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Kindergeld in Spanien

Kindergeld in Spanien

In Spanien, das doch aus unserer Sicht als »kinderfreundlich« gilt, zahlt der Staat für (nicht behinderte) Kinder bis zum Alter von 18 Jahren ganze 24€/Monat Kindergeld und dies auch nur an sozialversicherungspflichtige Geringverdiener, deren Familieneinkommen unter ca. 8.500/ Jahr liegt (beim 1 Kind, mit jedem weiteren Kind steigt der- Betrag um 15%).

»Normalverdiener« erhalten also keinerlei finanzielle Unterstützung vom Staat bei der Kindererziehung. Ein gesondertes Erziehungs- bzw. Familiengeld für die ersten Jahre nach der Geburt gibt es ebenfalls nicht, lediglich eine einmalige Geburtsbeihilfe in Höhe von rund 450. Höhere Leistungen in Größenordnung des deutschen Kindergeldes beziehen spanische Eltern lediglich für behinderte Kinder.

Für Spanier müssen sich die Regelungen in Deutschland daher schlaraffenlandartig anhören: Kindergeld 154€/Monat für die ersten drei Kinder (ab 4. Kind 179) bis zum Ende der Ausbildung, ggf. des Studiums ohne Einkommensbegrenzung bei den Eltern, außerdem bis 24 Monate Erziehungsgeld bis zu 304/ Monat, wiewohl einkommensabhängig (zumindest für sechs Monate relativ großzügig). Anfang 2006 wurden weitere Leistungen beschlossen, um Familien die Entscheidung für (mehr) Kinder zu erleichtern.

Kinder belasten daher in Spanien die Familienfinanzen erheblich stärker als in Deutschland.

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