Barrierefreies Reisen

Barrieren sind Hindernisse, die dafür sorgen, dass man in seiner Beweglichkeit eingeschränkt wird. Das kann bedeuten, dass zur eigenen Behinderung auch noch Hindernisse von außen kommen, aber auch, dass die Voraussetzungen für problemloses Reisen nicht gegeben sind.

Nicht nur an Rollstuhlfahrer sei hier gedacht. Wer einmal mit Gipsbein unterwegs gewesen ist, kann ein Lied davon singen, was „eingeschränkte Mobilität“ bedeutet.

Fast 20 % der Europäer könnte auf Reisen oder bei seiner Kommunikation Hilfe benötigen. Daher fassen wir einmal zusammen, wer zu diesem Personenkreis gehören kann:

•    Rollstuhlfahrer
•    Personen mit Rollator
•    Personen mit Beinprothese
•    Personen mit Kinderwagen
•    Personen mit Krücken
•    Personen mit Gipsbein
•    Schwangere
•    Familien bzw. Personen mit Kleinkindern
•    Blinde bzw. Sehbehinderte Personen
•    Gehörlose bzw. Personen mit Hörbehinderung
•    Ältere Menschen
•    Menschen mit Lernschwierigkeiten
•    Kranke

Die Buchung

Schon bei der Buchung der Reise sollten der Fluggesellschaft oder dem Reisebüro unbedingt die folgenden Angaben mitgeteilt werden, um während der gesamten Reise die unerlässlichen Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können:

•    Welche Art der Behinderung liegt vor (eingeschränkte Mobilität, Seh- oder Hörbehinderung etc.)

•    In welchem Grad ist Unterstützung erforderlich?

•    Auf spezielle Bedürfnisse muss während des Fluges Rücksicht genommen werden?

Das Luftfahrtsbundesamt hat arbeitet mit einem internationalen Code, über den der benötigte Unterstützungsgrad festgelegt werden kann:

•    WCH R: “Wheelchair for ramp”. Fluggast kann kurze Wege gehen und auch Treppen steigen. Er benötigt Hilfe zur Überbrückung des Weges zwischen dem Flugzeug und dem Terminal. Er kann selbstständig einsteigen und sich innerhalb des Flugzeugs fortbewegen.

•    WCH S: “Wheelchair for steps”. Fluggast kann kurze Wege laufen, aber nicht Treppen steigen. Er ist zwischen dem Flugzeug und dem Terminal auf Hilfe angewiesen und benötigt Hilfe beim Einsteigen. Innerhalb des Flugzeugs kann er sich selbstständig bewegen.

•    WCH C: “Wheelchair for cabin seat”. Fluggast kann nicht selbstständig laufen und nicht Treppen steigen. Er muss bis zum Sitzplatz begleitet werden und benötigt vollständige, persönliche Hilfe. Wenn die Reise länger als drei Stunden dauert, ist eine Begleitung erforderlich.

•    BLND: Blinder oder sehbehinderter Fluggast.

•    DEAF: Gehörloser, hörgeschädigter oder taubstummer Fluggast.

•    DPNA: Fluggast mit geistiger Behinderung oder Beeinträchtigung.

In Abhängigkeit vom Grad der Selbstständigkeit und der Flugdauer kann eine vorherige medizinische Zustimmung angefordert werden.

Begleitpersonen von Behinderten haben Anspruch auf eine kostenlose Sitzplatzreservierung.

Für den Fall, dass die Fluggesellschaft eine Beförderung ablehnt, muss der Reisende innerhalb von fünf Werktagen nach seiner Anfrage eine entsprechende Nachricht erhalten.

Lufthansa: Reisevorbereitung für mobilitätseingeschränkte Fluggäste

https://www.lufthansa.com/de/de/Barrierefrei-reisen

 

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