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Verkehrsvorschriften auf Mallorca

Parken auf Mallorca / © RKH-Verlag
Parken auf Mallorca / © RKH-Verlag

Um auf der Höhe des Geschehens zu sein, was Verkehrsrecht und -regeln in Spanien anbelangt, sollte man gelegentlich einen Blick auf die Website des ADAC werfen: www.adac.de (dort unter »Recht und Rat« und weiter zu »Verkehrsrecht-Ausland«). Die folgenden Ausführungen reflektieren den Stand Anfang 2006:

Abschleppen

In Spanien darf man sich bei Pannen nicht durch einen anderen Privatwagen abschleppen lassen, sondern muss einen offiziell zugelassenen Abschleppwagen rufen. Man sollte sich aber, bevor das Auto auf den Haken genommen wird, die Tarife des Unternehmens zeigen lassen.

Sicherheitsgurte

Auf allen Sitzen, die mit einem Sicherheitsgurt ausgestattet sind, besteht Gurtanlegepflicht. Wird man ohne angelegten Gurt erwischt, drohen empfindliche Strafen bis zu 300/Person!

Handy am Steuer

Das Telefonieren am Steuer mit Mobiltelefonen ist verboten, wenn das Handy dazu in die Hand genommen werden muss. Freisprechanlagen sind zulässig, wenn die Kommunikation ohne Kopfhörer erfolgt. Zuwiderhandlungen kosten ab 90 Bußgeld.

Kindersicherung

Fahrzeuginsassen im Alter von mehr als drei Jahren, die nicht größer als 1,50 m sind, müssen eine an ihre Statur angepasste Rückhaltevorrichtung benutzen, sofern eine solche verfügbar ist. Anderenfalls sind die eingebauten Sicherheitsgurte zu benutzen. Kinder unter 3 Jahren müssen in einer Rückhaltevorrichtung befördert werden, die ihrem Gewicht und ihrer Größe angepasst ist.

Kreisverkehr

Im Kreisverkehr (glorieta) haben - sofern nichts anderes ausdrücklich durch Verkehrszeichen geregelt ist - diejenigen Fahrzeuge Vorfahrt, die sich im Kreisverkehr befinden.

Parkverbot

Gelbe (durchgehende, zickzack- oder unterbrochene) Linien am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot. An blauen Markierungen ist das Parken gebührenpflichtig.

Promille-Grenze

Die Promille-Grenze liegt in Spanien bei 0,5 Promille. Auf Mallorca gibt es verstärkt Kontrollen, die dazu dienen, diese Vorschrift konsequent durchzusetzen. Alkoholkonsum in Kombination mit überhöhter Geschwindigkeit ist eine der Hauptursachen für Mallorcas leider ständig steigende Zahl von Verkehrstoten.

Tanken

Handys, Autoradio und Motor müssen beim Tanken ausgeschaltet sein. Rauchen ist selbstverständlich auch verboten.

Überholverbot

100 m vor Kuppen und auf Straßen, die nicht auf 200 m zu überblicken sind, gilt ein allgemeines Überholverbot.

Warndreiecke

Alle Autos haben in Spanien im Prinzip zwei Warndreiecke mitzuführen, die im Pannenfall auf das liegen gebliebene Fahrzeug aufmerksam machen müssen und zwar mindestens 30 m vor und 30 m hinter dem Fahrzeug. Nach Protesten gilt nun einschränkend, dass für im Ausland zugelassene Fahrzeuge auch ein Warndreieck ausreicht, wenn diese nach dem jeweiligen nationalen Recht nur ein Warndreieck dabei haben müssen.

Warnwesten

Fahrer von Pkw, Autobussen und Fahrzeugen zur Güterbeförderung müssen, wenn sie bei Panne oder Unfall ihr Fahrzeug auf Autobahnen oder Landstraßen verlassen, eine reflektierende (gelbe oder orangefarbene) Warnweste tragen, die den Anforderungen der Euronorm EN 471 entspricht (kostet ca. 8).

Weitere Erfordernisse

In Spanien zugelassene Autos müssen nicht nur zwei Warndreiecke mit sich führen, auch Ersatzreifen, Wagenheber und Werkzeug zum Radwechsel und Ersatzbirnen gehören zur vorgeschriebenen Ausrüstung aller Fahrzeuge. Der Fahrer, sollte er Brillenträger sein, muss bei Kontrollen eine Ersatzbrille vorweisen können. Die üblichen Dokumente (Führer- und Fahrzeugschein) und zusätzlich ITV (=TÜV)-Bestätigung und die Versicherungspolice sollen auch zur Hand sein, letztere zur Not als beglaubigte Kopien. Fehlt bei Kontrollen irgendetwas, kostet das für jedes Teil bzw. Dokument theoretisch ein Strafmandat. Die Realität bei Mietwagen ist häufig: keine Warndreiecke, keine Versicherungs- und TÜV-Papiere. Verbandskästen erst recht nicht, denn die sind nicht vorgeschrieben.

Vorschriften beachten

Schnallen Sie sich unbedingt an, selbst wenn Sie Polizisten sehen, die im Dienstfahrzeug ohne angelegte Gurte durch die Stadt brausen. Und beachten Sie die Halteverbote und Parkvorschriften. An anderer Stelle wurde bereits erläutert, wie es in der ORA, der Kurzparkzone Palmas, zugeht. Wer dort in einer Lieferzone parkt, und sei es nur mit einem Teil der Fahrzeuglänge, zahlt 60€. Bei Leihwagen warten die Polizisten auf Ihre Rückkehr, um gleich an Ort und Stelle zu kassieren. Haben Sie nicht genügend Geld dabei, begleitet man Sie gern zum Bankautomaten oder ins Hotel. Die Strafen für Verkehrsvergehen sind, wie bereits erwähnt, auf Mallorca (in Spanien) deutlich höher als in Deutschland.

Mallorquinisches Verkehrsschild / © RKH-Verlag
Mallorquinisches Verkehrsschild / © RKH-Verlag

Tempolimits

Auf Landstraßen beträgt die zugelassene Höchstgeschwindigkeit 90 km/h (100 km/h auf Schnellstraßen mit breiten Seitenstreifen), auf Autobahnen 120 km/h. Wenn Sie die 90 km/h auf Landstraßen einhalten, staut sich hinter Ihnen aber bald der Verkehr, weil allgemein 100 km/h bis 120 km/h gefahren wird. Innerörtlich gilt 50 km/h, in Wohnstraßen ggf. 30 km/h

Linksabbieger

Richten Sie sich auf folgende Eigentümlichkeit ein: der von links kommende Verkehr fädelt sich an einigen Stellen über eine kurze Einbiegespur fließend nach rechts ein. Die von links einbiegenden Fahrer müssen zwar Ihre Vorfahrt beachten, ziehen oft aber zügig nach rechts auch noch in die kleinste Lücke.

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