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02.01.2012

Fluggastrechte 2012: Schlichtungsstelle kommt

Kategorie: Travel News
Von: if

Mit zunehmendem Flugverkehr steigt auch die Anzahl der Beschwerdefälle, wenn z.B. ein Flug überbucht, annuliert oder verspätet war. Bislang konnten die Passagiere ihre Rechte nicht immer effektiv durchsetzen. Dabei soll nun eine neue Schlichtungsstelle helfen.

Fluggastrechte Schlichtungsstelle

Auch die deutsche Lufthansa will bei der neuen Schlichtungsstelle mitmachen

Flugreisende, die Ärger mit ihrer Fluggesellschaft hatten, sollen sich künftig leichter beschweren können. Die deutschen Fluglinien sind anscheinend bereit, gemeinsam eine private Schlichtungsstelle einzurichten. Das Bundesjustizministerium bestätigt, dass der Bundesverband der deutschen Luftverkehrswirtschaft (BdL) jetzt eine Vereinbarung unterzeichnet habe. Damit sollen langwierige Gerichtsverfahren vermieden, die Kundenbindung für die Airlines jedoch möglichst erhalten bleiben.

Die neue Schlichtungsstelle soll immer dann aktiv werden, wenn sich Fluggäste zuvor erfolglos bei ihrer Airline beschwert haben, weil z.B. ein Flug überbucht war, annulliert wurde oder verspätet ankam. Auch bei Gepäckschäden durch den Transport oder wenn behinderte Personen Schwierigkeiten hatten, soll die neue Stelle angerufen werden können.

Die Kosten dafür übernehmen die Fluggesellschaften. Offen ist jedoch noch, ob diese eine eigene Stelle einrichten oder sich der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SöP) anschließen. Letztere war im Rahmen der neuen Fahrgastrechte installiert worden, die seit Mitte 2009 für Bahnreisende gelten und seitdem eine deutliche Verbesserung für die Kundenansprüche bewirken.

Eine Studie der Verbraucherzentralen hatte 2010 gezeigt, dass es auch im Flugverkehr erhebliche Probleme gibt. Fluggäste können ihre Rechte aus der EU-Verordnung von 2004 häufig nicht durchsetzen. Und viele Fluggesellschaften kommen der Pflicht nicht nach, Reisende von sich aus aktiv auf ihre Rechte hinzuweisen.

Die neue Einigung soll im Luftverkehrsgesetz geregelt werden. Dabei setzt das zuständige Ministerium zunächst auf Freiwilligkeit. Gesetzlich sei es ohnehin nicht möglich, private Firmen zur Akzeptanz eines Schlichterspruchs zu zwingen. Diese könnten lediglich zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren verpflichtet werden.

Sollten die Airlines sich nicht der SöP anschließen, sondern eine eigene Schlichtungsstelle einrichten, müsste diese von den Bundesministerien für Justiz und Verkehr anerkannt werden. Die Behörden wollen auch darauf hinwirken, dass sich nternationale Airlines ebenfalls beteiligen. Sollten diese nicht mitmachen, werde es zu verbindlichen Regelung kommen.

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