Reisemängel: Ansprüche bei Flug-Verspätungen und Ausfällen

| von if

Egal ob Dienstreise oder Urlaubsflug – ein verspäteter Flug ist mehr als ärgerlich und kostet nicht nur Nerven und Zeit, sondern häufig auch Geld. Bei Flugverspätungen ab drei Stunden gibt es jedoch eine Regelung auf EU-Ebene, die einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung gewährt.

Reisemängel: Ansprüche bei Flug-Verspätungen und Ausfällen
Oft erfährt man erst am Flughafen, ob der Flieger pünktlich abhebt. Bild von Josch13 auf Pixabay

Treffen kann es jeden: den Geschäftsmann, der zu einem wichtigen Business-Termin in einem anderen Land fliegen muss, oder den Urlauber, der sich auf eine erholsame Zeit freut – um die jeweiligen Vorhaben zu verwirklichen, ist ein entsprechender Flug gebucht worden. Nicht immer kann man jedoch pünktlich in den Flieger steigen – Flugverspätungen sind leider gar nicht so selten und auf jeden Fall ärgerlich: Schließlich kosten sie nicht nur Nerven und Zeit, sondern sind mitunter auch noch mit Kosten verbunden, etwa für eine Übernachtung, Verpflegung oder eine Umbuchung auf eine andere Verbindung. Noch mühsamer und teurer wird es bei einem völligen Flugausfall.

Entschädigung möglich

Fluggesellschaften sind bei einer entsprechenden Flugverspätung dazu verpflichtet, ihre Passagiere angemessen zu entschädigen. Die ist rechtlich in der EU-Verordnung 261/2004, der sogenannten Fluggastrechte-Verordnung, verankert:
  • Bei einer Verspätung von mind. zwei Stunden haben Flugreisende Anspruch auf Getränke, Snacks und den Zugang zu Telekommunikation.Dauert die Flugverspätung länger oder fällt die Flugverbindung sogar ganz aus, muss die jeweilige Fluggesellschaft eine Unterkunft sowie den Transfer dorthin zur Verfügung stellen bzw. organisieren (und bezahlen).Ab drei Stunden Verspätung stehen Passagieren überdies zeitlich gestaffelt finanzielle Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zu – die Höhe hängt dabei von den ursprünglich gebuchten Flug-Kilometern ab.

Zudem stehen die Airlines in der Pflicht, ihre Fluggäste jeweils über den aktuellen Stand der Flüge zu informieren. Hat ein Flug nicht nur eine Verspätung, sondern wird überhaupt gestrichen, hat man Anspruch auf einen Ersatzflug – diesen anzutreten, ist man aber nicht verpflichtet!

Rechte geltend machen

Wenn man seine Rechte geltend machen möchte, sind diese schriftlich bei der betreffenden Airline einzureichen – wichtig hierfür ist, dass man sich am Flughafen die Verspätung bestätigten lässt und alle essenziellen Unterlagen aufbewahrt. Leider verweigern nämlich manche Airlines die Zahlung der den Flugpassagieren zustehenden Ausgleichsbeträgen. Auch wenn eine Fluggesellschaft versucht, einer Zahlung zu entgehen, sollte man auf sein Recht bestehen – selbst im Falle von Gerichtsverhandlungen gewinnen in der Regel fast ausnahmslos die Flugpassagiere.
Achtung: Bei Flugverspätungen infolge von „außergewöhnlichen Umständen“ – dazu zählen etwa Schnee, Sturm oder auch Streiks – hat man keinen Anspruch auf eine (finanzielle) Entschädigung. Das gilt dann als „höhere Gewalt“!
Um seine Ansprüche geltend zu machen, kann man sich aber auch an ein entsprechend spezialisiertes Unternehmen wenden, das dabei behilflich ist, dass von Flugverspätungen oder Flugausfällen betroffenen Passagiere zu ihrem Recht kommen. Das erspart Mühe und Ärger, kostet aber natürlich einen gewissen Prozentsatz der Entschädigung.

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