Löhne auf Mallorca

Gute Chancen, etwas zu finden, haben Sie aber nur, wenn sich Ihre Gehaltsansprüche in Grenzen halten. Der finanzielle Rahmen ist deutlich enger als bei uns.

Das höchste Jahresgehalt etwa im öffentlichen Dienst Mallorcas bezieht der  Bürgermeister der reichsten Gemeinde der Insel und zugleich Spaniens, Calvia (mit den Touristenorten des Südwestens von Palma Nova über Peguera und Port d’Andratx bis Sant Elm). Er kassiert ca. €73.000 pro Jahr. Der Ministerpräsident der Balearen bringt es auf nur rund €65.000 brutto, und der Bürgermeister der Großstadt Palma verdient ca. €61.000/Jahr.

In der Gastronomie kommt Servicepersonal ohne Überstunden und Trinkgeld selten über ca. €1.500 brutto monatlich. Bürokräfte mit mittlerer Qualifikation (Bürokaufmann, Sekretärin etc.) und Facharbeiter werden in der Größenordnung von €1.500 bis maximal €2.500 brutto entlohnt; Ingenieure erhalten ab €3.000.

Das Durchschnittsbruttoeinkommen der Arbeitnehmer beträgt auf Mallorca pro Jahr nur etwa €25.000. Löhne und Gehälter in Spanien fallen also deutlich niedriger aus als in Deutschland, wo das durchschnittliche Bruttojahreseinkommen aller Vollzeitbeschäftigten in 2012 ca. €43.000 betrug (mit sehr starken branchenabhängigen und regionalen Schwankungen). Dabei ist indessen anzumerken, dass die Abzüge für Steuern und Sozialversicherung im Schnitt in Spanien geringer sind als in Deutschland (schon bei Jahreseinkommen von z.B. €30.000 betragen die ca. 33%).

In Spanien gibt es seit langem einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn, dessen Höhe je nach Branche jährlich an die Gehalts- und Inflationsentwicklung im Lande angepasst wird. in 2012 lag die Untergrenze für Vollzeitbeschäftigte über 18 Jahre im Durchschnitt aller Arbeitsbereiche bei ganzen €624/Monat (= €8.736/Jahr bei 14 Gehältern). Der minimale Stundenlohn beträgt €4,89.

Neben zwölf Gehaltszahlungen jeweils am Monatsende sind für die verschiedenen Branchen oft zwei zusätzliche Gehaltszahlungen pro Jahr vereinbart, eine zu Ostern oder im Juli und eine zu Weihnachten. Nicht jeder Arbeitgeber allerdings hält sich an diese 14xGehalt-Regelung und verlangt von seinen Mitarbeitern, dass sie den Ausfall der Sondergehälter stillschweigend akzeptieren.

Ganz allgemein kann man sagen, dass in Deutschland – in Abhängigkeit von Branche und Qualifikation – die Monatsgehälter um 60% bis 100% über denen auf Mallorca liegen. Das bedeutet: wenn sie dort eine Jobofferte erhalten, wird sie hinsichtlich der Bezüge erst einmal der Schlag treffen. wenn sie brutto ca. 66% ihres gewohnten deutschen Einkommens erzielen können, ist das viel. Ein sehr gutes Gehalt für eine mehrsprachige, erfahrene Chefsekretärin beträgt z.B. €25.000 brutto im Jahr. Auch deutsche Firmen auf Mallorca orientieren sich bei ihren Ortskräften (auch den deutschen) an dem auf Mallorca üblichen Tarifniveau. Mehr erhalten nur eigens aus Deutschland entsandte Mitarbeiter.

Einen sehr differenzierten »Gehaltspiegel« für ganz Spanien gibt es unter www.tusalario.es. Dort kann man sich (nach Anmeldung) auf Basis der eigenen Qualifikation auch sein mögliches Gehalt in Spanien ausrechnen lassen. Dafür werden verschiedene Daten wie Branche, Qualifikation, Alter, Berufsjahre, Betriebsgröße etc. abgefragt, bevor ein Durchschnittswert ausgegeben wird. Der allerdings ist in vielen Fällen erstaunlich hoch – jedenfalls für mallorquinische Verhältnisse. in Metropolen wie etwa Madrid oder Barcelona wird eben mehr verdient als auf den Balearen, obwohl die Inselgruppe ebenfalls zu den reicheren Regionen Spaniens gehört. Hier drückt jedoch die Konkurrenz der vielen Jobsuchenden das Lohnniveau offenbar noch stärker als in Spanien ohnehin schon.

Nicht zuletzt Arbeitslosenquoten von 20% und bis zu 50% Jugendarbeitslosigkeit bremsen das allgemeine Lohnniveau. Außerdem gilt: Das Lohn- und Gehaltsniveau von Frauen liegt in Spanien im Durchschnitt ca. 30% unter dem der Männer!

Arbeitsgesetze

In manchen Dingen ist die spanische Arbeitsgesetzgebung arbeitnehmerfreundlicher als bei uns, in anderen Bereichen restriktiver.
Dafür einige Beispiele:

  • Die maximale Arbeitszeit für Arbeitnehmer beträgt 40 Stunden pro Woche. Dies ist ein Mittelwert, der sich aus der Arbeitsbelastung übers gesamte Jahr ergibt. Die Höchstarbeitszeit pro Tag liegt bei 9 Stunden im Schnitt mit jeweils mindestens 12 Stunden zusammenhängender Ruhezeit.
  • Eine Beschäftigung als Teilzeit-Aushilfe (etwa wie beim deutschen €400-Job) ist nicht möglich, wohl aber Teilzeitarbeit mit fester Anstellung.
  • Überstunden sind auf 80/Jahr limitiert.
  • Der Urlaubsanspruch beträgt mindestens 20 Arbeits- bzw. 30 Kalendertage und kann nicht (!) finanziell abgegolten werden. Nicht genommener Urlaub verfällt somit! Sonderurlaub wird großzügig gewährt: Bei Heirat gibt es stolze 15 Tage, beim Tod eines nahen Angehörigen 4 Tage, bei der Geburt eines Kindes 2 Tage und bei Umzug 1 Tag.
  • Arbeit an einem oder mehreren der ca. 13-15 Feiertage muss (theoretisch!) mit 75% Aufschlag abgegolten werden.
  • Bei Krankheit gibt es Lohnfortzahlung erst ab dem vierten Tag bis maximal 12 Monate. Bei berufsbedingter Arbeitsunfähigkeit wird vom ersten Tag an gezahlt.
  • Mutterschutz wird maximal insgesamt sechzehn Wochen vor und nach der Geburt des Kindes gewährt; Erziehungsurlaub (período de excedencia) bis zu drei Jahren.
  • Die personen- bzw. betriebsbedingte Kündigungsfrist beträgt allgemein nur 30 Tage; bei nicht rechtmäßiger Kündigung durch den Arbeitgeber (was vor allem bei einem leicht vorkommenden Formfehler der Fall sein kann) steht dem gekündigten Arbeitnehmer eine (ansehnliche) Entschädigung zu.