Reisen für Menschen mit Behinderungen

<< Vorherige Seite

Neue Bestimmungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität

Die europäische Gemeinschaft hat am 26.7.2008 eine Reihe von Bestimmungen erlassen, die auf allen Flughäfen der Europäischen Union gelten. Sie garantieren Personen mit eingeschränkter Mobilität den gleichen Zugang zum Luftverkehr wie jedem anderen Passagier auch, ohne Diskriminierung und ohne zusätzliche Kosten.

Dazu ist es zunächst einmal wichtig zu wissen, dass keinem der Einstieg in ein Flugzeug aufgrund einer Behinderung oder eingeschränkten Mobilität verweigert werden kann.

Die einzigen möglichen Ausnahmen sind bestehende Sicherheitsanforderungen aufgrund nationaler oder internationaler Vorschriften oder technische Unmöglichkeiten wie die Enge des Flugzeugs.

Welche Art der Reservierung auch immer vorgenommen wird, wenn eine geeignete Hilfe gewünscht wird, müssen die besonderen Bedürfnisse bis spätestens 48 Stunden (besser noch früher) vor Abflug angemeldet werden.

Ein rechtzeitiges Erscheinen zur angegebenen Zeit vor dem Abflug an einem vereinbarten  Kontaktpunkte (z.B. Rufsäule, Kontaktbüro, Abfertigungsschalter) am Flughafen ist im eigenen Interesse empfohlen. Der Reisende meldet sich hier und wird von der Person, die ihn helfend betreut, abgeholt. Wenn es gewünscht wird, kann diese Person auch bei der Abfertigung behilflich sein.

Es ist zu beachten, dass sämtliche Flughäfen im Bereich der Europäischen Gemeinschaft mit einer Voranmeldung von mindestens 48 Stunden verpflichtet sind, medizinische Geräte und maximal 2 Mobilitätshilfen (z.B. Rollstuhl, Prothesen, Krücken) kostenlos zu befördern. Ausnahmen kann es lediglich im Fall der technischen Unmöglichkeit  geben.

Auf Wunsch begleitet dieselbe Person den Reisenden anschließend bis zum Flugsteig, um ihm bei den verschiedenen Kontrollen behilflich zu sein. Personen mit eingeschränkter Mobilität können die verschiedenen Flughafeneinrichtungen wie jeder andere Fluggast auch benutzen. Geeignete Toiletten sind in der Regel vorhanden, Aufzüge ebenfalls kein Problem.

Die benötigten Hilfsmittel werden immer der Mobilität angepasst. Bei vielen Airlines gibt es spezielle Sitze, die das Hinsetzen und Aufstehen erleichtern, außerdem stehen kostenfreie Bordrollstühle zur Verfügung. Der Einstieg erfolgt bevorzugt (Preboarding) unter den besten Bedingungen und mit den geeigneten Hilfsmitteln (je nach Art der Beeinträchtigung z.B. Rollstuhl oder persönliche Begleitung).

Die Mobilitätshilfen werden für die Dauer des Fluges im Frachtraum untergebracht. Während  der Zeit an Bord des Flugzeugs ist die Besatzung für die Hilfe verantwortlich.

Wenn die Behinderung es erfordert und dies zuvor beantragt worden ist, darf ein anerkannter Begleithund (Blinden- bzw. Gehörlosenhund) mit in die Flugzeugkabine genommen werden.

Auch die Sicherheitsanweisungen werden auf geeignete Art und Weise mitgeteilt, bei sehbehinderten Menschen z.B. über das Berühren der Tasten an Armlehne und Decke.

Bei der Ankunft wartet am Zielflughafen eine andere Person und leistet Hilfe, wenn es das endgültige Ziel ist, bis zum Ausgang, oder beim Umsteigen bis zum nächsten Flugsteig.

Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Reise zuvor angemeldet werden muss. Ohne rechtzeitige Benachrichtigung ist eine Hilfe nur im Rahmen des Möglichen gewährleistet.

Im Fall, dass diese Bestimmungen nicht eingehalten worden sind, kann man sich damit an die Flughafenleitung oder an die Fluggesellschaft wenden. Ein letztes Mittel zum Einlegen von Beschwerden ist die nationale Kontrollstelle des Heimatlandes.

Die Kontaktdaten dieser Stelle und eine detaillierte Beschreibung dieser Regelung  sowie der Vordruck eines Beschwerdeformulars befinden sich auf der Website

Quelle: Europäische Kommission, Transport, Fluggastrechte

apr.europa.eu

Die Schlichtungsstelle

Bevor es zu einem Rechtsstreit kommt, kann man sich an die unabhängige Schlichtungsstelle söp wenden, die in Streitfällen zwischen Fluggästen und Unternehmen als Vermittler auftritt.  Dabei sind alle Probleme von Interesse, die rund um eine Zug-, Bus-, Flug- oder Schiffsreise entstehen können: Verspätung, Überbuchung, verpasste Anschlüsse, falsche Informationen, zu teure Tickets, zu hohe Gebühren, mangelhafter Service etc.

Die Schlichtungsstelle vermittelt nur bei Kunden des öffentlichen Personenfernverkehrs, nicht bei Pauschalreisen.

söp-Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.
Fasanenstraße 81
10623 Berlin
Telefon: 030 644 99 33-0
Fax: 030 644 99 33-10
E-Mail: kontakt@soep-online.de
https://soep-online.de/

 

Die Nationale Koordinationsstelle

Die Nationale Koordinationsstelle (NatKo) Tourismus für Alle ist der richtige
Ansprechpartner rund um das Thema "Barrierefreies Reisen".
Reiseveranstalter werden  bei der barrierefreien Gestaltung von Angeboten unterstützt.

Betroffene erhalten Hilfe bei der Suche nach dem passenden barrierefreien Angebot für Urlaub oder Ausflug.


Weitere Artikel zu diesem Thema finden Sie hier:

Anbieter barrierefreier Reisen

Tourismus für alle

Mallorca Barrierefreies Reisen

Mallorca Barrierefreies Reisen - ein kleiner Sprachführer

Buchtipps zum Thema "Reisen für Menschen mit Behinderungen"

Udo Wilken, Tourismus und Behinderung, Ein sozio-didaktisches Kursbuch zum Reisen von Menschen mit Handicaps online anschauen und bestellen ...

Yvo Escales, Handicapped-Reisen, Hotels, Pensionen, Ferienhäuser und Reiseveranstalter für Rollstuhlfahrer online anschauen und bestellen ...

 

 >>>  Fortsetzung: Work and Travel mit Behinderung  <<<