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Reise-Versicherungen abschließen

Reiserücktrittsversicherung

Mit den Reiseunterlagen erhält man von den meisten Anbietern auch ein Formular für eine Reiserücktrittsversicherung oder eine Kombi­nation aus verschiedenen Versicherungen zugeschickt. Versichert ist man damit gegen Stornogebühren, die bis zum gesamten Reisebe­trag gehen können, wenn man kurz vor der Reise zurücktreten möchte (als Rücktrittsgründe werden jedoch nur schwerwiegende Argumente wie Todesfall in der Familie, eigene schwere Erkrankung oder Erkrankung eines Familienmitgliedes akzeptiert!). Bei Pau­schalreiseangeboten ist diese Versicherung häufig im Reisepreis enthalten.

 

Auslands-Krankenversicherung

Deutsche Krankenkassen werden nicht anerkannt (manche Privatkassen übernehmen jedoch auftretende Kosten). Wenn nicht, sollte man eine Auslands-Reisekrankenversicherung abschließen. Von vielen Reisebüros erhält man mit der Reisebestätigung bereits ein For­mular für eine solche Versicherung. Wichtig ist, dass sie einen Vollschutz ohne Summenbegrenzung enthält. Für längere Reisen lohnt es sich verschiedene Versicherungen zu vergleichen.

Wer die Reisekosten mit Kreditkarte bezahlt, ist unter Umständen dadurch bereits versichert. Erstattet werden grundsätzlich nur die Kosten von Krankheiten nach Reiseantritt. Bei Zahnersatz wird meist nur eine Notver­sorgung und ein Provisorium bezahlt. Eine Rückholversicherung sollte mit eingeschlossen sein. Unbedingt muss die Vertragsformulierung lauten: „Rückholung, wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar“ (keineswegs ausreichend ist eine Klausel, die besagt, daß eine Rückho­lung durchgeführt wird, wenn sie „medizinisch notwendig“ ist).

Einige Versicherungsgesellschaften: Central Krankenversicherung, Hansaring 40–50, 50670 Köln (Tel. 0221-16360). Europa Krankenversiche­rung, Piusstr. 137, 50931 Köln (Tel. 0221-9192852, Fax 9191701). HUK-Coburg, Bahnhofsplatz, 96450 Coburg (Tel. 09561-963123, Fax 963655) und vor allem Travel Secure mit dem günstigsten Tarif lauf Stiftung Warentest.

 

Reisegepäckversicherung

Bevor man eine solche Versicherung abschließt, sollte man sich genauestes mit den sog. „Ausschlussklauseln“ beschäftigen. Bei Foto­apparaten und Videokameras gibt es meist Einschränkungen und man muss sich an eine genau festgeschriebene Prozedur halten wie Kaufbelege vorweisen, Gehäusenummern angeben, polizeiliches Protokoll des Diebstahls vorlegen. Außerdem muss der Diebstahl bzw. der Verlust schnellstmöglich der Versicherung gemeldet werden.

 

Empfehlenswerte Versicherungsgesellschaften

Immer einen Vergleich lohnt Travel Secure, die renommierte Würzburger Versicherungs-AG mit der günstigsten Reisekrankenversicherung laut Stiftung Warentest.

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