Ausgabe: 22. Juni 2026
Von Hartmut Ihnenfeldt
Der wichtigste Punkt bleibt unverändert: Der Reisepass allein reicht für die Einreise in die USA nicht aus. Wer ohne gültige ESTA-Genehmigung oder ohne passendes Visum am Flughafen erscheint, wird in der Regel gar nicht erst befördert. ESTA ist keine bloße Formalität, sondern eine vorab erteilte Reisegenehmigung der US-Behörden.
Gerade für klassische Urlaubsreisen nach New York, Florida oder in die Nationalparks der USA gehört ESTA deshalb zu den wichtigsten Vorbereitungen. Es entscheidet nicht über die endgültige Einreise, aber darüber, ob eine Fluggesellschaft einen Reisenden überhaupt mitnimmt.
Das Wichtigste vorweg
ESTA kostet seit dem 30. September 2025 offiziell 40 US-Dollar. Auf der offiziellen ESTA-Seite wird derzeit ein Betrag von 40,27 US-Dollar ausgewiesen.
Die Genehmigung gilt normalerweise zwei Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses, je nachdem, was früher eintritt.
Pro Einreise sind höchstens 90 Tage Aufenthalt möglich. Eine Verlängerung innerhalb der USA ist im Visa Waiver Program grundsätzlich nicht vorgesehen.
Deutsche Staatsangehörige benötigen einen regulären biometrischen Reisepass. Ein vorläufiger Reisepass oder ein Kinderreisepass reicht für die visumfreie Einreise mit ESTA nicht aus.
Geplante zusätzliche Datenerhebungen – etwa verpflichtende Angaben zu Social Media der vergangenen fünf Jahre – sind als Verschärfung in Vorbereitung beziehungsweise vorgeschlagen. Reisende sollten deshalb vor jeder Beantragung die offizielle ESTA-Seite prüfen.
Reisebuch.de-Hinweis:
ESTA sollte nicht erst am Vorabend des Abflugs beantragt werden. Wer zu spät feststellt, dass die Genehmigung fehlt, abgelaufen ist oder wegen eines neuen Reisepasses nicht mehr passt, kann den Flug verpassen.
Worum es bei ESTA konkret geht
ESTA steht für „Electronic System for Travel Authorization“. Das System wird von der U.S. Customs and Border Protection betrieben und dient der Vorabprüfung von Reisenden, die ohne Visum in die USA reisen dürfen. Betroffen sind vor allem Touristen, Geschäftsreisende und Transitpassagiere aus Staaten des Visa Waiver Program.
Für Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ist ESTA der übliche Weg, wenn der Aufenthalt touristisch, geschäftlich oder als Transit erfolgt und nicht länger als 90 Tage dauert. Wer arbeiten, studieren, journalistisch tätig werden, dauerhaft bleiben oder sich länger als 90 Tage in den USA aufhalten möchte, benötigt in der Regel ein Visum.
ESTA ist damit kein Ersatz für jedes Visum, sondern nur für bestimmte Kurzaufenthalte geeignet. Entscheidend sind Reisezweck, Staatsangehörigkeit, Passart, Voraufenthalte in bestimmten Staaten und die individuelle Sicherheitsprüfung. Weitere praktische Hinweise zur Vorbereitung einer Amerikareise bietet die Reisebuch.de-Rubrik USA-Reisepraxis.
ESTA-Gebühr 2026: 40,27 US-Dollar statt früher 21 US-Dollar
Seit dem 30. September 2025 ist ESTA deutlich teurer. Die frühere Gebühr von 21 US-Dollar wurde auf 40 US-Dollar erhöht; aktuell weist die offizielle ESTA-Plattform 40,27 US-Dollar aus. Bezahlt wird online, unter anderem mit gängigen Kreditkarten oder PayPal.
Die Gebühr fällt für jeden Reisenden einzeln an, also auch für Kinder. Familien müssen deshalb für jedes Familienmitglied einen eigenen Antrag stellen und bezahlen. Wer mit Kindern in die USA reist, sollte deshalb nicht nur Flug und Unterkunft, sondern auch die Formalitäten frühzeitig getrennt für jedes Familienmitglied prüfen. Ergänzende Hinweise bietet der Beitrag USA-Reise mit Kindern.
Die neue Gebühr setzt sich im Kern aus mehreren Bestandteilen zusammen: einer Bearbeitungsgebühr, einem Anteil zur Finanzierung der touristischen Vermarktung der USA und einem weiteren Betrag, der in den allgemeinen Staatshaushalt fließt. Bei einer Ablehnung wird nicht die volle Gebühr einbehalten, sondern nur die Bearbeitung berechnet.
Wichtig ist: Wer deutlich mehr als den offiziellen Betrag zahlt, befindet sich meist nicht auf der offiziellen Seite, sondern bei einem kommerziellen Vermittler. Solche Anbieter sind nicht grundsätzlich illegal, aber in vielen Fällen überflüssig. Für normale Reisende ist die offizielle ESTA-Seite der richtige Weg.
Offizielle Website: nur esta.cbp.dhs.gov nutzen
Der ESTA-Antrag sollte ausschließlich über die offizielle Seite der US-Behörden gestellt werden: esta.cbp.dhs.gov.
Im Internet finden sich zahlreiche Agenturen, die ESTA-Anträge gegen zusätzliche Servicegebühren anbieten. Manche dieser Seiten sehen amtlich aus, sind es aber nicht. Häufig werden 50, 80 oder mehr als 100 US-Dollar zusätzlich verlangt, obwohl der Antrag für normale Reisende ohne Vermittler gut machbar ist.
Besonders problematisch sind Seiten, die mit Eile, angeblichen Sonderverfahren oder irreführenden Warnhinweisen arbeiten. Eine bevorzugte Behandlung durch kommerzielle Anbieter gibt es nicht. Die Entscheidung trifft immer die US-Behörde.
Merke:
Eine Agentur kann keinen ESTA-Antrag beschleunigen, keine Sonderbehandlung erzwingen und keine Einreise garantieren. Sie füllt im besten Fall ein Formular aus, das Reisende selbst ausfüllen können.
Wie lange ist ESTA gültig?
Eine ESTA-Genehmigung ist in der Regel zwei Jahre gültig. Sie endet jedoch früher, wenn der Reisepass abläuft, mit dem der Antrag gestellt wurde.
Innerhalb der Gültigkeit sind mehrere Reisen möglich. Jede einzelne Einreise darf höchstens 90 Tage dauern. Diese 90 Tage sind keine Empfehlung, sondern die rechtliche Obergrenze im Visa Waiver Program.
Ein neues ESTA ist erforderlich, wenn ein neuer Reisepass ausgestellt wurde, sich der Name geändert hat, sich die Staatsangehörigkeit geändert hat oder sich Antworten auf sicherheitsrelevante Fragen ändern. Auch bei Schreibfehlern in wichtigen Passdaten kann ein neuer Antrag nötig werden.
Die ESTA-Genehmigung ist an den Reisepass gebunden. Wer nach einer Passverlängerung oder Neuausstellung einfach mit dem alten ESTA reist, riskiert Probleme beim Check-in oder bei der Einreise.
Wann sollte man ESTA beantragen?
Die US-Behörden empfehlen, ESTA möglichst früh zu beantragen, idealerweise bereits bei der Reiseplanung oder Buchung. Spätestens 72 Stunden vor Abflug sollte der Antrag gestellt sein.
Viele ESTA-Anträge werden zwar innerhalb von Minuten oder wenigen Stunden genehmigt. Darauf sollte man sich aber nicht verlassen. Kommt es zu einer manuellen Prüfung, zu Rückfragen oder zu einer Ablehnung, bleibt bei einem Antrag kurz vor Abflug kaum noch Handlungsspielraum.
Ein spontaner ESTA-Antrag am Flughafen ist deshalb fahrlässig. Wer erst beim Check-in bemerkt, dass ESTA fehlt oder abgelaufen ist, kann den Flug verpassen.
Praktischer Rat:
ESTA am besten direkt nach der Buchung erledigen und die Bestätigung als PDF speichern. Ein Ausdruck ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber im Zweifel hilfreich.
Wer benötigt ESTA?
ESTA benötigen Reisende, die alle folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines Staates, der am Visa Waiver Program teilnimmt.
- Sie reisen touristisch, geschäftlich oder zum Transit in die USA.
- Der Aufenthalt beträgt höchstens 90 Tage.
- Sie besitzen kein gültiges US-Visum für den konkreten Reisezweck.
- Sie reisen mit einem geeigneten elektronischen Reisepass.
- Es liegen keine Ausschlussgründe vor, etwa bestimmte Voraufenthalte oder Doppelstaatsangehörigkeiten.
ESTA betrifft also nicht nur klassische Urlaubsreisen nach New York, Florida oder Kalifornien, sondern auch Umstiege in den USA. Wer beispielsweise über Atlanta, Chicago oder New York weiter nach Mexiko, in die Karibik oder nach Südamerika fliegt, benötigt ebenfalls eine gültige ESTA-Genehmigung, sofern er ohne Visum reist.
Welche Staaten nehmen am Visa Waiver Program teil?
Das Visa Waiver Program umfasst derzeit 42 Staaten. Dazu gehören unter anderem Deutschland, Österreich, die Schweiz, Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande, Belgien, Dänemark, Schweden, Finnland, Norwegen, Portugal, Griechenland, Irland, Tschechien, Ungarn, die Slowakei, Slowenien, Lettland, Litauen, Estland, Malta, Luxemburg, Island und Polen.
Außerhalb Europas zählen unter anderem Japan, Südkorea, Singapur, Taiwan, Australien, Neuseeland, Brunei, Chile, Israel und Katar dazu. Für das Vereinigte Königreich gilt die Teilnahme nur für bestimmte britische Staatsangehörige, insbesondere „British Citizens“ mit entsprechendem Aufenthaltsrecht.
Reisende sollten sich nicht auf veraltete Listen verlassen. Einzelne Staaten können hinzukommen, ausgesetzt oder anders eingestuft werden. Für die Praxis zählt immer die aktuelle Liste der US-Behörden.
Wer braucht ein Visum statt ESTA?
Ein Visum ist erforderlich, wenn der Aufenthalt länger als 90 Tage dauern soll, wenn gearbeitet oder studiert werden soll, wenn journalistische oder mediale Tätigkeiten geplant sind oder wenn die persönlichen Voraussetzungen für ESTA nicht erfüllt werden.
Auch wer nicht Staatsangehöriger eines Visa-Waiver-Staates ist, kann ESTA nicht nutzen. In diesem Fall muss ein reguläres Visum bei einer US-Auslandsvertretung beantragt werden.
Besondere Vorsicht gilt bei bestimmten Reisebiografien. Wer seit dem 1. März 2011 in Staaten wie Iran, Irak, Libyen, Somalia, Sudan, Syrien oder Jemen war, kann vom Visa Waiver Program ausgeschlossen sein. Für Kuba gelten seit 2021 ebenfalls besondere Regeln: Wer sich am oder nach dem 12. Januar 2021 in Kuba aufgehalten hat, kann für ESTA nicht mehr berechtigt sein und benötigt unter Umständen ein Visum.
Auch Doppelstaatsangehörigkeiten können relevant sein. Wer neben der deutschen, österreichischen oder schweizerischen Staatsangehörigkeit noch die Staatsangehörigkeit bestimmter Staaten besitzt, sollte die Voraussetzungen besonders sorgfältig prüfen.
Wichtig bei Kuba-Reisen:
Ein früherer Kuba-Aufenthalt kann für spätere USA-Reisen relevant werden. Wer nach dem 12. Januar 2021 in Kuba war, sollte ESTA nicht einfach routinemäßig beantragen, sondern die aktuellen US-Vorgaben genau prüfen.
Welche Reisedokumente sind für deutsche Staatsangehörige geeignet?
Für deutsche Staatsangehörige gilt: Die Einreise mit ESTA ist nur mit einem regulären biometrischen Reisepass möglich. Der Pass muss für die gesamte Aufenthaltsdauer einschließlich des Ausreisetages gültig sein.
Nicht ausreichend für ESTA sind:
- Personalausweis
- vorläufiger Personalausweis
- vorläufiger Reisepass
- Kinderreisepass
Mit einem vorläufigen Reisepass kann eine Einreise in die USA zwar grundsätzlich möglich sein, dann aber nicht im ESTA-Verfahren, sondern nur mit Visum.
Auch Kinder benötigen ein eigenes Reisedokument und einen eigenen ESTA-Antrag. Ein Eintrag im Pass der Eltern spielt praktisch keine Rolle mehr.
Namen, Passnummern und Umlaute: Warum Genauigkeit wichtig ist
ESTA ist ein maschinenlesbares Verfahren. Die Angaben im Antrag müssen exakt zu den Daten im Reisepass passen. Besonders häufige Fehler betreffen Vornamen, Zweitnamen, Umlaute, Bindestriche, Geburtsdaten und Passnummern.
Bei deutschen Namen sollte man sich an der maschinenlesbaren Zeile im Reisepass orientieren. Dort werden Umlaute und Sonderzeichen in international lesbarer Form dargestellt, etwa „ä“ als „ae“, „ö“ als „oe“, „ü“ als „ue“ und „ß“ als „ss“.
Kleine Abweichungen können große Folgen haben. Eine falsch eingegebene Passnummer oder ein abweichender Name kann dazu führen, dass die Fluggesellschaft beim Check-in keine gültige Reisegenehmigung findet. In der Praxis bedeutet das: kein Boarding.
Typische Fehlerquellen:
Zahlendreher in der Passnummer, fehlende Zweitnamen, falsch übernommene Umlaute, vertauschte Buchstaben oder die Nutzung eines ESTA-Antrags, der noch mit einem alten Reisepass verknüpft ist.
Welche Angaben verlangt ESTA?
Der ESTA-Antrag umfasst persönliche Daten, Passdaten, Kontaktdaten, Angaben zur Reise, zur Unterkunft oder Kontaktadresse in den USA sowie mehrere Sicherheitsfragen. Dazu kommen inzwischen auch digitale Elemente wie Passfoto-Upload und Selfie beziehungsweise Gesichtsfoto im Rahmen der Identitätsprüfung.
Die US-Behörden nutzen diese Angaben, um automatisiert zu prüfen, ob ein Reisender grundsätzlich im Rahmen des Visa Waiver Program befördert werden darf. Dabei werden Daten mit Sicherheits-, Einwanderungs- und Fahndungssystemen abgeglichen.
Wer noch keine feste Unterkunft hat, kann die erste geplante Adresse in den USA angeben, etwa das erste Hotel. Änderungen der Unterkunft sind bei späterer Reiseplanung in bestimmten Fällen aktualisierbar. Entscheidend ist, dass die Angaben plausibel und wahrheitsgemäß sind.
Geplante Verschärfungen: Social Media, Telefonnummern, E-Mail-Adressen
Für 2026 besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen geltenden Anforderungen und geplanten Erweiterungen.
Die US-Behörden haben im Federal Register eine deutliche Ausweitung der ESTA-Datenerhebung beschrieben. Vorgesehen sind unter anderem verpflichtende Angaben zu Social-Media-Konten der vergangenen fünf Jahre, früheren Telefonnummern, früheren E-Mail-Adressen, IP- und Fotometadaten sowie ausführlichere Angaben zu Familienmitgliedern. Außerdem wurde eine stärkere Verlagerung auf die mobile ESTA-Anwendung mit biometrischer Prüfung beschrieben.
Diese Änderungen sind politisch und datenschutzrechtlich erheblich. Für normale Reisende bedeutet das: Vor jeder Antragstellung sollte geprüft werden, welche Felder die offizielle ESTA-Plattform tatsächlich verlangt. Was heute noch nicht abgefragt wird, kann später verpflichtend werden.
Reisende sollten in diesem Punkt keine Gerüchte übernehmen. Maßgeblich ist nicht, was in Reiseblogs, Foren oder sozialen Netzwerken behauptet wird, sondern was die offizielle ESTA-Seite zum Zeitpunkt der Antragstellung verlangt.
ESTA ist keine Einreisegarantie
Eine genehmigte ESTA-Registrierung ist keine Garantie für die Einreise in die Vereinigten Staaten. ESTA erlaubt zunächst nur, ein Flugzeug, Schiff oder anderes zugelassenes Verkehrsmittel mit Ziel USA zu besteigen beziehungsweise im Rahmen des Visa Waiver Program anzureisen.
Die endgültige Entscheidung fällt am „Port of Entry“, also bei der Grenzkontrolle in den USA. Der Grenzschutzbeamte entscheidet, ob die Einreise gestattet wird und wie lange der konkrete Aufenthalt dauert.
In der Praxis werden die meisten Reisenden mit genehmigtem ESTA problemlos eingelassen. Dennoch können Rückfragen gestellt werden, etwa zu Reisezweck, Aufenthaltsdauer, Unterkunft, Rückflug, finanziellen Mitteln oder früheren USA-Aufenthalten. Wer eine individuelle Reise plant, findet ergänzende Hinweise im Beitrag USA Reisen – individuell oder pauschal.
Handy, Laptop und Social Media an der Grenze
Die US-Grenzbehörden dürfen elektronische Geräte wie Mobiltelefone, Tablets oder Laptops kontrollieren. Das betrifft nicht jeden Reisenden routinemäßig, ist aber rechtlich möglich, insbesondere bei Verdachtsmomenten oder wenn Angaben unplausibel erscheinen.
Für normale Urlauber bedeutet das keine Panik, aber eine nüchterne Vorbereitung. Wer geschäftliche oder vertrauliche Daten auf Geräten mitführt, sollte vorher klären, was wirklich mitreisen muss. Wer Social-Media-Profile, Messenger oder Cloud-Daten nutzt, sollte sich bewusst sein, dass digitale Spuren bei einer vertieften Kontrolle eine Rolle spielen können.
Es ist nicht sinnvoll, gegenüber Grenzbeamten ausweichend, ironisch oder konfrontativ aufzutreten. Die Kontrolle ist nicht der Ort für Grundsatzdebatten. Sachliche, kurze und wahrheitsgemäße Antworten sind die beste Strategie.
Reisebuch.de-Tipp:
Wer berufliche Daten, vertrauliche Dokumente oder sensible Projektinformationen auf Geräten mitführt, sollte vor der Reise prüfen, ob diese Daten wirklich lokal gespeichert sein müssen.
90 Tage bleiben 90 Tage
Ein häufiger Irrtum betrifft die Aufenthaltsdauer. Wer mit ESTA in die USA einreist, darf höchstens 90 Tage bleiben. Diese Frist lässt sich im Land nicht einfach verlängern.
Auch eine kurze Ausreise nach Kanada, Mexiko oder auf nahegelegene Inseln setzt die 90-Tage-Frist nicht automatisch neu. Solche Trips werden in der Regel auf die ursprüngliche Aufenthaltsdauer angerechnet. Wer versucht, das System durch kurze Grenzübertritte auszutricksen, riskiert erhebliche Probleme bei späteren Einreisen.
Für längere Reisen, Sabbaticals, ausgedehnte Camper-Touren oder Aufenthalte bei Familie und Freunden sollte rechtzeitig geprüft werden, ob ein Visum erforderlich ist. Wer tatsächlich eine längere Tour plant, sollte außerdem die praktischen Hinweise zu Camper-Reisen in den USA und zur Mietwagenbuchung in Nordamerika berücksichtigen.
Einreise auf dem Landweg: ESTA ist ebenfalls wichtig
ESTA betrifft nicht nur Flugreisen. Auch wer auf dem Landweg aus Kanada oder Mexiko in die USA einreist, benötigt als Staatsangehöriger eines Visa-Waiver-Staates grundsätzlich eine gültige ESTA-Genehmigung.
Das ist besonders wichtig für Rundreisen durch Nordamerika. Wer etwa nach Kanada fliegt und später mit Mietwagen oder Wohnmobil in die USA fährt, sollte ESTA bereits vor Reisebeginn erledigen. Zusätzlich können bei Landeinreisen weitere Verfahren und Gebühren im Zusammenhang mit dem I-94-System relevant werden.
Transit über die USA
Auch ein bloßer Transit über die USA erfordert ESTA oder ein Visum. Die USA kennen im internationalen Flugverkehr keinen Transitbereich wie viele europäische oder asiatische Flughäfen. Wer in den USA umsteigt, muss formal einreisen, die Grenzkontrolle passieren und anschließend gegebenenfalls Gepäck neu aufgeben.
Das gilt auch dann, wenn der Aufenthalt am Flughafen nur wenige Stunden dauert. Für Reisende nach Mittelamerika, Südamerika oder in die Karibik ist dieser Punkt besonders wichtig.
Kurz gesagt:
Ein Umstieg in den USA ist aus Sicht der Behörden keine neutrale Zwischenlandung. Wer dort landet, muss die Einreiseformalitäten erfüllen.
Was tun bei ESTA-Ablehnung?
Eine ESTA-Ablehnung bedeutet nicht automatisch, dass eine USA-Reise unmöglich ist. Sie bedeutet aber, dass die visumfreie Einreise im Visa Waiver Program nicht genehmigt wurde. In diesem Fall bleibt in der Regel nur der Weg über ein reguläres Visum.
Ein neuer ESTA-Antrag mit leicht veränderten Angaben ist keine Lösung, wenn die ursprünglichen Angaben korrekt waren. Falsche Angaben können spätere Visaanträge zusätzlich belasten. Wer abgelehnt wird, sollte die Gründe prüfen, keine Spekulationen in weitere Anträge schreiben und rechtzeitig ein Visumverfahren einplanen.
Kurz vor Abflug ist eine ESTA-Ablehnung praktisch kaum noch zu reparieren. Auch deshalb ist der frühe Antrag so wichtig.
Praktische Checkliste vor der USA-Reise
Vor der Buchung oder spätestens unmittelbar danach sollte geprüft werden:
- Ist der Reisepass ein regulärer biometrischer Reisepass?
- Ist der Pass mindestens bis einschließlich Ausreisetag gültig?
- Wurde ESTA über die offizielle Website beantragt?
- Stimmen Name, Geburtsdatum und Passnummer exakt mit dem Reisepass überein?
- Wurde für jedes Familienmitglied ein eigener Antrag gestellt?
- Liegt die Genehmigung vor und ist sie noch mit dem aktuellen Reisepass verknüpft?
- Gibt es frühere Reisen in Staaten, die ESTA ausschließen könnten?
- Ist der Reisezweck mit dem Visa Waiver Program vereinbar?
- Ist ein Rück- oder Weiterflug plausibel nachweisbar?
- Sind Unterkunft oder erste Kontaktadresse in den USA nachvollziehbar?
Ein Ausdruck der ESTA-Bestätigung ist rechtlich meist nicht zwingend, aber praktisch sinnvoll. Manche Fluggesellschaften oder Dienstleister fragen nach einem Nachweis, und bei technischen Problemen ist ein Ausdruck oder PDF hilfreich.
Reisebuch.de-Tipp
ESTA sollte nicht erst als letzter Punkt vor dem Abflug erledigt werden. Am besten wird der Antrag direkt nach der Buchung gestellt, spätestens aber eine Woche vor Reisebeginn. Wer eine teure Fernreise plant, sollte außerdem vorab prüfen, ob frühere Reisen nach Kuba, Iran oder andere relevante Staaten die ESTA-Berechtigung gefährden könnten.
Für normale Urlaubsreisen in die USA bleibt ESTA 2026 ein überschaubares Verfahren. Die eigentliche Schwierigkeit liegt nicht im Formular, sondern in der Genauigkeit: richtiger Pass, richtige Schreibweise, offizielle Website, realistische Angaben und kein Versuch, die 90-Tage-Regel zu dehnen.
Infobox: USA-Einreise 2026
Beste Reisezeit
Die USA sind ein Ganzjahresziel. Für Städtereisen nach New York, Washington oder Chicago eignen sich besonders Frühjahr und Herbst. Florida, Kalifornien und der Südwesten sind im Winter und Frühjahr angenehm, während der Hochsommer in Wüstenregionen extrem heiß werden kann. Für Nationalparks in den Rocky Mountains und im Nordwesten liegt die beste Reisezeit meist zwischen Juni und September. Ergänzende Informationen bietet der Reisebuch.de-Beitrag zum Klima und den Reisezeiten in den USA und Kanada.
Einreisebestimmungen
Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische und geschäftliche Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen in der Regel kein Visum, aber eine gültige ESTA-Genehmigung und einen biometrischen Reisepass. Ein vorläufiger Reisepass reicht für ESTA nicht aus. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft die US-Grenzbehörde.
Währung
In den USA wird mit US-Dollar bezahlt. Kreditkarten sind weit verbreitet und für Hotels, Mietwagen, Tankstellen und Kautionen praktisch unverzichtbar. Für kleinere Ausgaben, Trinkgeld und Notfälle ist etwas Bargeld dennoch sinnvoll. Praktische Hinweise dazu finden sich unter Zahlungsmittel in den USA und Kanada sowie im Reisebuch.de-Beitrag Trinkgeld geben in den USA.
Offizielle ESTA-Seite
esta.cbp.dhs.gov
Weiterführende Reisebuch.de-Beiträge zur USA-Reise
- USA Reiseziele
- USA Reisepraxis
- Einreisebestimmungen für die USA: ESTA
- New York City für Anfänger
- Reiseziel Florida
- USA Reise mit Kindern
- Mietwagen und Automiete in den USA
- Zahlungsmittel in den USA und Kanada
- Trinkgeld geben in den USA
- Kanada Reiseinformationen
- Großbritannien Reiseinformationen
- Australien Reiseführer
- Schweiz Reiseinformationen
Stand der Informationen
Diese aktualisierte Ausgabe berücksichtigt den Informationsstand von Juni 2026. Da die USA Einreiseanforderungen, Gebühren und digitale Prüfverfahren kurzfristig ändern können, sollten Reisende unmittelbar vor Antragstellung und vor Abflug die offiziellen Informationen der US-Behörden sowie die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts prüfen.

