Flugverspätung oder Flugänderung? Wann Passagiere Anspruch auf Entschädigung haben

| von R.B.

Verspätungen und kurzfristige Änderungen gehören für viele Flugreisende mittlerweile zum Alltag. Während man früher bei außergewöhnlichen Wetterlagen oder technischen Defekten vielleicht noch mit Verständnis reagierte, steigt heute die Erwartung, dass Airlines für die Unannehmlichkeiten zumindest finanziell aufkommen. Tatsächlich gibt es dafür eine klare rechtliche Grundlage: die EU-Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004. Doch viele Reisende kennen ihre Rechte nicht – oder setzen sie aus Unsicherheit nicht durch.

Flugverspätung oder Flugänderung? Wann Passagiere Anspruch auf Entschädigung haben
Wenn der Flug sich stark verspätet oder gar ausfällt, gibt es Anspruch auf Entschädigung; CC0 b1-foto from Pixabay

Dabei ist es rechtlich eindeutig geregelt: Kommt ein Flug mindestens drei Stunden verspätet am Ziel an, kann eine pauschale Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro fällig werden. Dasselbe gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch dann, wenn ein Flug kurzfristig verschoben wird – etwa von nachmittags auf den nächsten Morgen.
In solchen Fällen spricht man rechtlich von einer sogenannten „wesentlichen Änderung der Flugleistung“. Genau dafür gibt es konkrete Regelungen – etwa zur flug verspätet entschädigung, aber auch zur flug verschoben entschädigung, wenn der Flugzeitpunkt deutlich verändert wird.

Wann greift das EU-Recht?

Die Fluggastrechteverordnung der EU gilt für:

  • alle Flüge, die in einem EU-Staat starten, unabhängig von der Fluggesellschaft,
  • alle Flüge, die in einem EU-Staat landen, sofern sie von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden.

Auch Flüge aus Island, Norwegen oder der Schweiz sind abgedeckt. Entscheidend ist: Wenn die geplante Ankunftszeit um mindestens drei Stunden überschritten wird – und die Airline die Verantwortung trägt – haben Passagiere einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Entschädigung.

Entschädigung nach Entfernung: So viel steht Ihnen zu

Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich nach der Luftlinienentfernung:

EntfernungEntschädigung
Bis 1.500 km250 €
1.500–3.500 km400 €
Über 3.500 km (außerhalb EU)600 €

Diese Beträge gelten pro Person – unabhängig vom Ticketpreis.

Was gilt bei Flugverschiebung?

Wird ein Flug weniger als 14 Tage vor Abflug spürbar vorverlegt oder deutlich später durchgeführt, liegt rechtlich keine reine Verspätung, sondern eine sogenannte Flugzeitänderung vor. Wird etwa ein Flug von 17:30 Uhr auf 07:00 Uhr vorverlegt, haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung – sofern sie nicht mindestens zwei Wochen vor Reisebeginn informiert wurden.

Gerade bei solchen Fällen ist es wichtig, den Unterschied zwischen einer bloßen Verspätung und einer wesentlichen Verschiebung zu verstehen. Wer sich in diesem Zusammenhang informiert, stößt schnell auf die Begriffe flug verspätet entschädigung und flug verschoben entschädigung – beide stehen für verschiedene, aber verwandte Anspruchslagen, die jeweils durch EU-Recht abgedeckt sind.

Und wenn es „außergewöhnliche Umstände“ gibt?

Airlines sind nicht zur Zahlung verpflichtet, wenn sie belegen können, dass die Verspätung auf außergewöhnliche Ereignisse zurückgeht – zum Beispiel:

  • extremes Wetter (z. B. Gewitter, Nebel),
  • politische Instabilität,
  • Streiks von Flughafen- oder Flugsicherungsmitarbeitern,
  • Sicherheitsrisiken oder Sabotage.

Dagegen gelten technische Defekte, Personalmangel oder eine mangelhafte Flugplanung nicht als außergewöhnlich. Hier besteht fast immer ein Entschädigungsanspruch.

Welche zusätzlichen Leistungen stehen mir zu?

Ab einer gewissen Wartezeit haben Reisende zusätzlich Anspruch auf:

  • Verpflegung (Snacks, Getränke),
  • Kommunikationsmöglichkeiten (Telefon, E-Mail),
  • Hotelübernachtung inkl. Transfer, falls erforderlich,
  • sowie auf Rücktritt vom Flug bei über 5 Stunden Verspätung.

Diese sogenannten Betreuungsleistungen müssen von der Airline direkt vor Ort erbracht werden – unabhängig von der späteren Frage einer Entschädigung.

So setzen Sie Ihren Anspruch durch

Viele Airlines hoffen, dass sich Reisende nicht wehren. Doch mit wenigen Schritten können Sie Ihre Rechte geltend machen:

  • Rechtsdienstleister wie Yource beauftragen (gegen Erfolgsbeteiligung).
  • Dokumentieren Sie alles: Boardingkarte, Flugnummer, Ankunftszeit, Screenshots.
  • Fordern Sie schriftlich Entschädigung bei der Airline – mit Verweis auf EU-Verordnung 261/2004.
  • Setzen Sie eine Frist (z. B. 14 Tage).
  • Falls keine Reaktion erfolgt: Schlichtungsstelle SÖP einschalten oder

Rechte nutzen lohnt sich

Ob Ihr Flug mit großer Verspätung landet oder ob der Abflug plötzlich auf den nächsten Tag verlegt wird – in beiden Fällen schützt Sie das europäische Luftfahrtrecht.
Was viele nicht wissen: Die Airlines zahlen nur selten freiwillig – aber sie müssen zahlen, wenn Sie es einfordern.

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