Tschechien-Urlaub: Tipps für Autofahrer

| von if

Reisende, die Tschechien per Pkw erkunden möchten, sollten sich mit den Tempolimits und allgemeinen Verkehrsregeln vertraut machen. Dort gelten nämlich einige besondere Straßenverkehrsregeln. So kommt es zu keinen Schwierigkeiten mit der Verkehrspolizei und Urlaubsfahrten in dem schönen Land lassen sich sorglos genießen.

Tschechien-Urlaub: Tipps für Autofahrer
Tschechien ist mehr als "nur'" Prag; Bild von Jan Blanicky auf Pixabay CC0

Wer an die tschechische Republik denkt, dem kommt der Böhmerwald in den Sinn, das dicht bewaldete Riesen- und Erzgebirge, die Moldau und natürlich die goldene Stadt: Prag. Beliebte Urlaubsziele sind außerdem Marienbad und das Barockjuwel Český Krumlov. Die Städte Budweis und Pilsen sind insbesondere Bierliebhabern ein Begriff, sie verfügen aber auch über beeindruckende Marktplätze. Doch egal ob historische Stadt oder Natur – um Tschechien und seine Highlights zu entdecken, reisen viele Urlauber mit dem Pkw an, um vor Ort mobil zu sein. Wichtig ist, sich auf die Straßenverkehrsregeln einzustellen, die von jenen hierzulande in manchen Punkten abweichen.


Vignettenpflicht. So herrscht auf tschechischen Autobahnen und Schnellstraßen Mautpflicht – diese gilt für Kfz bis 3,5 Tonnen. Gebührenfreie Strecken sind hingegen anhand eines Schildes mit dem Hinweis „BEZ POPLATKU“ oder einer weißen Tafel mit durchgestrichenem Vignetten-Symbol zu erkennen. Für Fahrzeuge über 3,5 t wird eine streckenabhängige Maut fällig, diese wird mittels Sendegerät bezahlt. Pkw-Fahrer benötigen also eine Vignette – seit 2021 ist nur mehr eine elektronische bzw. digitale Vignette erhältlich, die Klebe-Variante gibt es nicht mehr. Die E-Vignette ist nicht nur vor Ort erhältlich, sondern lässt sich auch bequem online erstehen: für 10 Tage, 30 Tage oder ein Jahr.


Strengere Tempolimits. Die tschechischen Geschwindigkeitsbegrenzungen sind im Vergleich zu jenen in Deutschland deutlich strenger. Wer keine Lust auf Probleme mit der Verkehrspolizei und auf hohe Bußgelder hat, sollte die geltenden Tempolimits beachten: – Innerorts: 50 km/h (Pkw, Gespann, Wohnmobil unter 3,5 t, Wohnmobil über 3,5 t). – Außerorts: 90 km/h (Pkw, Wohnmobil u. 3,5 t) bzw. 80 km/h (Gespann, Wohnmobil ü. 3,5 t) – Schnellstraßen: 110 km/h (Pkw, Wohnmobil u. 3,5 t) bzw. 80 km/h (Gespann, Wohnmobil ü. 3,5 t) – Autobahnen: 130 km/h (Pkw, Wohnmobil u. 3,5 t) bzw. 80 km/h (Gespann, Wohnmobil ü. 3,5 t).
In verkehrsberuhigten Zonen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 20 km/h. Zudem ist 50 Meter vor einem Bahnübergang, der nicht per Ampel gesichert ist, das Tempo auf max. 30 km/h zu reduzieren und langsam über die Schienen zu fahren. Apropos Ampel: Das Wenden ist an und bei mit Ampeln ausgestatteten Kreuzungen nicht gestattet.


Halten und Parken: Durchgezogene gelbe Linien am Fahrbahnrand verweisen auf ein Halteverbot, ein Parkverbot wird durch gestrichelte gelbe Linien und bei blauen Markierungen auf der Fahrbahn angezeigt. Zudem gilt, dass beim Parken ein Fahrstreifen von 3 m Breite je Fahrtrichtung frei bleiben. Zwischen einem parkenden Kfz und Straßenbahnschienen muss zwischen 05:00 und 19:00 Uhr ein Abstand von 3,5 m eingehalten werden.


Promillegrenze: Diese beträgt 0,0 und ist strengstens einzuhalten. Bei Verkehrskontrollen ist übrigens ein Alkoholtest beim Lenker obligatorisch. Lichtpflicht: Auf sämtlichen Straßen muss auch tagsüber mit Abblendblicht gefahren werden – eine Alternative bei guter Sicht sind Tagfahrleuchten. Vorfahrtsregeln: Vorfahrt haben Straßenbahnen, ebenso beim Abbiegen sowie an Fußgängerüberwegen.


Überholen: Wer einen Radfahrer überholt, muss einen seitlichen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m einhalten. Bei Straßen mit einem Tempolimit von max. 30 km/h ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 1 m zu beachten. Kindersitze: Wer mit Kindern im Auto reist, die weniger als 36 Kilogramm wiegen und kleiner als 150 cm sind, muss diese in einem passenden Kindersitz oder Kinderrückhaltesystem sichern.

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