Die Handgepäckbestimmungen europäischer Fluggesellschaften bleiben für Reisende schwer überschaubar. Je nach Airline und Tarif ist nur eine kleine Tasche eingeschlossen, während ein klassischer Kabinenkoffer zusätzlich gebucht werden muss. Der zunächst angezeigte Flugpreis kann sich dadurch erheblich erhöhen.
Die Europäische Union hat ihre Fluggastrechte umfassend reformiert. Beim Handgepäck bringt die Neuregelung mehr Transparenz, aber keine vollständige Vereinheitlichung.
Das Wichtigste vorweg
- Kostenlos garantiert wird ein persönlicher Gegenstand.
- Als Richtmaß gelten höchstens 40 × 30 × 15 Zentimeter.
- Die Tasche muss unter den Vordersitz passen.
- Ein zusätzlicher Kabinenkoffer darf weiterhin kostenpflichtig sein.
- Die zunächst geforderten 100 Zentimeter Gesamtmaß und sieben Kilogramm wurden nicht übernommen.
- Flugpreise einschließlich eines größeren Handgepäckstücks müssen künftig standardmäßig angezeigt werden.
- Die neuen Vorschriften gelten noch nicht, sondern voraussichtlich erst 2027.
Was kostenlos mit in die Kabine darf
Jeder Passagier soll künftig einen persönlichen Gegenstand ohne Aufpreis mitnehmen dürfen. Gemeint sind beispielsweise eine kleine Handtasche, ein schmaler Rucksack oder eine Laptoptasche.
Als Höchstmaß werden 40 × 30 × 15 Zentimeter genannt. Alternativ ist entscheidend, dass sich das Gepäckstück sicher unter dem Sitz vor dem Passagier verstauen lässt.
Ein klassischer Kabinentrolley mit ungefähr 55 × 40 × 20 Zentimetern fällt normalerweise nicht unter diese Regel. Wer einen neuen Koffer anschafft, sollte deshalb weiterhin prüfen, welche Koffergröße für welche Reise geeignet ist.
Zwei kostenlose Gepäckstücke wurden nicht beschlossen
Das Europäische Parlament hatte zwischenzeitlich eine weitergehende Regelung gefordert. Danach sollten Passagiere neben dem persönlichen Gegenstand ein zweites Gepäckstück mit höchstens 100 Zentimetern Gesamtmaß und einem Gewicht bis sieben Kilogramm kostenlos mitnehmen dürfen.
Diese Forderung wurde im endgültigen Kompromiss nicht übernommen. Meldungen, nach denen künftig auf allen EU-Flügen zwei kostenlose Handgepäckstücke erlaubt seien, sind daher falsch.
Kostenlos abgesichert wird lediglich der kleine persönliche Gegenstand. Für einen zusätzlichen Trolley dürfen Fluggesellschaften weiterhin einen Aufpreis verlangen oder ihn nur in höherwertigen Tarifen einschließen.
Der Kabinenkoffer bleibt eine Tariffrage
Fluggesellschaften dürfen auch künftig günstige Basistarife anbieten, in denen kein größerer Kabinenkoffer enthalten ist. Reisende müssen deshalb weiterhin genau prüfen, welche Gepäckleistung zum ausgewählten Tarif gehört.
Neu ist vor allem die Darstellung beim Preisvergleich. Airlines, Vermittler und Flugsuchmaschinen müssen standardmäßig auch einen Flugpreis anzeigen, der ein größeres Handgepäckstück einschließt. Daneben darf weiterhin ein billigerer Tarif ohne Trolley angeboten werden.
Damit sollen Angebote besser vergleichbar werden. Bislang erscheint bei vielen Flugverbindungen zunächst nur der niedrigste Tarif. Gepäck, Sitzplatzwahl und weitere Leistungen verteuern die Buchung erst in den folgenden Schritten. Gerade angesichts der weiterhin hohen Flugpreise ist der zuerst angezeigte Betrag deshalb häufig wenig aussagekräftig.
Keine einheitliche Trolleygröße
Für größere Handgepäckstücke führt die EU zunächst keine einheitlichen Maße ein. Die Fluggesellschaften dürfen weiterhin selbst festlegen, wie groß und schwer ein Kabinenkoffer sein darf.
Damit bleiben unterschiedliche Vorgaben bestehen. Ein Trolley, der bei einer Airline akzeptiert wird, kann bei einer anderen bereits zu groß sein. Rollen, Griffe und hervorstehende Außentaschen zählen dabei gewöhnlich zu den Abmessungen.
Vor jeder Reise sollten daher die aktuellen Gepäckbestimmungen der ausführenden Fluggesellschaft kontrolliert werden. Das gilt besonders bei Umsteigeverbindungen und Flügen, die im Namen einer anderen Airline durchgeführt werden. Weitere Risiken solcher Verbindungen zeigt der Beitrag Fernreisen mit dem Flieger planen: Was alles schiefgehen kann.
Was bei vollen Gepäckfächern geschieht
Auch ein im Tarif enthaltener Kabinenkoffer muss nicht in jedem Fall in der Passagierkabine bleiben. Sind die Gepäckfächer voll oder sprechen Sicherheitsgründe gegen die Mitnahme, darf die Airline das Gepäckstück in den Frachtraum verladen.
Eine zusätzliche Gebühr darf dafür nicht verlangt werden, sofern der Trolley den gebuchten Bedingungen entspricht. Medikamente, Reisedokumente, Schlüssel, Wertgegenstände und empfindliche Elektronik sollten deshalb möglichst in der kleinen Tasche untergebracht werden.
Generell empfiehlt es sich, das Gepäck knapp unterhalb der erlaubten Grenzen zu halten. Praktische Hinweise bietet der Ratgeber Fehler beim Kofferpacken vermeiden.
Flüssigkeiten sind nicht Teil der Reform
Die Flüssigkeitskontrollen am Flughafen haben mit den neuen Fluggastrechten nichts zu tun. Die Handgepäckreform hebt die bekannte 100-Milliliter-Regel nicht allgemein auf.
Einzelne Flughäfen können dank moderner CT-Scanner großzügigere Vorgaben anwenden. Die technische Ausstattung und die tatsächlich erlaubten Mengen unterscheiden sich jedoch weiterhin. Reisende sollten sich deshalb vor dem Abflug beim jeweiligen Flughafen informieren und im Zweifel weiterhin mit Behältern von höchstens 100 Millilitern planen.
Die neuen Handgepäckregeln im Überblick
| Bereich | Neue Regel |
|---|---|
| Persönlicher Gegenstand | Kostenlos |
| Richtmaß | Höchstens 40 × 30 × 15 cm oder passend unter den Vordersitz |
| Zusätzlicher Kabinenkoffer | Nicht generell kostenlos |
| Grenze von 100 cm und 7 kg | Nicht beschlossen |
| Einheitliche Trolleymaße | Nicht vorgesehen |
| Anzeige beim Preisvergleich | Tarif einschließlich Handgepäck muss standardmäßig erscheinen |
| Günstiger Tarif ohne Trolley | Bleibt erlaubt |
| Flüssigkeiten | Nicht Bestandteil der Reform |
| Praktische Anwendung | Voraussichtlich ab 2027 |
Ab wann gelten die neuen Vorschriften?
Die Reform wurde im Juli 2026 endgültig beschlossen. Sie gilt jedoch nicht sofort. Zunächst muss der Text im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Nach dem Inkrafttreten erhalten Staaten, Fluggesellschaften und Buchungsportale ein Jahr Zeit für die Umsetzung.
Die neuen Vorschriften werden daher voraussichtlich erst 2027 praktisch anwendbar. Bis dahin gelten weiterhin die aktuellen Gepäckbedingungen der jeweiligen Airline.
Reisebuch.de-Tipp
Beim Flugpreisvergleich sollte nicht der niedrigste Einstiegspreis entscheiden, sondern der Endpreis für die tatsächlich benötigten Leistungen. Wer mit einem Trolley reisen möchte, sollte direkt einen Tarif einschließlich Kabinengepäck vergleichen. Eine nachträgliche Buchung oder eine Zahlung am Gate kann erheblich teurer sein.
Die EU beendet das Gepäck-Klein-Klein damit nur teilweise. Die kostenlose kleine Tasche wird rechtlich abgesichert, der größere Kabinenkoffer bleibt jedoch eine Frage von Tarif, Airline und verfügbarem Stauraum.


Einige Flughäfen definieren die Gefahrgutregeln im Handgepäck sehr eigenwillig. Ich hatte auf dem Flug nach Kota Kinabalu in Ostmalaysia, eine Zwischenlandung in Shanghai. Beim Hinflug wurde meine an die Handtasche fest geknipste kleine Alarmanlage weggenommen, weil da eine integrierte Batterie war. Beim Rückweg wurde mir meine power Bank aus der Handtasche abgenommen ebenfalls mit der Begründung integrierte Batterie.