Hotelbewertungen: Gefahr von Abmahnungen bei holidaycheck, tripadvisor und Co.
Von: e.pf.
Nachdem die Hostelkette A&O gegen den Portalbetreiber holidaycheck vor Gericht gezogen ist, steht nun fest, dass zwischen dem Bewertungsportal und der Hotelkette klar ein Wettbewerbsverhältnis besteht. Es drohen vermutlich auch anderen Portalen Gerichtsverfahren.
Das Oberlandesgericht Hamburg hat festgestellt, dass der Portalbetreiber holidaycheck Meinungs- und Buchungsportal nicht eindeutig voneinander trennt – so mache sich der Betreiber Äußerungen Dritter durch das Verwerten auf einem Buchungsportal zueigen, vor allem wenn Gesamtbewertungen gebildet werden oder es Uservergütungen (z.B. Bonusmeilen) gibt.
Aus diesem Grund gelten fortlaufend einzelne Unterlassungsansprüche, Löschungsansprüche sowie Abmahnungen für Einzeleinträge wurden bejaht – allerdings kommt es zu keinem allgemeinen Unterlassungsanspruch, solange die Existenz des Hotelbetriebes nicht gefährdet wird. In Bezug darauf war es für A&O negativ, dass die Gesamtwertungen auf holidaycheck zu positiv ausfielen und das Gericht keinen generellen Löschungsanspruch feststellen konnte. Möglich wäre dies beispielsweise für ein kleines Hostel mit nicht vielen und vor allem schlechten Bewertungen.
Dennoch: Nicht nur Holidaycheck, sondern auch tripadvisor und Co. müssen nach diesem Urteil mit einer Abmahnwelle rechnen. Die in der Folge entstehenden Kosten für den jeweiligen Portalbetreiber könnten bewirken, dass Plattformen – die Bewertungen sowie Vertrieb vermischen – ihre Unternehmensstrategie verändern müssen, um hohe Kosten und einen immensen Nachbearbeitungsaufwand zu vermeiden. Das Urteil unterstützt nämlich Hotelbetreiber, bewusst gegen negative Einträge aufzutreten.
Die Folgen des Urteils sind noch nicht absehbar, es könnte aber dazu führen, dass Hotelbewertungsportale die Unmutsäußerungen ihrer User über einzelne Hotels restriktiver publizieren werden. Das wäre ein klarer Rückschlag für die Verfechter des social web.
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