Chip-Pflicht für Katzen und Hunde auf Reisen

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Nicht jedem ist bekannt, dass bereits seit Juli 2011 für ins europäische Ausland verreisende Katzen, Hunde und Frettchen Chip-Pflicht herrscht. Mit dem Chip-Implantat können Haustiere einfach identifiziert werden – Tierschützer wollen das auch fürs Inland verpflichtend machen, um ein Aussetzen von Haustieren zu vermeiden.

 

Hunde und Katzen müssen auf Reisen Chips tragen; pixabay CC0

Hunde, Katzen und Frettchen, die mit ihren Besitzern innerhalb der EU verreisen wollen, müssen seit dem 3. Juli 2011 einen Mikro-Chip tragen. Diese etwa reiskorngroßen Chips werden vom Tierarzt mithilfe einer Kanüle unter der Haut des Tieres implantiert – darauf ist eine Nummer gespeichert, die der Identifizierung ihres Trägers dient. Zudem wird diese Nummer im EU-Heimtierpass vermerkt, dort wird außerdem eingetragen, ob bzw. wann das Haustier gegen Tollwut geimpft wurde.


Tierschützer befürworten die Chip-Pflicht für verreisende Tiere, da die Implantation nicht so schmerzhaft wie die Tätowierung ist – sie wollen den Chip allerdings auch fürs Inland verpflichtend machen, um das Aussetzen von Tieren zu reduzieren; im Rahmen der EU-Richtlinie geht es vor allem um die Eindämmung von Tollwut.


Diese Neuregelung betrifft übrigens lediglich Hunde, Katzen und Frettchen – dabei nur solche, die noch keine der bislang üblichen Tätowierungen haben; haben Bello und Co. bereits ein solches Tattoo, müssen sie nicht „nachgechippt“ werden.