Flugausfälle bei Streiks - Was sind Ihre Rechte?

Flight cancelled - Flug gestrichen / JasonJT © flickr.com
Massive Warnstreiks durch Angestellte des öffentlichen Dienstes haben im Frühjahr 2008 den Verkehr in weiten Teilen Deutschlands lahmgelegt. Neben dem öffentlichen Nahverkehr mussten auch zahlreiche Flüge gestrichen werden. Alleine die Lufthansa war gezwungen, 300 Flüge mit insgesamt 18 500 gebuchten Passagieren abzusagen. Was sind Ihre Rechte als Kunden, wenn Flüge aufgrund von Streiks abgesagt werden?
Wenn der öffentlich Dienst streikt, ist die Rechtslage kompliziert: Die öffentlichen Dienstleister besetzen wichtige Schaltstellen in den Flughäfen. Dazu gehören etwa die Sicherheitskontrollen, die Flugzeugabfertigung oder die Feuerwehr. Streikt eine dieser Gruppen, ist ein Flugbetrieb nicht mehr möglich. Ausgenommen sind allerdings die Flugraumüberwacher, die einen eigenen Tarifvertrag haben.
Fluggäste haben generell keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn ihr Flug wegen eines Streiks der Feuerwehr oder der Fluglotsen ausfällt. Dies liegt daran, dass nicht die Bediensteten der Airlines selbst streiken (dann müssten sie Schadensersatz leisten), sondern die Angestellten des Vertragspartners Flughafen.
Allerdings sind die Airlines bzw. die jeweiligen Reiseveranstalter laut der neuen EU-Fluggastrechte-Verordnung verpflichtet, die Passagiere auf einem Ersatzflug an ihr Ziel zu befördern.
Wer bei Annulierung von seinem Flug zurücktritt, hat zumindest Anspruch auf die Rückerstattung des Flugpreises - ebenso, übrigens, wer wegen einer Verspätung von 5 Stunden oder mehr zurücktritt. Sehr problematisch ist es natürlich, wenn Sie kurzfristig auf einen anderen Flug umbuchen wollen und dabei deutlich höhere Preise akzeptieren müssen. Denn diesen Schaden muss Ihnen die Airline dann nicht erstatten.
Günstige Flüge direkt online buchen >>
Quelle: dpa / aero.de
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite wurden nach bestem Wissen und Gewissen von unseren Redakteuren recherchiert und überprüft. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.
www.ab-in-den-urlaub.de
Anzeige
