Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein hat bereits mehrere Nichtraucher-Strandabschnitte ausgewiesen. Bekanntestes Beispiel ist Eckernförde: Seit 2022 ist der gesamte Kurstrand rauchfrei (Ausnahmen nur im Außenbereich von Lokalen). Die Tourismusleitung von Eckernförde berichtet, dass es seitdem „keinerlei Beschwerden oder Probleme“ gebe – im Gegenteil hätten viele Bürger und Gäste das Rauchverbot ausdrücklich begrüßt. Tatsächlich sank laut offiziellen Angaben bei den Strandreinigungen die Zahl der eingesammelten Kippen von rund 4.000 vor dem Verbot auf „nur“ noch etwa 1.000 pro Saison.
Weitere rauchfreie Zonen gibt es etwa in Laboe: Um das Meerwasserhallenbad herum ist ein etwa 150 m langer Bereich ganz für Nichtraucher reserviert. In Scharbeutz (Lübecker Bucht) wurden 2022 an den Strandabschnitten 23 und 24 zwei Nichtraucherbereiche markiert. Grömitz und Neustadt (beide Lübecker Bucht) diskutieren ebenfalls die Einführung von rauchfreien Strandabschnitten. An der Nordseeküste Schleswig-Holsteins sind seit 2020 außerdem die Hauptbadestrände von Wyk (Insel Föhr) komplett rauchfrei.
Nicht alle Küstenorte in Schleswig-Holstein setzen dagegen auf Verbote. Auf Fehmarn etwa verzichtet man bislang auf ein Rauchverbot: Die Tourismus-Leitung verweist darauf, dass an allen Strandabschnitten genügend Mülleimer stünden und kostenlos Taschenaschenbecher verteilt würden. Bisher sei Zigarettenmüll „kein unverhältnismäßig großer Teil des Abfalls” auf den Fehmarns Stränden. Auch auf Sylt plant man keine generelle Verordnung, sondern setzt auf Aufklärung (etwa durch große „Fluppenfänger“-Aschenbecher mit Infotafeln).
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern liegt das Thema in der Entscheidungshoheit der Kommunen. Erste Vorreiter war Göhren auf Rügen: Bereits seit 2010 gibt es dort zwei ausgewiesene Nichtraucherzonen am Strand. Der Tourismusverband MV bewertet rauchfreie Strandabschnitte vor allem als familienfreundliche Maßnahme. In Binz (Rügen) sind inzwischen fünf Aktiven-Strände und drei große Familienstrände offiziell rauchfrei. Schilder am Strand weisen darauf hin. Auch in Rostock (Warnemünde, Markgrafenheide, Hohe Düne) wurden bereits einzelne Abschnitte rauchfrei ausgewiesen.
Andere Orte haben hingegen gar keine Verbote oder haben sie zurückgenommen: In Boltenhagen und Rerik (MV) wurden nur Aschenbecher aufgestellt, in Koserow auf Usedom wurde ein eingeführtes Rauchverbot bereits wieder aufgehoben. Eine generelle Ausbauplanung auf Landesebene gibt es nicht. Der Verband Ostsee-Holstein-Tourismus etwa berichtet, dass auch in MV Beschwerden über Zigarettenrauch an den Stränden bislang nur auf sehr niedrigem Niveau liegen. In Prerow steht das Thema weiter auf der Tagesordnung: Infolge der französischen Neuregelungen wird dort demnächst erneut über Nichtraucherzonen beraten.
Niedersachsen
Auch in Niedersachsen ist bislang kein allgemeines Rauchverbot für Strände geplant. Die Ostfriesischen Inseln setzen größtenteils auf freiwillige Lösungen: So sind beispielsweise der Weststrand von Norderney (Ostfriesische Inseln) und einige Bereiche auf Langeoog seit Jahren rauchfrei. In Tossens (Butjadingen, Nordsee-Festland) gibt es seit 2017 einen „Babystrand“ von rund 250 m², der zum Schutz Kleinkindern rauchfrei ist. Auf den Nordseeinseln Amrum und Langeoog wurden rauchfreie Zonen etwa in Strandabschnitt 1-3 beziehungsweise an bestimmten Strandzugängen ausgewiesen (vor allem zur Entlastung von Familienbereichen).
Aber auch hier gilt: Die meisten Niedersächsischen Strände bleiben, was Regeln für das Rauchen anbelangt, autonom. Der NABU Niedersachsen lehnt generelle Verbote an den Küsten ab und fordert stattdessen ein Verbot des Wegwerfens von Kippen. Die Touristikverbände vor Ort betonen die schwierige Umsetzbarkeit: Büsums Tourismuschef Robert Kowitz etwa bezeichnete jüngst Rauchverbote dort als „praxisfremd“, die sich ohnehin nicht kontrollieren ließen – stattdessen setze man auf kostenlose Aschenbecher und Aufklärung. Auch Sylt und St. Peter-Ording wollen im Nordsee-Tourismus auf freiwillige Maßnahmen setzen. Positive Erfahrungen von der Ostseeküste werden dabei weitgehend ausgeblendet.
Befürworter und Kritiker – Argumente im Überblick
Umwelt- und Naturschutz
Befürworter weisen auf die gravierenden Folgen weggeworfener Kippen hin. Zigarettenfilter aus Plastik können Jahre brauchen, um zu zerfallen, und setzen dabei giftige Chemikalien frei. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt, dass weltweit 70 % aller Zigarettenkippen in der Umwelt landen. Studien belegen: Schon eine einzelne Zigarette kann in einem Liter Wasser die Hälfte aller Wasserflöhe und Fische töten. Insgesamt würden rauchfreie Strände das Bewusstsein für Umweltschutz stärken und den Reinigungsaufwand reduzieren – in Eckernförde sank die Kippenzahl nach Einführung des Verbots um 75 %.
Gesundheit und Familien
Nichtraucherzonen schützen auch Kinder und gesundheitlich sensible Personen vor Passivrauch. Touristikverbände verweisen darauf, dass viele Familien rauchfreie Strände ausdrücklich begrüßen. Der Tourismusverband Rügen spricht von „Wohlfühlorten für Sportlerinnen und Sportler, Familien und alle, die die frische Ostseeluft genießen möchten – ganz ohne Zigarettenrauch.“ Eine aktuelle landessweite Gesetzesänderung in Frankreich beruht explizit auf Kinder- und Jugendschutz.
Einschränkung der Freiheit und Durchsetzbarkeit
Kritiker sehen dagegen eine unnötige Bevormundung. Viele lehnen ein generelles Rauchverbot als zu weitgehend ab – man plädiert lieber für einen Appell statt eines Verbots. Für Nordseeorte wie Büsum und Sylt betonen Tourismusvertreter, dass flächendeckende Verbote kaum kontrollierbar seien. Büsum-Tourismuschef Kowitz hält strenge Sanktionen für „praxisfremd“ – man setze lieber auf freiwillige Taschenaschenbecher (rund 2.000 Stück pro Jahr). Ähnlich weist die Tourismusleitung von Grömitz darauf hin, dass es bislang keine politischen Mehrheiten für ein komplettes Verbot gebe; eine einzelne Nichtraucherzone solle frühestens 2026 geprüft werden. Gegner sehen also eher pragmatische Lösungen ohne scharfe Verbote: etwa ausreichend Mülleimer, Informationskampagnen und strengere Ahndung von Wegwerfverstößen.
Beispiele aus EU-Ländern weisen den Weg
Auf EU-Ebene sind Rauchverbote an Stränden jedenfalls im Kommen!
Frankreich hat im Sommer 2025 ein generelles Rauchverbot an Stränden und in Parks erlassen – Verstöße werden mit bis zu 135 € bestraft. Die nationale Gesundheitsministerin betonte, „wo das Recht der Kinder auf gesunde Luft beginnt, muss die Freiheit zu rauchen enden.“
In Spanien bekamen Kommunen ab 2022 gesetzlich die Erlaubnis, Rauchen an Stränden zu untersagen. Seither erlassen viele Urlaubsorte entsprechende Verbote: Seit Juli 2022 gilt an allen Stränden Barcelonas Rauchverbot, und auf Mallorca, im Großraum Valencia sowie in Galicien entstehen nach und nach rauchfreie Strände. Auf Ibiza und Menorca sind ähnliche Regelungen in Kraft.
Italien setzt eher auf regionale Lösungen: In Venetien, Apulien und Marken wurden zwischen 2019 und 2021 erste örtliche Rauchverbote am Strand eingeführt. Auch in Sardinien (z.B. Olbia) gilt seit 2019 ein striktes Verbot, näher als 8 Meter an die Wasserlinie zu rauchen. Insgesamt sind die Südeuropäer beim Thema also etwas zurückhaltender als Deutschland, holen aber auf – insbesondere wenn es um Kinder- und Umweltschutz geht.
Ausblick
In Deutschland dürfte weiterhin keine einheitliche Küstenregelung auf Bundesebene folgen. Stattdessen entwickeln sich die Vorschriften meist kommunal oder durch Auflagen der Bundesländer. Zahlreiche Küstengemeinden prüfen jedoch neue Nichtraucherbereiche (etwa Grömitz, Timmendorfer Strand oder Heiligenhafen), die schrittweise eingeführt werden könnten.
Tourismusverbände und Kommunen sind gespalten: Einige setzen auf freiwillige Entsorgungslösungen, andere werben offensiv mit rauchfreien Stränden als Qualitätsmerkmal. Umweltorganisationen drängen derweil weiter auf klare Vorgaben, etwa durch eine strengere Kontrolle weggeworfener Kippen oder verbindliche Nichtraucherschutzverordnungen.
Für Urlauber heißt dies: Die Lage an den einzelnen Stränden unterscheidet sich stark. Eine (zukünftige) Reiseplanung lohnt sich daher: Viele Orte informieren inzwischen online über Nichtraucherzonen oder Ausleih-Aschenbecher. Die Debatte bleibt lebhaft – abwarten darf man, dass die persönliche Rücksichtnahme bleibt, ganz gleich, ob Verbot gilt oder nicht.
