Der Begriff „Nachtflugverbot“ führt dabei häufig in die Irre. An einigen Flughäfen gibt es tatsächlich eine weitgehend geschützte Kernnacht, in der planmäßige Starts und Landungen nicht zulässig sind. An anderen Standorten sind bestimmte Flüge weiterhin möglich: Frachtflüge, Rettungsflüge, medizinische Transporte, Sicherheitslandungen, Vermessungsflüge, verspätete Landungen oder besonders lärmarme Maschinen. Wer wissen will, ob ein Flughafen nachts „offen“ oder „geschlossen“ ist, muss deshalb genauer fragen: Um welche Uhrzeit geht es? Um Passagier- oder Frachtverkehr? Um einen planmäßigen Flug oder eine Verspätung? Und um welchen Flughafen?
Das Wichtigste im Überblick
Deutschland hat kein einheitliches Nachtflugverbot. Die Regelungen werden flughafenbezogen festgelegt und unterscheiden sich erheblich.
An Flughäfen wie Frankfurt, München, Berlin BER, Stuttgart und Hamburg ist die Kernnacht stark geschützt. Planmäßige Starts und Landungen sind dort nachts nur sehr eingeschränkt oder gar nicht möglich.
Leipzig/Halle, Köln/Bonn und Hannover sind Sonderfälle, weil dort nächtlicher Betrieb eine deutlich größere Rolle spielt, vor allem im Fracht- und Logistikverkehr.
Viele Flughäfen unterscheiden zwischen Kernnacht und Nachtrandstunden. Besonders sensibel sind die Zeiten zwischen 22 und 24 Uhr sowie zwischen 5 und 6 Uhr.
Für Reisende kann ein Nachtflugverbot konkret bedeuten: Ein stark verspäteter Flug darf nicht mehr landen, wird umgeleitet oder startet erst am nächsten Morgen. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht aber nicht automatisch.
Warum es keine einfache Deutschland-Regel gibt
Flughäfen sind in Deutschland sehr unterschiedlich in ihr Umfeld eingebettet. Frankfurt liegt als internationales Drehkreuz in einer dicht besiedelten Metropolregion. Hamburg ist ein innerstädtischer Flughafen mit vielen betroffenen Wohngebieten. München liegt weiter außerhalb, ist aber ein großes Langstreckendrehkreuz. Leipzig/Halle wiederum ist ein zentraler Frachtstandort. Hannover wird als 24-Stunden-Flughafen für Norddeutschland verstanden. Köln/Bonn ist seit Jahrzehnten ein Nachtfrachtstandort.
Aus diesen Unterschieden ergeben sich verschiedene Betriebsgenehmigungen, Planfeststellungsbeschlüsse, Lärmkontingente und Sonderregelungen. Manche Regeln sind politisch erkämpft, andere gerichtlich bestätigt, wieder andere historisch gewachsen. Einheitlich ist nur der Konflikt: Nachts ist Fluglärm besonders belastend, zugleich sind Luftverkehr und Logistik gerade in diesen Randzeiten auf Flexibilität angewiesen.
Für die Praxis sind drei Begriffe entscheidend:
Kernnacht: Der besonders geschützte Zeitraum, häufig etwa zwischen 0 und 5 Uhr. In dieser Zeit sind planmäßige Flugbewegungen an vielen Flughäfen stark eingeschränkt.
Nachtrandstunden: Die Zeiten am späten Abend und frühen Morgen, etwa zwischen 22 und 24 Uhr sowie zwischen 5 und 6 Uhr. Hier sind oft noch Flugbewegungen möglich, aber nur unter bestimmten Bedingungen.
Ausnahmegenehmigung: Eine behördliche Zulassung für Flüge außerhalb der regulären Zeiten, etwa bei medizinischen Einsätzen, Sicherheitsfragen, unvermeidbaren Verspätungen oder besonderem öffentlichem Interesse.
Frankfurt am Main: strenge Kernnacht am größten deutschen Flughafen
Frankfurt ist der wichtigste deutsche Luftverkehrsknoten und zugleich einer der bekanntesten Fälle für strenge Nachtflugbeschränkungen. Zwischen 23 und 5 Uhr gilt dort eine Nachtflugbeschränkung; planmäßige Flugbewegungen sind in dieser Zeit nicht zulässig. Verspätete Starts können zwischen 23 und 24 Uhr im Einzelfall genehmigt werden, wenn die Gründe außerhalb des Einflussbereichs der Airline liegen. Ab Mitternacht werden verspätete Starts und Landungen nicht mehr zugelassen.
Das ist für Reisende nicht nur Theorie. Bei Wetterproblemen, Enteisung oder technischen Abläufen kann die Zeitgrenze am Abend entscheidend werden. Im Januar 2026 wurden in Frankfurt wetterbedingt zahlreiche verspätete Starts nach 23 Uhr registriert; ab 24 Uhr sind die Möglichkeiten deutlich enger.
Frankfurt zeigt damit besonders deutlich den Grundkonflikt: Der Flughafen ist auf internationale Anschlüsse und komplexe Umläufe angewiesen, die Region verlangt aber eine verlässliche nächtliche Entlastung.
München: leise Randstunden, fast geschlossene Kernzeit
Am Flughafen München ist die Kernzeit von 0 bis 5 Uhr besonders streng geregelt. In dieser Zeit sind generell nur Nachtluftpost- und Vermessungsflüge der Deutschen Flugsicherung zugelassen. Hinzu kommen eng begrenzte Ausnahmen, etwa Not- und Hilfeleistungsflüge, Landungen aus Gründen der Flugsicherheit sowie Flüge, die von der zuständigen bayerischen Behörde im besonderen öffentlichen Interesse bewilligt werden.
In den Nachtrandstunden zwischen 22 und 0 Uhr sowie zwischen 5 und 6 Uhr ist der Verkehr ebenfalls nicht frei. Dort spielen Lärmkontingente, Flugzeugtypen und weitere Vorgaben eine Rolle. Für Passagiere bedeutet das: Ein planmäßig später Flug ist möglich, aber nur innerhalb des vorgegebenen Rahmens. Gerät eine Verbindung zu weit in die Nacht, kann auch in München eine Umleitung oder Verschiebung drohen.
Berlin BER: klare Kernnacht, sensible Randzeiten
Am Flughafen Berlin Brandenburg gilt ein Nachtflugverbot von 0 bis 5 Uhr. Zusätzlich gibt es deutliche Einschränkungen in den Nachtrandzeiten von 23 bis 24 Uhr und von 5 bis 6 Uhr.
Der BER ist damit einer der Flughäfen, an denen die Kernnacht für den Passagierverkehr besonders klar markiert ist. Für Anwohner ist allerdings nicht nur die Zeit zwischen 0 und 5 Uhr relevant, sondern auch der Verkehr am späten Abend und frühen Morgen. Gerade diese Randzeiten entscheiden darüber, wie stark die Region den Flughafen im Alltag wahrnimmt.
Für Reisende ist der BER ein Flughafen, bei dem späte Rückflüge genauer betrachtet werden sollten. Wer kurz vor Mitternacht landen soll, hat bei deutlicher Verspätung ein reales Risiko, nicht mehr in Berlin anzukommen.
Düsseldorf: enge Regeln, aber kein schlichtes Totalverbot
Düsseldorf wird oft verkürzt als Flughafen mit Nachtflugverbot beschrieben. Präziser ist: Der Flughafen hat strenge Nachtflugbeschränkungen, aber kein einfaches, absolutes Flugverbot. Zwischen 22 und 23 Uhr dürfen täglich 33 Landungen koordiniert werden; Starts dürfen in dieser Stunde nicht koordiniert werden. Zwischen 23 und 6 Uhr werden im Linien- und Charterverkehr keine Flugbewegungen koordiniert.
Trotzdem bleiben Ausnahmen möglich, etwa für bestimmte Flugzeugarten oder besondere Einsätze. Für Reisende ist vor allem relevant, dass Düsseldorf abends weniger flexibel ist als Flughäfen mit ausgeprägtem 24-Stunden-Betrieb. Wer spät zurückfliegt, sollte die planmäßige Ankunftszeit und die Verspätungsrisiken im Blick behalten.
Hamburg: innerstädtischer Flughafen mit besonders sensibler Nachtruhe
Hamburg ist aufgrund seiner Lage mitten in einem dicht besiedelten Stadtgebiet ein besonders konfliktträchtiger Flughafen. Regulärer Flugbetrieb findet von 6 bis 23 Uhr statt. Ab 23 Uhr gelten strenge Nachtflugbeschränkungen: Nur bei nachweislich unvermeidbaren Verspätungen dürfen einzelne gewerbliche Linienflüge noch bis 24 Uhr starten und landen. Zwischen Mitternacht und 6 Uhr sind nur Flüge mit vorheriger kostenpflichtiger Ausnahmegenehmigung zulässig.
Die Hamburger Umweltbehörde betont, dass Passagierflüge nach 24 Uhr nur mit Einzelausnahmegenehmigung erlaubt sind und diese Entscheidungen restriktiv getroffen werden.
Für Reisende ist Hamburg damit relativ gut kalkulierbar: Wer bis 23 Uhr planmäßig ankommt, liegt im normalen Betriebsrahmen. Danach wird es heikler. Bei unvermeidbaren Verspätungen kann bis Mitternacht noch geflogen werden, nach Mitternacht aber nur in Ausnahmefällen.
Stuttgart: Starts ab 23 Uhr besonders problematisch
Am Flughafen Stuttgart gelten zwischen 23.30 und 6 Uhr Beschränkungen für zivile Flugzeuge mit Jetantrieb. Verspätete Landungen sind bis 24 Uhr möglich, wenn die planmäßige Ankunft vor 23.30 Uhr vorgesehen war. Besonders wichtig für Reisende: Starts sind bereits ab 23 Uhr grundsätzlich nicht mehr erlaubt.
Das macht Stuttgart für späte Abendverbindungen anfällig. Bei verspäteten Abflügen kann der Unterschied zwischen 22.55 Uhr und 23.05 Uhr entscheidend sein. Für Fluggesellschaften bedeutet das weniger Spielraum im Tagesendverkehr, für Anwohner eine klarere nächtliche Entlastung.
Nürnberg: kein striktes Nachtflugverbot, aber Beschränkung auf leisere Flugzeuge
Nürnberg ist ein gutes Beispiel dafür, warum der Begriff „Nachtflugverbot“ ungenau sein kann. Der Flughafen hat kein vollständiges Nachtflugverbot. In der Nacht von 22 bis 6 Uhr ist jedoch nur der Verkehr besonders lärmarmer Flugzeuge erlaubt, die in der sogenannten Bonusliste des Bundesverkehrsministeriums geführt werden. Diese Nachtflugregelung stammt aus dem Jahr 1997 und wurde 2006 unbefristet verlängert.
Nürnberg ist also nicht nachts geschlossen, aber auch nicht frei nutzbar. Entscheidend sind Flugzeugtyp, Lärmzulassung und die konkrete Regelung des Betriebs. Für Reisende kann Nürnberg bei verspäteten oder sehr frühen Flügen flexibler sein als Flughäfen mit strenger Kernnacht. Für die Anwohner bleibt der Nachtbetrieb trotzdem ein sensibles Thema.
Leipzig/Halle: der Sonderfall der Expressfracht
Leipzig/Halle unterscheidet sich deutlich von klassischen Passagierflughäfen. Der Flughafen ist einer der wichtigsten Frachtstandorte Europas und stark vom nächtlichen Expressfrachtverkehr geprägt. Für den Flughafen gilt grundsätzlich ein H24-Betrieb, also ein Betrieb rund um die Uhr; gleichzeitig enthält die Betriebsgenehmigung Beschränkungen für einzelne Verkehrsarten und Zeiträume.
Besonders umstritten ist der nächtliche Frachtverkehr. Nach Angaben aus einer parlamentarischen Anfrage fanden 2025 rund 73 Prozent der Frachtflugbewegungen in Leipzig/Halle in den Nachtstunden statt; zudem wurden 352 nächtliche Leerflüge genannt.
Für Reisende ist Leipzig/Halle weniger wegen klassischer Ferienflüge relevant als wegen seiner Rolle in der Logistik. Für die Region ist der Flughafen ein wirtschaftlicher Standortfaktor, aber auch eine dauerhafte Lärmbelastung. Der Konflikt um Nachtflug ist hier besonders zugespitzt, weil Expressfracht gerade von nächtlichen Zeitfenstern lebt.
Dresden: 24-Stunden-Betrieb mit deutlichen Einschränkungen
Auch Dresden zeigt, dass „24-Stunden-Betrieb“ nicht automatisch freien Nachtflug bedeutet. Die Betriebsgenehmigung sieht zwar grundsätzlich H24-Betrieb vor, enthält aber Beschränkungen für den Nachtflugverkehr. Die Landesdirektion Sachsen veröffentlicht dazu eigene Übersichten über Nachtflugregelungen und zugelassene Ausnahmen.
Für den Passagierverkehr ist Dresden damit kein Flughafen mit unbeschränktem Nachtbetrieb. Planmäßige Flugbewegungen in den Nachtstunden sind nur unter den in der Betriebsgenehmigung festgelegten Bedingungen zulässig. Auch hier gilt: Der genaue Blick auf Uhrzeit, Verkehrsart und Ausnahmetatbestand ist entscheidend.
Hannover: 24-Stunden-Betrieb für Norddeutschland
Hannover-Langenhagen gehört zu den wenigen deutschen Flughäfen mit grundsätzlich möglichem 24-Stunden-Betrieb. Der Flughafen selbst beschreibt diese Rolle als Teil eines norddeutschen Luftverkehrskonzeptes; für die fünf norddeutschen Bundesländer soll Hannover eine Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit sichern.
Auch hier bedeutet 24-Stunden-Betrieb allerdings nicht völlige Regellosigkeit. Die Betriebsgenehmigung ist nach Angaben des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums mit Betriebsbeschränkungen als aktiver Lärmschutzmaßnahme versehen.
Für Reisende kann Hannover deshalb als Ausweichflughafen relevant werden, wenn andere Flughäfen wegen Nachtflugbeschränkungen nicht mehr angeflogen werden dürfen. Für Anwohner bedeutet genau diese Flexibilität eine besondere Belastung.
Köln/Bonn: Nachtbetrieb als Teil des Geschäftsmodells
Köln/Bonn ist neben Leipzig/Halle einer der deutschen Flughäfen, bei denen der nächtliche Frachtverkehr eine zentrale Rolle spielt. Der Flughafen verfügt über eine unbefristet gültige Genehmigung für einen 24-Stunden-Betrieb. Der nächtliche Flugverkehr ist jedoch durch behördliche Auflagen beschränkt, unter anderem durch Vorgaben zu besonders lauten Flugzeugen, bestimmten Betriebsrichtungen und regelmäßigen Lärmüberprüfungen.
Die bestehenden Nachtflugregelungen sind seit Jahren politisch und juristisch umstritten. Der Flughafen sieht die 24-Stunden-Genehmigung als wesentlichen Standortvorteil, Anwohner und Lärmschutzinitiativen kritisieren die Belastungen in der Nacht. Für Reisende ist Köln/Bonn dadurch oft flexibler als andere Flughäfen; für die Region bleibt der Preis dieser Flexibilität hörbar.
Bremen: Nachtflugbeschränkungen ab 22.30 Uhr
Auch Bremen hat Nachtflugbeschränkungen. Nach Angaben der Bremer Umweltbehörde gelten sie zwischen 22.30 und 6 Uhr. Die Flughafengenehmigung legt fest, welche Flüge in dieser Zeit noch zulässig sind.
Bremen spielt im deutschen Nachtflugnetz keine so prominente Rolle wie Frankfurt, München, Hamburg, Leipzig/Halle oder Köln/Bonn. Für die regionale Debatte ist der Nachtflug dennoch ein wiederkehrendes Thema, weil auch wenige Flugbewegungen in der Nacht als erhebliche Störung empfunden werden können.
Was Nachtflugbeschränkungen für Reisende bedeuten
Für Passagiere werden Nachtflugregeln meist erst dann sichtbar, wenn etwas schiefgeht. Solange ein Flug planmäßig verläuft, bleibt die Rechtslage im Hintergrund. Kommt es jedoch zu Verspätungen, kann die Uhrzeit plötzlich entscheidend werden.
Ein Beispiel: Ein Flug soll um 22.45 Uhr landen, verspätet sich aber auf 0.10 Uhr. An einem Flughafen mit strenger Kernnacht kann diese Maschine unter Umständen nicht mehr landen. Sie wird dann zu einem anderen Flughafen umgeleitet oder muss so lange warten, bis der Betrieb wieder zulässig ist. Für die Passagiere bedeutet das zusätzliche Transfers, Hotelübernachtungen, Umbuchungen oder lange Wartezeiten.
Besonders kritisch sind:
- späte Rückflüge aus Südeuropa, von den Kanaren oder aus der Türkei;
- letzte Tagesverbindungen innerhalb Europas;
- Abendflüge mit knappen Umsteigezeiten;
- Flüge im Winter, wenn Enteisung und Wetter Verspätungen verursachen können;
- Ferienflüge an stark belasteten Verkehrstagen.
Wer möglichst stressarm reisen will, sollte bei späten Flügen nicht nur auf den Preis achten, sondern auch auf die Ankunftszeit. Ein Flug, der planmäßig um 23.40 Uhr an einem Flughafen mit enger Nachtregelung landen soll, hat ein anderes Risikoprofil als eine Verbindung am frühen Abend.
Entschädigung bei Verspätung: nicht automatisch, aber prüfen
Nachtflugbeschränkungen können dazu führen, dass ein Flug umgeleitet wird oder erst am nächsten Morgen stattfindet. Daraus kann ein Anspruch nach EU-Fluggastrechten entstehen, muss aber nicht. Entscheidend sind unter anderem die Ankunftsverspätung am Endziel, die Flugstrecke, die Ursache der Störung und die Frage, ob außergewöhnliche Umstände vorlagen.
Nach EU-Fluggastrechten können Passagiere bei einer Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausgleichszahlung verlangen. Bei außergewöhnlichen Umständen, etwa schwerem Unwetter oder bestimmten sicherheitsrelevanten Ereignissen, kann der Anspruch entfallen. Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Getränke oder eine Hotelunterbringung können dennoch relevant sein.
Praktisch heißt das: Nicht vorschnell abspeisen lassen, aber auch nicht jede nächtliche Umleitung automatisch als entschädigungspflichtig betrachten. Sinnvoll ist es, Bordkarten, Buchungsbestätigung, Mitteilungen der Airline, tatsächliche Ankunftszeit und Begründungen für die Verspätung zu dokumentieren.
Reisebuch.de-Tipp: Späte Flüge genauer prüfen
Bei Flugbuchungen wird häufig nur auf Preis, Direktverbindung und Gepäck geachtet. Bei späten Verbindungen lohnt ein zusätzlicher Blick auf die Uhrzeit. Besonders bei Rückflügen sollte man prüfen, ob der Zielflughafen eine strenge Kernnacht hat. Eine planmäßige Ankunft kurz vor Mitternacht kann günstig wirken, aber bei Verspätung schnell zum Problem werden.
Sinnvoll ist:
- bei späten Rückflügen Flughäfen mit strengen Nachtregeln besonders sorgfältig einplanen;
- bei wichtigen Terminen am nächsten Morgen keine letzte Abendverbindung wählen;
- im Winter zusätzliche Zeitrisiken durch Enteisung, Wetter und Slot-Probleme berücksichtigen;
- bei Pauschalreisen prüfen, welcher Zielflughafen tatsächlich genutzt wird;
- bei Umleitungen nicht nur auf die Airline-App verlassen, sondern alle Informationen schriftlich sichern.
Warum der Konflikt bleiben wird
Nachtflugbeschränkungen sind kein technisches Detail, sondern ein gesellschaftlicher Aushandlungsprozess. Flughäfen argumentieren mit internationaler Erreichbarkeit, Wirtschaftsleistung, Arbeitsplätzen und logistischer Verlässlichkeit. Airlines verweisen auf Umläufe, Anschlussflüge und operative Zwänge. Frachtunternehmen benötigen nächtliche Zeitfenster, weil Expresslogistik davon lebt, dass Sendungen am nächsten Morgen weiterverteilt werden können.
Auf der anderen Seite stehen Anwohner, die nicht abstrakt über Dezibelkurven sprechen, sondern über Schlaf, Gesundheit und Lebensqualität. Gerade nachts wird Fluglärm anders wahrgenommen als am Tag. Einzelne Flugbewegungen können stärker stören als ein gleichmäßiger Geräuschpegel. Deshalb beginnt die Diskussion über Nachtflug nicht erst um Mitternacht, sondern oft schon ab 22 Uhr.
Für Reisende entsteht daraus eine unbequeme Wahrheit: Der Luftverkehr funktioniert nicht unabhängig von seinem Umfeld. Ein Flughafen ist kein isoliertes Verkehrssystem, sondern Teil einer Stadt, einer Region und ihrer politischen Kompromisse. Wer spät fliegt, reist immer auch durch diese Kompromisse hindurch.
Aktuelle Übersicht wichtiger Flughäfen
| Flughafen | Grundregel in der Nacht | Praktische Einordnung |
|---|---|---|
| Frankfurt | Strenge Beschränkung zwischen 23 und 5 Uhr; verspätete Starts nur bis 24 Uhr im Einzelfall | Sehr relevante Kernnacht für Passagiere |
| München | Kernzeit 0 bis 5 Uhr stark eingeschränkt | Regulierte Nachtrandstunden, kaum Kernnachtverkehr |
| Berlin BER | Nachtflugverbot 0 bis 5 Uhr, Einschränkungen 23 bis 24 und 5 bis 6 Uhr | Klare Kernnacht, sensible Randzeiten |
| Düsseldorf | 22 bis 23 Uhr begrenzte Landungen; 23 bis 6 Uhr keine Koordination im Linien- und Charterverkehr | Kein schlichtes Totalverbot, aber enge Grenzen |
| Hamburg | Regulärer Betrieb 6 bis 23 Uhr; unvermeidbare Verspätungen bis 24 Uhr; danach Ausnahmegenehmigung | Wegen Stadtlage besonders sensibel |
| Stuttgart | Starts ab 23 Uhr grundsätzlich nicht mehr erlaubt; Landungen bis 23.30 Uhr, verspätet bis 24 Uhr | Späte Abflüge besonders kritisch |
| Nürnberg | Nachtbetrieb 22 bis 6 Uhr nur für besonders lärmarme Flugzeuge | Kein Totalverbot, aber technische Beschränkung |
| Leipzig/Halle | H24-Betrieb mit besonderer Bedeutung des Nachtfrachtverkehrs | Sonderfall Expressfracht |
| Dresden | H24-Betrieb mit Nachtflugbeschränkungen | Eingeschränkter Nachtbetrieb |
| Hannover | Grundsätzlich 24-Stunden-Betrieb mit Betriebsbeschränkungen | Wichtiger Ausweich- und Nachtstandort |
| Köln/Bonn | 24-Stunden-Betrieb mit Auflagen | Bedeutender Nachtfrachtflughafen |
| Bremen | Nachtflugbeschränkungen ab 22.30 Uhr bis 6 Uhr | Regional relevant, weniger prominent |
Was bleibt
Nachtflug in Deutschland ist kein einheitlich geregeltes System, sondern ein Flickenteppich aus lokalen Genehmigungen, politischen Kompromissen und wirtschaftlichen Interessen. Für Reisende ist das unübersichtlich, für Anwohner oft unbefriedigend und für Flughäfen eine betriebliche Herausforderung.
Die wichtigste Erkenntnis lautet daher: Nicht jeder Flughafen mit „Nachtflugverbot“ ist nachts vollständig geschlossen, und nicht jeder Flughafen mit „24-Stunden-Betrieb“ ist nachts völlig frei nutzbar. Entscheidend sind die Details. Genau dort zeigt sich, wie kompliziert das Fliegen in Deutschland geworden ist: zwischen Mobilitätsversprechen, Lärmschutz, Logistikdruck und der schlichten menschlichen Notwendigkeit, nachts schlafen zu können.


Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind Leidtragende des Flughafens BER (Nordroute).
Dieser Flughafen wurde ausgebaut, obwohl er von dicht besiedelten Wohnorten umgeben ist.
Rücksichtslos wird das Nachtflugverbot überschritten. In den Randzeiten starten und landen die meisten Flugzeuge mit einer gemessenen Lautstärke von > 70 dB. Kinder, Berufstätige, kranke und alte Leute müssen diesen gesundheitsschädigen Läerm ertragen. Ein Seniorenheim und Hospiz werden auf der Nordroute Mahlow beschallt.
Diesen Zustand wollen sogenannte verantwortliche Politiker – die eigentlich für das Wohl der Bevölkerung einstehen sollten – verschlimmern, indem sie das Nachtflugverbot aushebeln wollen!!
Es hat den Anschein, dass „Trump´sche“ Verhaltensmuster übernommen werden.