Das Wichtigste vorweg
- Eine bloße Waldbrandgefahr berechtigt nicht automatisch zur kostenlosen Stornierung.
- Bei unmittelbar betroffenen Pauschalreisen können weitergehende Rechte bestehen.
- Individualreisende müssen Flug, Hotel und Mietwagen getrennt betrachten.
- Reiseabbruch- und Reiserücktrittsversicherungen greifen nicht in jedem Fall.
- Quittungen und Mitteilungen über Sperrungen oder Evakuierungen aufbewahren.
Pauschalreisende sind grundsätzlich besser abgesichert
Wer Flug und Hotel als Pauschalreise gebucht hat, besitzt gegenüber dem Veranstalter einen zentralen Vertragspartner. Kann die Reise wegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände am Zielort nicht wie vereinbart durchgeführt werden, kommen je nach Situation Änderungen, eine vorzeitige Rückreise oder eine kostenlose Stornierung in Betracht.
Dabei zählt die konkrete Lage. Ein Waldbrand irgendwo auf Kreta rechtfertigt nicht automatisch die kostenlose Absage eines Urlaubs an einem weit entfernten Ort derselben Insel.
Anders sieht es aus, wenn das Hotel evakuiert wurde, der Ferienort nicht erreichbar ist oder eine erhebliche unmittelbare Gefährdung besteht.
Schwieriger für Individualreisende
Wer Flug, Mietwagen, Hotel oder Ferienwohnung einzeln gebucht hat, besitzt keinen Veranstalter, der das gesamte Paket organisieren muss.
Fällt der Flug aus, gelten die Bedingungen der Fluggesellschaft und die gesetzlichen Fluggastrechte. Ist der Flug dagegen möglich, das individuell gebuchte Ferienhaus aber nicht erreichbar, sind das zwei verschiedene Vertragsverhältnisse.
Gerade deshalb sind flexible Stornierungsbedingungen bei Reisen in besonders gefährdete Regionen sinnvoll.
Was zahlt die Versicherung?
Hier gibt es häufig Missverständnisse. Eine klassische Reiserücktrittsversicherung ist vor allem für Ereignisse gedacht, die den Reisenden persönlich betreffen – beispielsweise bestimmte Erkrankungen oder andere versicherte Rücktrittsgründe.
Ein Waldbrand am Urlaubsort ist nicht automatisch eingeschlossen.
Ähnliches gilt für die Reiseabbruchversicherung. Deshalb sollte man vor Abschluss nicht nur auf den Preis achten, sondern die versicherten Ereignisse lesen.
Zusätzliche Hotelnächte und neue Flüge
Muss eine Reise kurzfristig geändert werden, entstehen schnell erhebliche Kosten: Ersatzunterkunft, Taxi, neuer Flug oder zusätzliche Mietwagentage.
Deshalb sollte man im Ernstfall zunächst Veranstalter, Airline oder Unterkunft kontaktieren, bevor auf eigene Kosten eine teure Alternative gebucht wird – sofern die Situation dafür Zeit lässt.
Bei einer behördlichen Evakuierung gilt selbstverständlich zuerst: Sicherheit vor Kostenklärung.
Alles dokumentieren
Wer später Geld zurückfordern möchte, sollte Belege sammeln:
- Evakuierungsaufforderungen,
- Nachrichten des Hotels oder Veranstalters,
- Informationen über Straßensperrungen,
- Flugänderungen,
- Rechnungen für Ersatzunterkünfte,
- Taxi- und Transportkosten.
Auch Screenshots offizieller Mitteilungen können hilfreich sein.
Reisebuch-Tipp
Bewahren Sie wichtige Reiseunterlagen nicht ausschließlich auf einem Gerät auf. Tickets, Versicherungsnummern und Buchungsbestätigungen können zusätzlich online gespeichert werden. Auch beim Thema Bargeld und Konten unterwegs sichern lohnt sich eine gewisse Redundanz.
Nicht aus Angst vorschnell stornieren
Die Schlagzeile „Waldbrände in Spanien“ bedeutet nicht, dass ein Urlaub an der Costa del Sol oder auf Mallorca gefährdet ist. Vor einer kostspieligen Stornierung sollte immer geprüft werden, wie weit das tatsächliche Brandgebiet vom Urlaubsort entfernt liegt.
Unser Ratgeber „Reisen in Zeiten von Waldbrandgefahr“ erklärt deshalb, wie sich die konkrete Gefährdung besser beurteilen lässt.
Wer dagegen schon bei der Reiseplanung merkt, dass ihm Temperaturen um 40 Grad, Rauch- und Feuergefahr den Urlaub verleiden würden, sollte grundsätzlich über Reisezeit und Reiseziel nachdenken. Der klassische Hochsommer am Mittelmeer ist längst nicht mehr für jeden die beste Wahl.

