Einreisebestimmungen für die USA
ESTA Prozedur – Einreise USA 2010
Im Januar 2009 wurde das bisherige »visumfreie« Einreiseverfahren ersetzt durch ESTA, ein elektronisches System der Einreiseregistrierung und -genehmigung. Ohne vorherige Anmeldung bei ESTA ist seither keine Einreise in die USA mehr möglich. Damit ESTA rechtzeitig vor der Abreise klappt, muss die Registrierung mindestens 72 Stunden vorher erfolgen. Die Genehmigung gilt für zwei Jahre und ggf. mehrere Einreisen. Auch kurzfristige Reiseentscheidungen sind also mit ESTA für alle möglich, die sich bei ESTA schon mal haben registrieren lassen.
Ab 08. September 2010 ist ESTA nicht mehr frei, sondern mit US$ 14,00 gebührenpflichtig. Die Zahlung kann nur über Kreditkarte erfolgen (Mastercard, Visa, American Express, Discover).
Mit bereits vor dem 08.09.2010 erteilten ESTA-Genehmigungen ist die Einreise nach wie vor zunächst kostenfrei. Erst nach deren Ablauf (2 Jahre nach Ausstellungsdatum) fallen für einen erneuten ESTA-Antrag die dann gültigen Gebühren an.
Unter der Internetadresse germany.usembassy.gov/esta finden sich alle Einzelheiten und ein Link zum Antragsvordruck unter https://esta.cbp.dhs.gov auch in deutscher Sprache.
ESTA-Abzocke
Auf der Botschaftsseite wird explizit gewarnt vor unautorisierten Seiten wie z.B. esta-usa.de (war pikanterweise Anfang 2009 noch die offizielle Seite der US Embassy!), estausa.org u.a., die den Eindruck erwecken, offizielle Seiten der US-Regierung zu sein, aber erst nach Kartenvorabzahlung von $49 für eine überflüssige Informationsschrift den Antrag weiterleiten. Selbst der Hinweis auf nicht autorisierte ESTA-Portale fehlt dort nicht.
Elektrisches Formular
Von der ersten grünen Antragsseite (zunächst nur den Block links beachten) geht’s in der deutschsprachigen Version ganz unten einfach »weiter« (englischsprachige Version »apply«). Ein Klick darauf führt zum Antragsformular.
ESTA-Zulassung als harmloser Tourist
Nach Versand des ausgefüllten Formulars und $14 Gebührenzahlung via Kreditkarte erhält der/die Antragsteller(in) einen komplizierten Zugangscode, unter der er/sie nach spätestens 72 Stunden nachschauen kann, ob er/sie autorisiert wurde, in die USA einzureisen. Um das zu tun, ist wieder https://esta.cbp.dhs.gov aufzurufen. Man gelangt auf die identische Seite wie im Fall des Antrags, muss nun aber im grünen Formular ganz unten rechts den zugeteilten Code, Geburtsdatum und Passnummer eintragen. Unter »Aktualisieren« erfährt man dann, ob alles geklappt hat. Wenn ja, steckt man mit allen abgelieferten Daten im Computer der US-Homeland Security als zugelassener Einreiser. Das kann so auch die Fluggesellschaft beim Einchecken aufrufen und ablesen.
Kontrollprozedur
Obwohl also jeder USA-Tourist noch vor Besteigen des Flugzeugs überprüft wird, erfolgt eine weitere Kontrolle am Immigrations- Schalter im Ankunftsairport. Und zwar werden seit Oktober 2004 biometrische Daten erfasst (seit 2007 Abdrücke aller 10 Finger, und Foto in maximal 30 Sekunden), um später sicherzustellen, dass der/die Ausreisende wirklich der-/dieselbe wie bei Einreise ist, bzw. die Person, die im Pass steht. Ein Passlesegerät gibt Auskunft über vorherige Einreisen und dabei eventuell gespeicherte negative Kontakte mit der US-Obrigkeit. Ohnedem erhält der Ankömmling in der Regel den Einreisestempel für volle 90 Tage. Oft erkundigt sich der Officer auch noch nach Reiseabsichten des Touristen, seiner Berufstätigkeit etc.
Wichtiger Hinweis zu Kinderpässen
Zur Einreise in die USA sind nur noch weinrote Reisepässe zulässig, die – sofern sie nach dem 26.10.2005 ausgestellt wurden – maschinenlesbar sein und auch biometrische Daten des Inhabers enthalten müssen. Dieses Erfordernis gilt auch für Kinderpässe. Diese werden aber offenbar nicht generell mit dem nötigen Chip ausgestellt, unterscheiden sich trotzdem äußerlich – da ebenfalls weinrot – nicht auffällig von den Chip-Versionen. Wer mit Kindern in die USA reist, sollte deren Pässe unbedingt frühzeitig vor Reisestart auf ihre USA-Eignung überprüfen.
Das Buch zum Artikel:
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