Bettensteuer der Kommunen weiter im Kommen

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Die Bettensteuer (auch Matratzenmaut, Kulturförderabgabe oder City Tax genannt), mit der die Kommunen ihre maroden Haushaltskassen sanieren wollen, ist weiterhin heftig umstritten. In 20 deutschen Städten wurde sie trotzdem bereits eingeführt, weitere Städte stehen schon in den Startlöchern.

 

Der DEHOGA lehnt die Bettensteuer weiterhin kategorisch ab - copyright dehoga-bundesverband.de

Laut Kommunen sollen die Einnahmen durch die Bettensteuer dem Tourismus zugutekommen, was jedoch in der Praxis kaum umsetzbar ist, da Steuern nicht zweckgebunden für bestimmte Ausgaben vorgesehen werden können.

Im Gegensatz zur klassischen Kurtaxe, die vom Übernachtungsgast getragen wird, muss die Bettensteuer vom Hotelier gezahlt werden. Sie beträgt in der Regel ca. fünf Prozent des Zimmerpreises bzw. macht zwischen 50 Cent und drei Euro aus. In Bremen z.B. beläuft sich die Bettensteuer in einem 4-Sterne-Hotel auf drei Euro, die restlichen Hotels müssen zwei Euro abführen, Gasthäuser, Pensionen und Campingplätze zahlen einen Euro.

Der Dehoga (Deutsche Hotel-und Gaststättenverband) steht der Bettensteuer skeptisch gegenüber, da die Hoteliers die Abgabe über kurz oder lang auf den Zimmerpreis umschlagen werden. Preiserhöhungen sind im Hotelmarkt jedoch kaum realisierbar, insbesondere im Geschäftsreisesektor. Der Dehoga verzeichnet jetzt schon verstärkt Anfragen von Firmen, die ihre Veranstaltungen und Kongresse nur mehr in City-Tax-freien Städten stattfinden lassen wollen.

Städte wie Köln, in denen die Bettensteuer Pflicht ist, haben seit ihrer Einführung bereits leichte Umsatzeinbrüche zu verzeichnen.

Bei Städtereisenden ist bisher kein Trend ersichtlich, dass sie sich durch die City Tax von ihren Reiseplänen abhalten lassen. Die Hoteliers befürchten jedoch, dass durch diese „kommunale Strafsteuer" die Touristen ausbleiben könnten.

In München hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Bettensteuer als verfassungswidrig eingestuft. Touristen und Geschäftsreisende bleiben daher von dieser Extraabgabe verschont, die 2,50 Euro pro Übernachtung betragen sollte. Der Stadt München gehen durch dieses Urteil Zusatzeinnahmen von 23 Millionen Euro verloren, sie hat aber bereits Berufung angekündigt.

Auch die HOTREC, der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, hat sich gegen die Einführung einer Bettensteuer in Europa ausgesprochen.

Mittlerweile hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil die Abgabe für Touristen gebilligt, für Geschäftsreisende dagegen verworfen. Die Konsequenzen dieser Entscheidung sind noch nicht abzusehen.