Banken und Zahlungsverkehr, Seite 2

Wenn sie nicht ständig auf der Insel leben (weniger als zusammenhängende 183 Tage im Jahr!) und hier ein Konto eröffnen, erhält dieses den Vermerk non-resident. Ein solches Konto können sie nicht nur in Euro, sondern auch in britischen Pfund, Rubel oder Dollar führen. Das lässt ihnen eine größere Beweglichkeit, zumal der Fiskus sich nicht um derartige Konten kümmert, da die Bank sowieso automatisch 25% der Zinserträge als Quellensteuer ans Finanzamt abführt.

Geschäftskonto

Nun kann es die Zeit ja mit sich bringen, dass sie residente werden und auf Mallorca Geschäfte tätigen. Dann brauchen sie eine Steuernummer und ein Geschäftskonto. In einem solchen Falle meldet kaum jemand seiner Bank, dass er jetzt Resident ist, sondern eröffnet sein Geschäftskonto bei einer anderen Bank, behält aber das nicht-Residenten-Konto für andere Zwecke bei. Das ist trotz der europaweit voranschreitenden Transparenz im Finanz- und Steuersektor immer noch gängige Praxis. So oder so sollte man private und geschäftliche Finanzen mit zwei Konten sauber trennen.

Steuerkonto

Ein Geschäftskonto, auf dem alle Vorgänge abgewickelt werden, die dem Finanzamt bekannt werden, bezeichnet man auch als »Steuerkonto«. Es dient schließlich als Grundlage zur Berechnung der Einkommen- und ggf. weiterer Steuern.

Steuerzahlung

Diese Arbeit erledigt der asesor fiscal (Steuerberater) und füllt die entsprechenden Formulare aus. Der Steuererklärung ist der Auszug des Steuerkontos zum Stichtag der Steuerzahlung beizufügen. Damit kann man zum Finanzamt gehen, dort Schlange stehen und in bar bezahlen, oder man überlässt das seiner Bank. Die stempelt dann alle Papiere ab, gibt dem Kunden eine Kopie und reicht die Unterlagen samt Zahlung an den Fiskus weiter. Dieses verblüffend einfach erscheinende System, in dem jeder seine Steuern selbst berechnet, ersetzt in Spanien tatsächlich die Veranlagung durch die Finanzbehörden.

So »lässig« der Staat in manchen Bereichen zu sein scheint, so genau nimmt er es mit Steuerzahlungen. Wer z.B. die Termine zur Zahlung der jeweils geschuldeten IVA (impuesto del valor adicional), der spanischen Mehrwertsteuer, nicht einhält, zahlt sofort 20% mehr. Deshalb erleben sie an den Stichtagen in den Banken oft Schlangen von Leuten, die noch schnell zahlen wollen, bevor die Bank schließt.

Transaktionskosten

Für Euro-Überweisungen von Spanien nach Deutschland und umgekehrt gibt es heute eine ganz klare europaweit einheitliche Regelung: Die Gebühren für solche Transaktionen dürfen die Kosten einer Inlandsüberweisung des jeweiligen Instituts nicht überschreiten. Dies gilt für Beträge bis €50.000. Für eine Euro-Überweisung ins Ausland (z.B. nach Deutschland) benötigen sie wie bei uns die IBAN (International Bank Account Number) sowie den BIC (Bank Identifier Code) der Bank des Begünstigten.

Theoretisch bedeutet diese Regelung, dass Banken oder Sparkassen, die für Inlandsüberweisungen keine Kosten berechnen, auch für Auslandsüberweisungen keine Gebühren in Rechnung stellen dürfen. In der Praxis wird versuchen einzelne Institute gerne, diese Vorschrift zu unterlaufen.

Generell gilt:

  • Die Preise müssen transparent sein, also vorher bekannt gegeben worden sein.
  • Es muss die volle Summe überwiesen werden, Gebührenabzüge sind unzulässig.
  • Eventuell anfallende Kosten gehen nur zu Lasten des Auftraggebers.

Sollte ein Geldinstitut unerlaubte Gebühren erheben, kann man dies der zuständigen Beschwerdestelle in Spanien melden:

Servicio de Reclamaciones Banco de España,
Calle Alcana 50, 28014 Madrid

www.bde.es/webbde/es/secciones/servicio/reclama/reclama.html

Gläsernes Bankkonto

Seit Juli 2005 ist eine Richtlinie der Europäischen Union in Kraft, die etliche deutsche »Mallorcafans« dazu veranlasste, ihre Konten auf der Insel zu räumen. Denn auf Grund der so genannten »Verordnung zu Zinsinformationen« sind Banken der europäischen Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, Zinserträge von ausländischen Nicht-Residenten den Finanzämtern der Heimat mitzuteilen. Auch Einkünfte aus der Vermietung von Ferienimmobilien sind jetzt grenzüberschreitend sichtbar. Deutsche Finanzbeamte könnten sich jetzt z.B. dafür interessieren, woher das Vermögen auf den spanischen Konten von deutschen Bankkunden kommt.
Betroffen sind folgende Anlageformen: Festgeld, Sparbücher, Sparbriefe, Sparverträge, Staatsanleihen und Obligationen

Online-Banking

Der weder räumlich noch zeitlich beschränkte Zugang zum eigenen Konto über das Internet ist prinzipiell eine zeitgemäße Art, Bankgeschäfte kostengünstig zu erledigen. Die dagegen – zu Recht oder Unrecht – noch bestehenden Vorbehalte scheinen die Spanier weniger zu beeindrucken als die Deutschen. Denn in Spanien ist das Online-Banking weiter verbreitet als im sicherheitsbewussten Deutschland.

Wie bei den heimischen Banken versucht man mit der Vergabe von Pins und mobilen TANs den Kontozugang und die Transaktionen sicher zu machen und das Missbrauchspotenzial durch laufende Anpassung der Sicherheitsstandards niedrig zu halten.

Für deutsche Residenten, die sowohl auf Mallorca als auch in der Heimat Kontozugriff haben wollen oder aus geschäftlichen Gründen haben müssen, ist Online-Banking eine klare Option. Mittlerweile bieten alle auf Mallorca mit Filialen vertretenen Geldinstitute ihren Kunden diesen Service kostenlos an.

Eine Übersicht aller teilnehmenden Banken in Spanien findet man unter: www.banco.com.es/online.htm

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