled - Flug gestrichen / JasonJT © flickr.com
Das Flugfachportal aero.de weist darauf hin, dass Passagiere, deren Flug gestrichen wurde, nicht warten müssen, bis ihnen die Airline einen Ersatz anbietet.
Vielmehr dürfen die geschädigten Fluggäste auch auf eigene Faust einen Ersatzflug organisieren. Dabei sollte allerdings beachtet werden, dass dies in Absprache mit dem ursprünglichen Veranstalter stattfindet. Am besten, so zitiert aero.de den Verbraucherschützer Stefan Böhme, holt man vor der Umbuchung eine schriftliche Einwilligung der Fluggesellschaft ein. Oder noch besser: die Airline bezahlt den Ersatzflug gleich selbst. Im Gegenteil funktioniere es in der Regel nicht, den Flug auf eigene Faust zu buchen und dann dem Veranstalter in Rechunng zu stellen.
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Quelle: aero.de
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