Wer seine Reiseunterlagen sorgfältig vorbereitet, sollte deshalb nicht nur Reisepass, Kreditkarten und Buchungsbestätigungen kontrollieren, sondern auch klären, welche medizinischen Leistungen im Ausland tatsächlich abgesichert sind.
Das Wichtigste vorweg
- Für gesetzlich Versicherte ist eine private Auslandskrankenversicherung bei den meisten Auslandsreisen sinnvoll.
- Die Europäische Krankenversicherungskarte deckt weder Privatärzte noch einen Krankenrücktransport nach Deutschland ab.
- Privatversicherte und Inhaber hochwertiger Kreditkarten benötigen nicht automatisch eine zusätzliche Police, sollten den vorhandenen Schutz aber sorgfältig prüfen.
- Langzeitreisende, Überwinterer und Auswanderer benötigen meist einen Spezialtarif statt einer gewöhnlichen Jahrespolice.
- Vorerkrankungen, Schwangerschaft, riskante Sportarten und Altersgrenzen können den Leistungsumfang erheblich einschränken.
Warum die EHIC allein nicht genügt
Die Europäische Krankenversicherungskarte, kurz EHIC, befindet sich meist auf der Rückseite der deutschen Gesundheitskarte. Sie gilt in den Staaten der Europäischen Union sowie im Europäischen Wirtschaftsraum mit Island, Liechtenstein und Norwegen. Hinzu kommen die Schweiz und das Vereinigte Königreich.
Versicherte haben dort Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen des öffentlichen Gesundheitssystems – allerdings nur zu den Bedingungen des jeweiligen Reiselandes. Das bedeutet nicht automatisch, dass die Behandlung kostenlos ist. Landesübliche Zuzahlungen können ebenso anfallen wie Gebühren, die deutsche Patienten aus ihrem heimischen Versicherungssystem nicht kennen.
Private Ärzte, Privatkliniken und rein touristisch ausgerichtete medizinische Dienste sind nicht automatisch einbezogen. Auch ein medizinisch sinnvoller Rücktransport nach Deutschland gehört nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen.
Beispiel Dänemark: Wer sich während eines Urlaubs auf Fünen den Arm bricht und ein öffentliches Krankenhaus aufsucht, ist über die EHIC grundsätzlich abgesichert. Wird jedoch ein privater Bereitschaftsdienst in Anspruch genommen oder ist nach einer Operation ein Rücktransport nach Deutschland erforderlich, können erhebliche Kosten entstehen.
Das gilt nicht nur für eine Reise nach Dänemark, sondern ebenso für Ferien auf den dänischen Inseln, einen Städtetrip nach Kopenhagen oder einen Aufenthalt in einem anderen europäischen Land. Angesichts der vergleichsweise geringen Beiträge für viele Jahrespolicen ist der Verzicht für gesetzlich Versicherte daher häufig eine schlecht kalkulierte Ersparnis.
Unverzichtbar bei Fernreisen
Außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Staaten mit entsprechenden Sozialversicherungsabkommen besteht für gesetzlich Versicherte vielfach kein oder nur ein sehr eingeschränkter Schutz. Gerade bei Fernreisen mit erhöhten Gesundheitsrisiken kann das gravierende finanzielle Folgen haben.
Besonders deutlich wird dies bei einer Reise in die USA. Schon eine Untersuchung in der Notaufnahme, eine Computertomografie oder ein kurzer Krankenhausaufenthalt können hohe Rechnungen verursachen. Eine gute Police sollte ambulante und stationäre Behandlungen deshalb ohne niedrige Höchstgrenzen übernehmen und eine rund um die Uhr erreichbare Notfallzentrale anbieten.
Eine genehmigte ESTA-Reisegenehmigung für die USA sagt dabei nichts über den Krankenversicherungsschutz aus. Einreisegenehmigung und medizinische Absicherung sind zwei vollständig getrennte Fragen.
Auch in Ländern, in denen Behandlungen preiswerter erscheinen, ist Vorsicht geboten. Bei Reisen nach Marokko, Ägypten oder Tunesien können Urlauber in touristischen Regionen schnell an Privatkliniken verwiesen werden. Bei einer Reise nach Bali kommen neben möglichen Behandlungskosten lange Transportwege und ein teilweise erheblicher organisatorischer Aufwand hinzu.
Kreuzfahrten: Der Bordarzt ist kein Kassenarzt
Auf einer Kreuzfahrt ist eine Auslandskrankenversicherung besonders wichtig. Bordärzte rechnen üblicherweise privat ab. Die EHIC kann auf einem Kreuzfahrtschiff nicht wie in einem öffentlichen Krankenhaus an Land eingesetzt werden.
Schon die Untersuchung eines Infekts, die Versorgung einer kleineren Verletzung oder die Verabreichung von Medikamenten kann an Bord deutlich teurer sein als erwartet. Bei ernsthaften Erkrankungen kommen Kosten für Ausschiffung, Rettung, Krankenhausbehandlung und Weitertransport hinzu.
Die scheinbar komfortable Reiseform besitzt damit Risiken, die bei der Buchung häufig übersehen werden. Das gehört zu den weniger angenehmen Seiten des Reizes und Fluchs moderner Kreuzfahrten.
Noch wichtiger ist die genaue Prüfung bei Expeditionsreisen. Wer eine Antarktiskreuzfahrt bucht, sollte darauf achten, dass Such-, Rettungs-, Evakuierungs- und Bergungskosten in ausreichender Höhe versichert sind. Ähnliches gilt für abgelegene Ziele bei Australien- und Südseekreuzfahrten.
Für wen die gewöhnliche Jahrespolice nicht ausreicht
Viele Jahresverträge gelten zwar für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres, begrenzen aber die Dauer jeder einzelnen Reise. Häufig endet der Schutz nach sechs, acht oder zehn Wochen. Die genaue Grenze hängt vom jeweiligen Tarif ab.
Wer mehrere Monate in Spanien verbringt, im Süden Europas überwintern möchte, ein Auslandssemester absolviert oder auf Weltreise geht, benötigt daher meist einen speziellen Langzeittarif.
Eine gewöhnliche Jahresversicherung ist in solchen Fällen nicht grundsätzlich schlecht. Sie ist schlicht das falsche Produkt. Nach Ablauf der maximal versicherten Reisedauer kann der Schutz enden, obwohl der Jahresbeitrag vollständig bezahlt wurde.
Auch bei einem längeren Work-and-Travel-Aufenthalt, etwa in Australien, müssen neben der Reisedauer weitere Fragen geklärt werden: Gilt der Tarif auch während einer Erwerbstätigkeit? Sind körperliche Arbeiten versichert? Besteht Schutz bei Unterbrechungen oder vorübergehenden Heimreisen?
Vorerkrankungen: Entscheidend ist die Vorhersehbarkeit
Besondere Aufmerksamkeit erfordern bestehende Erkrankungen. Eine unerwartete akute Verschlechterung kann versichert sein. Eine Behandlung, die bereits vor Reisebeginn absehbar war, kann dagegen ausgeschlossen werden.
Wer kurz vor dem Abflug wegen einer instabilen Herzerkrankung, schwerer Atemprobleme oder anderer akuter Beschwerden behandelt wurde, sollte nicht davon ausgehen, dass jede weitere Behandlung im Ausland automatisch übernommen wird. Sinnvoll sind eine schriftliche Klärung mit dem Versicherer und gegebenenfalls eine ärztliche Bestätigung der Reisefähigkeit.
Das gilt besonders für ältere Reisende, Menschen mit chronischen Erkrankungen und Urlauber, die allein unterwegs sind. Der Ratgeber zum Thema allein reisen zeigt, wie wichtig eine realistische Vorbereitung gerade dann ist, wenn im Notfall keine vertraute Begleitperson vor Ort helfen kann.
Schwangerschaft, Dialyse und geplante Behandlungen
Ähnliche Einschränkungen können bei Schwangerschaften, Dialyse, Sauerstofftherapie und anderen regelmäßig erforderlichen Behandlungen gelten. Akute Komplikationen während einer Schwangerschaft können versichert sein; Vorsorgeuntersuchungen, planbare Behandlungen oder eine vorhersehbare Entbindung sind es häufig nicht.
Entscheidend ist deshalb nicht allein, ob eine Erkrankung oder Schwangerschaft besteht. Maßgeblich ist, ob die Behandlung überraschend notwendig wird oder bereits vor Reiseantritt zu erwarten war.
Wer auf regelmäßige Medikamente, medizinische Hilfsmittel oder eine bestimmte Therapie angewiesen ist, sollte außerdem prüfen, ob Ersatzbeschaffung, Medikamentenversand und zusätzliche Unterkunftskosten im Tarif berücksichtigt werden.
Risikosport und Abenteuerurlaub: Nicht jede Aktivität ist eingeschlossen
Wintersport, Tauchen, Bergsteigen, Hochgebirgstouren und organisierte Wettkämpfe können besonderen Bedingungen unterliegen. Wer beispielsweise eine Besteigung des Kilimandscharo plant, benötigt möglicherweise höhere Leistungen für Bergung, Rettung und medizinische Evakuierung als ein gewöhnlicher Städtereisender.
Auch beim Abenteuerurlaub sollte geklärt werden, ob Tauchen, Klettern, Paragliding, Rafting oder Fahrten in abgelegene Regionen eingeschlossen sind. Manche Tarife versichern Freizeitsport, schließen aber Wettkämpfe, Expeditionen oder Tätigkeiten gegen Bezahlung aus.
Wichtig ist zudem die Unterscheidung zwischen Krankenbehandlung und Bergung. Eine Versicherung kann die ärztliche Versorgung übernehmen, Such- und Rettungskosten jedoch nur bis zu einer relativ niedrigen Grenze erstatten.
Familien brauchen mehr als einen günstigen Familientarif
Bei Reisen mit Kindern sollte nicht nur der Preis des Familientarifs verglichen werden. Entscheidend ist, wer als Familie gilt, bis zu welchem Alter Kinder mitversichert sind und ob der Schutz auch für nicht im selben Haushalt lebende Kinder oder Enkel gilt.
Gute Tarife übernehmen bei einem Krankenhausaufenthalt eines Kindes zusätzliche Kosten für eine Begleitperson. Ebenso wichtig ist die Frage, wer die Kinder betreut oder nach Hause bringt, wenn die einzige erwachsene Begleitperson selbst erkrankt. Ergänzende Hinweise bietet der Beitrag über Sicherheit und Erreichbarkeit bei Familienreisen.
Wann eine zusätzliche Police eher entbehrlich ist
Eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung kann verzichtbar sein, wenn bereits ein nachweislich gleichwertiger Schutz besteht. Das betrifft manche privat Krankenversicherte, deren Tarif weltweit gilt, ambulante und stationäre Kosten vollständig übernimmt und ausdrücklich auch einen medizinisch sinnvollen Rücktransport einschließt.
Allerdings sind viele private Tarife im außereuropäischen Ausland zeitlich begrenzt. Auch der Rücktransport ist nicht immer oder nur unter strengen Voraussetzungen enthalten. Eine separate Reisekrankenversicherung kann außerdem verhindern, dass eine Selbstbeteiligung anfällt oder eine mögliche Beitragsrückerstattung verloren geht.
Eine zweite Police ist also nicht allein deshalb überflüssig, weil eine private Krankenversicherung besteht. Entscheidend ist der konkrete Leistungsumfang.
Kreditkartenversicherung: Komfortable Zugabe mit möglichen Lücken
Premium-Kreditkarten enthalten teilweise eine Reisekrankenversicherung. Darauf sollte man sich jedoch erst verlassen, wenn die Bedingungen vollständig geprüft wurden.
Zu klären ist insbesondere:
- Muss die Reise ganz oder teilweise mit der Karte bezahlt worden sein?
- Wie lange darf die einzelne Reise dauern?
- Welche Familienangehörigen sind mitversichert?
- Bestehen Altersgrenzen oder Selbstbehalte?
- Ist ein medizinisch sinnvoller Rücktransport eingeschlossen?
- Gilt der Schutz auch für Reisen innerhalb Europas?
- Muss die Kreditkarte während der gesamten Reise gültig sein?
Der Preis oder die Bezeichnung „Gold“, „Platinum“ oder „Premium“ lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die Versicherungsleistungen zu. Wer sich mit dem Einsatz von Kreditkarten und anderen Zahlungsmitteln auf Reisen beschäftigt, sollte die Versicherungsbedingungen getrennt von den Zahlungsfunktionen betrachten.
Auch bei der Bezahlung im Hotel kann eine hochwertige Kreditkarte nützlich sein. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass ihr Versicherungspaket einen eigenständigen Auslandskrankentarif ersetzt.
Dienstreisen: Arbeitgeberhaftung nicht einfach voraussetzen
Bei vollständig abgesicherten Dienstreisen kann eine zusätzliche private Police entbehrlich sein. Voraussetzung ist eine schriftliche Bestätigung, dass Arbeitgeber oder Entsendeversicherung sämtliche Behandlungskosten und einen medizinisch sinnvollen Rücktransport übernehmen.
Nicht ausreichend ist die bloße Annahme, der Arbeitgeber werde im Ernstfall schon zahlen. Besonders problematisch sind private Urlaubstage vor oder nach dem beruflichen Aufenthalt. Sie können aus dem betrieblichen Schutz herausfallen.
Auch Abstecher in ein weiteres Land können die Absicherung verändern. Wer etwa eine Dienstreise nach Spanien mit einem privaten Tagesausflug von Tarifa nach Tanger verbindet, überschreitet nicht nur eine Landes-, sondern auch eine Kontinentalgrenze. Der Versicherungsschutz sollte solche privaten Erweiterungen ausdrücklich einschließen.
Worauf es im Tarif wirklich ankommt
Ein zentraler Punkt in den Versicherungsbedingungen ist der Krankenrücktransport. Gute Tarife leisten bereits dann, wenn dieser „medizinisch sinnvoll und vertretbar“ ist. Die strengere Formulierung „medizinisch notwendig“ kann bedeuten, dass ein Rücktransport nur bezahlt wird, wenn am Urlaubsort keine ausreichende Behandlung möglich ist.
Wichtig sind außerdem:
- keine niedrigen Höchstgrenzen für ambulante und stationäre Behandlungen
- Nachleistung bei Reiseunfähigkeit über das geplante Rückreisedatum hinaus
- möglichst keine oder nur geringe Selbstbeteiligung
- Schutz bei einer unerwarteten Verschlechterung bestehender Erkrankungen
- ausreichende Leistungen für Suche, Rettung und Bergung
- Übernahme von Begleit- und Betreuungskosten
- Rückholung minderjähriger Kinder
- Überführung oder Bestattung im Todesfall
- eine rund um die Uhr erreichbare Notfallzentrale
Ebenso wichtig ist die maximale Reisedauer. Ein leistungsstarker Tarif für 56 Tage hilft wenig, wenn der Aufenthalt drei Monate dauert.
Reisebuch.de-Tipp
Vor dem Abschluss einer neuen Police sollten bestehende Absicherungen systematisch geprüft werden. Gesetzliche Krankenkasse, private Krankenversicherung, Kreditkarte, Automobilclub, Arbeitgeber und Reiseveranstalter können sich überschneiden – oder jeweils entscheidende Lücken aufweisen.
Wer Reiseziel, Reisedauer, geplante Aktivitäten und persönliche Gesundheitsrisiken mit den Versicherungsbedingungen abgleicht, erkennt meist schnell, ob zusätzlicher Schutz erforderlich ist. Für die meisten gesetzlich versicherten Urlauber lautet die Antwort: ja. Für bereits umfassend Versicherte gilt: Eine weitere Police ist nur dann sinnvoll, wenn der vorhandene Schutz beim Rücktransport, bei der Reisedauer oder bei besonderen Risiken erkennbare Lücken besitzt.

