Verkehrsvorschriften auf Mallorca

Mehr über Autofahren auf Mallorca

Abschleppen
In Spanien darf man sich bei Pannen nicht durch Privatfahrzeuge abschleppen lassen, sondern muss ein offiziell zugelassenes Abschleppunternehmen beauftragen. Wichtig: Tarife erfragen, bevor das Auto auf den Haken genommen wird.

Sicherheitsgurte
Auf allen Sitzen, für die ein Sicherheitsgurt vorhanden ist, besteht Gurtanlegepflicht. nicht anschnallen kostet bis €300/Person!

Handy am Steuer
Das Telefonieren am Steuer mit Mobiltelefonen ist verboten, wenn das Handy dazu in die Hand genommen werden muss. Echte Freisprechanlagen ohne Kopfhörer sind zulässig. Zuwiderhandlungen kosten ab €90 Bußgeld.

Kindersicherung
Kinder über 3 Jahren und Personen, die nicht größer als 1,50 m sind, müssen eine an ihre Statur angepasste Rückhaltevorrichtung benutzen wenn vorhanden, ansonsten die eingebauten Sicherheitsgurte. Kinder unter 3 Jahren müssen in einem Kindersitz befördert werden, die ihrem Gewicht und ihrer Größe angepasst ist.

Kreisverkehr
Fahrzeuge im Kreisverkehr (glorieta) haben – sofern nicht ausdrücklich durch Verkehrszeichen anderes geregelt ist – Vorfahrt vor in den Kreisel einfahrenden Fahrzeugen.

Parkverbot
Gelbe (durchgehende, zickzack- oder unterbrochene) Linien am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot. An blauen Markierungen ist das Parken gebührenpflichtig.

Promillegrenze
Die Promillegrenze liegt in Spanien bei 0,5 Promille. Auf Mallorca gibt es in letzter Zeit vermehrt Kontrollen zur Bekämpfung von Alkohol am Steuer. Denn alkoholisierte Fahrer sind verantwortlich für zahlreiche schwere Verkehrsunfälle mit einer überproportional hohen Zahl von Verkehrstoten.

Tanken
Handys, Autoradio und Motor müssen beim Tanken ausgeschaltet sein. Rauchen ist selbstverständlich auch verboten.

Überholverbot
100 m vor Kuppen und auf Straßen, die nicht für mindestens 200 m zu überblicken sind, gilt ein allgemeines Überholverbot.

Warndreiecke
Alle Autos haben in Spanien im Prinzip zwei Warndreiecke mitzuführen, die im Pannenfall auf das liegen gebliebene Fahrzeug aufmerksam machen müssen und zwar mindestens 30 m vor und 30 m hinter dem Fahrzeug. Nach Protesten gilt nun einschränkend, dass für im Ausland zugelassene Fahrzeuge auch ein Warndreieck ausreicht, wenn diese nach dem jeweiligen nationalen Recht nur ein Warndreieck dabei haben müssen.

Warnwesten
Fahrer von Pkw, Autobussen und Fahrzeugen zur Güterbeförderung müssen, wenn sie bei Panne oder Unfall ihr Fahrzeug auf Autobahnen oder Landstraßen verlassen, eine reflektierende (gelb- oder orangefarbene) Warnweste tragen, die den Anforderungen der Euronorm EN 471 entspricht (kostet ca. €8-€10).

Weiter Erfordernisse:

In Spanien zugelassene Fahrzeuge müssen nicht nur zwei Warndreiecke mit sich führen, auch Ersatzreifen, Wagenheber und Werkzeug zum Radwechsel und Ersatzbirnen gehören zur vorgeschriebenen Ausrüstung aller Fahrzeuge.

Der Fahrer, sollte er Brillenträger sein, muss bei Kontrollen eine Ersatzbrille vorweisen können. Die üblichen Dokumente (Führer- und Fahrzeugschein) und zusätzlich ITV (=TÜV)-Bestätigung und die Versicherungspolice sollen auch zur Hand sein, letztere zur Not als beglaubigte Kopien. Fehlt bei Kontrollen irgendetwas, ist für jedes Teil bzw. Dokument theoretisch ein Strafmandat fällig. Die Realität bei Mietwagen ist häufig: keine Warndreiecke, keine Versicherungs- und TÜV-Papiere. Verbandskästen erst recht nicht, denn die sind nicht vorgeschrieben.

Vorschriften beachten
Schnallen sie sich unbedingt an, selbst wenn sie Polizisten sehen, die im Dienstfahrzeug ohne angelegte Gurte durch die Stadt brausen. Und beachten sie die Halteverbote und Parkvorschriften. Wer dort in einer Lieferzone parkt, und sei es nur mit einem Teil der Fahrzeuglänge, zahlt €60. Bei Leihwagen warten die Polizisten auf Ihre Rückkehr, um gleich an Ort und stelle zu kassieren. Haben sie nicht genügend Geld dabei, begleitet man sie gern zum Bankautomaten oder ins Hotel. Die Strafen für Übertretungen sind, wie bereits erwähnt, auf Mallorca (in Spanien) deutlich höher als in Deutschland.

Tempolimits
Auf Landstraßen beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 90 km/h bzw. 100 km/h auf Schnellstraßen mit breiten Seitenstreifen, auf Autobahnen 120 km/h. Wenn Sie die 90 km/h auf Landstraßen einhalten, staut sich hinter Ihnen aber bald der Verkehr, weil allgemein gern 100 km/h und mehr gefahren wird.
Innerorts gilt 50 km/h, in Wohnstraßen ggf. 30 km/h.

Linksabbieger
Richten sie sich auf folgende Eigentümlichkeit ein: der von links kommende Verkehr fädelt sich an einigen Stellen über eine kurze Einbiegespur fließend nach rechts ein. Die von links einbiegenden Fahrer müssen zwar ihre Vorfahrt beachten, ziehen oft aber zügig nach rechts auch noch in die kleinste Lücke.

Verkehrsrecht – verschärfte Strafen seit 2010

Verkehrsstrafe

Bei Verkehrsstrafen wird zwischen leichten, schweren und sehr schweren Verstößen unterschieden. Von der Kategorie hängt die Höhe des Bußgelds ab. Für einen leichten Verstoß wird eine Strafe bis zu €90 verhängt, bei schweren Verstößen €91-€300 und bei sehr schweren Verstößen €300-€600. Bei schweren Vergehen kann außerdem der Führerschein für einen Zeitraum von 1-3 Monaten entzogen werden. Bei sehr schweren Übertretungen wird der Führerschein ebenfalls für diesen Zeitraum entzogen.

Strafzettel (multa)

Bei Strafzetteln wegen eines Verkehrsdelikts gibt es folgende Optionen:

Wenn man den innerhalb von 30 Tagen bezahlt, wird ein Nachlass von 30% gewährt. Die Strafe kann an verschiedenen Stellen bezahlt werden, so zum Beispiel über die Website des Verkehrsamts (www.dgt.es) mit Kredit- oder Debitkarte, bei der Post oder bei einer Zweigstelle der Santander-Bank.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, Berufung einzulegen, etwa wegen eines Formfehlers (wenn die Strafe mit 30% Nachlass bezahlt wird, entfällt diese Option). Bei Widersprüchen ist es sehr wichtig, die Frist zu beachten, die je nach Art des Verstoßes zwei Wochen oder einen Monat beträgt. Der Vorteil des Einspruchs ist, dass es eventuell zu einer Verjährung der Strafe kommt.

Wenn man von der Polizei wegen eines Verstoßes angehalten und ein Strafzettel ausgefüllt wird, insistiert diese gerne auf einer Unterschrift des Übeltäters, zu der man aber nicht verpflichtet ist. Damit räumt man zwar den Verstoß als solchen ein, gibt jedoch nicht automatisch sein Einverständnis mit der Strafe. Es ist auch dann immer noch möglich, einen Einspruch einzulegen.