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Flugwerbung muss Endpreise nennen

Ryanair: Für 0 Euro nach überall? Nicht wirklich... / paolo margari © flickr.com
Ryanair: Für 0 Euro nach überall? Nicht wirklich... / paolo margari © flickr.com

Werbung für günstige Flüge muss den Komplettpreis nennen, also auch Steuern, Gebühren und den evtl. Service-Charge. Darauf hat noch einmal die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt hingewiesen (Az.: 3-08 O 82/07).

Das Gericht hatte im Februar 2007 auf Antrag der Wettbewerbszentrale der niederländischen Fluggesellschaft KLM eine Zeitungsannonce untersagt, in deren Preise die Buchungsgebühr von 5 Euro nicht enthalten war. Laut Urteil ist diese Werbung nicht mit der Preisangabenverordnung vereinbar, wonach in einer Preiswerbung immer der Endpreis anzugeben sei.

Dies ist aber nur die Spitze des Eisbergs. Leider sind es gerade oft die sog. Billigfluggesellschaften, die mit falschen Preisangaben Werbung machen. Wenn germanwings mit “0 Euro-Flügen” wirbt, die aber mit Gebühren mindestens 23,58 kosten oder bei TUIfly im ersten Buchungsschritt 19,89 angezeigt werden, im zweiten mit Gebühren und Steuern aber schon 56,79 Euro, ist auf gut deutsch gesagt etwas faul!

Da dies nach geltender Rechtslage nicht erlaubt ist, wird es auch Zeit, dass die Gerichte aktiv werden. Dass man dabei ausgerechnet bei der noch relativ harmlosen KLM beginnen musste, mutet dabei seltsam an.

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Quelle: dpa / aero.de

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