Reisemangel: Änderung der Route auf Kreuzfahrten - teilweise Rückerstattung der Reisekosten möglich
Von: e.pf.
In der Regel wählen Reisende eine Kreuzfahrt aufgrund der jeweiligen Route: Werden attraktive Stopps jedoch kurzfristig gestrichen, ärgert das die meisten Passagiere. Mitunter gilt das als Reisemangel und ein Teil des Urlaubspreises kann zurückgefordert werden.

Fällt ein besonders interessanter Stopp ins Wasser, besteht mitunter teilweiser Anspruch auf eine Rückerstattung des Urlaubspreises.
Wird die Route einer Kreuzfahrt kurzfristig geändert, können Reisende unter bestimmten Umständen einen Teil der Reisekosten künftig ersetzt bekommen – entsprechend einem Urteil des Amtsgerichts Rostock.
Die Änderungen der Route wird jedoch nur dann als Reisemangel eingestuft, wenn die Routenänderung von der Reederei zu verantworten ist und wesentliche Teile der gebuchten Kreuzfahrt – wie beispielsweise ein Stopp in einer besonders interessanten Hafenstadt – ausfallen.
www.ab-in-den-urlaub.de
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