Selbständig auf Mallorca

Was Unternehmensgründer beachten müssen wenn sie sich auf Mallorca selbständig machen möchten, ohne ein bereits bestehendes Geschäft zu übernehmen, müssen sie einen bürokratischen Hürdenlauf absolvieren, der die viel geschmähten deutschen Prozeduren bei weitem in den Schatten stellt.

Der Vorteil in Spanien ist jedoch, dass nach Einreichung aller notwendigen Unterlagen und Papiere in vielen Fällen ein permiso provisionál (vorläufige Genehmigung) erteilt wird, womit sie dann schon mal starten können. Ob das in ihrem Fall möglich ist, müssen sie prüfen lassen. Die Erteilung der endgültigen Genehmigung kann dauern.

Bevor sie unternehmerisch tätig werden, sollten sie unbedingt im Rathaus der jeweiligen Gemeinde nachfragen, ob Standort und Art des Geschäfts oder Lokals im Einklang mit dem Plan de Ordinación Urbana steht, auf Deutsch »Flächennutzungsplan«. Gibt es damit keine Schwierigkeiten, steht dem Abschluss eines entsprechenden Miet- oder Kaufvertrag nichts entgegen.

Danach sollten sie einen Ingenieur, Baumeister oder Architekten in ihre Räumlichkeiten bestellen, der feststellen muss, ob die Räume und deren vorgesehene Nutzung den Bestimmungen entsprechen und/oder ob Änderungen durchzuführen sind. Solche Änderungen werden in einem proyecto técnico (Plan zur technischen Durchführung) zusammengefasst und eingereicht. Er dient zur Erteilung der licencia de actividad und der licencia de apertura (Geschäftslizenz und -eröffnung). Natürlich sind diese Lizenzen alle kostenpflichtig, abhängig von der Art und Größe des Geschäfts bzw. Unternehmens.

Einzelunternehmer

Als Selbständiger (Autónomo) müssen sie folgende Hürden nehmen:

  • Beim Ausländeramt (Jefatura Superior de Policia) die N.I.E. (Identifikationsnummer für Ausländer) beantragen,
  • sich mit der N.I.E. beim Finanzamt anmelden (Formblatt E36!)
  • und sich spätestens nach einem Monat auch bei der Sozialversicherung (Seguridad Social) anmelden. (Infos unter www.segsocial.es)

Wenn ihre Tätigkeit umsatzsteuerpflichtig ist, müssen sie nach Abschluss jedes Quartals – ganz wie bei uns – eine entsprechende Zahlung leisten, ebenso wie einen Abschlag auf die Einkommensteuer. Spätestens zum 30. Juni des Folgejahres ist die Jahressteuererklärung fällig.

Zur Erledigung aller bürokratischen Formalitäten und zur Vermeidung z. B. einer falschen steuerlichen Einordnung sollten sie unbedingt auf die Hilfe einer Gestoria zurückgreifen. Würden Sie die nämlich selbst erledigen wollen, wären sie schon bei der Geschäftseröffnung mit den Nerven (und vielleicht sogar mit den Finanzen) am Ende, sofern es dazu überhaupt käme.

Der spanische Rentenanspruch

Aus der staatlichen Sozialversicherung in Spanien ergeben sich nur minimale Rentenansprüche, die nach unseren Maßstäben kaum ausreichen, um den Lebensunterhalt im Alter oder bei Arbeitsunfähigkeit zu bestreiten. Dafür sind die monatlichen Durchschnittskosten von ca. €600/Arbeitnehmer (inkl. Arbeitgeberanteil) für Kranken-, Arbeitslosen-, Berufsunfall- und Rentenversicherung im Vergleich zu Deutschland (im statistischen Mittel €1400-€1500 im Monat) wesentlich niedriger.

Dramatisch kann die Situation in Spanien für Selbständige sein, da sie besonders geringe Leistungen erhalten. Während die spanische Rente für Arbeitnehmer zumindest einer knappen Grundsicherung entspricht, erreichen Selbständige nicht einmal die und müssen privat vorsorgen. In der Regel zahlen sie aber dafür auch nur wenig über €250/Monat für das oben genannte Versicherungspaket – das allerdings komplett aus eigener Tasche.

Die Steuernummern N.I.E., N.I.F., C.I.F.

In Spanien gibt es drei Arten von Steuernummern, eine für Ausländer, eine für Einheimische und eine für Gesellschaften. Wer eine Immobilie kaufen, einen festen Wohnsitz nehmen oder einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen will, benötigt – wie schon teilweise ausgeführt – immer eine Steuernummer.

  • Für Nicht-Spanier ist das die N.I.E., die Número de Identificación de Extranjeros, die »Identifizierungsnummer für Ausländer« bzw. die Steuernummer für Ausländer.
    Sie ist anzugeben bei allen Steuerzahlungen und muss bei der Ausländerbehörde unter Vorlage des Personalausweises beantragt werden. In der Regel dauert die Erteilung der Steuernummer mindestens vier Wochen ab Einreichung der Unterlagen.
  • Die N.I.F., die Número de Identificación Fiscal, ist die Steuernummer für Spanier. Sie stimmt mit der Personalausweisnummer überein und dient den gleichen steuerlichen Zwecken wie die n.i.e..
  • Die C.I.F., der Código de Identificación Fiscal, ist die Steuernummer für juristische Personen, also für Gesellschaften wie z. B. die spanische SL (vergleichbar mit der deutschen GmbH).