Eine Reise mit Turbulenzen: Der Flug wird verschoben

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Die Urlaubsreise steht schon in den Startlöchern und man kann es kaum erwarten, endlich in den lang ersehnten Urlaub zu fliegen. Dann der Schock, man begibt sich zum Flughafen und ohne Vorwarnung tritt plötzlich das Worst Case Szenario ein: Der Flug wird verschoben. Banges Warten beginnt und tausende Dinge schießen einem durch den Kopf. Aber keine Sorge: Wenn der geplante Flug vorerst nicht stattfinden kann, ist unter gewissen Voraussetzungen der Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung möglich. Welche Voraussetzungen für eine Entschädigung erfüllt werden müssen, erklären wir nachfolgend in diesem Artikel.

Wenn der Flug sich stark verspätet oder gar ausfällt, gibt es Anspruch auf Entschädigung; CC0 b1-foto from Pixabay

Bedingungen für eine Entschädigung für die Flugverspätung

Damit Ansprüche auf eine Flug verspätet Entschädigung bestehen, müssen gewisse Faktoren erfüllt sein. Zunächst einmal muss eine sogenannte Flugunregelmäßigkeit in Kraft treten. Das bedeutet, dass unter gewissen Umständen eine Flugverspätung zustande gekommen ist.

Hierzu zählt die Annullierung des Fluges, die Nichtbeförderung des Fluggastes oder eine Verspätung ab 3 Stunden. Wird einer dieser drei Faktoren erfüllt, hat man Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Soweit so gut, aber welche Entschädigungen können jetzt genau geltend gemacht werden?

Welche Entschädigung kann ich wann geltend machen?

Wurde einer der Flüge zum oder vom Urlaubsziel wieder zurück nach Hause aus den genannten Gründen annulliert und es wird eine Verspätung von 3 Stunden erreicht, kommt es nun auf die Flugdistanz an. Diese legt fest, wie hoch die zu erwartende Entschädigung ausfällt. Hierbei richtet sich der Wert nicht nach der geflogenen Distanz, sondern nach der Entfernung zwischen Abflug- und Zielflughafen.

Ab einer Luftliniendistanz Bis zu 1500 km hat man Anspruch auf 250 Euro. Ab 1500 km bis 3000 km sind es 400 Euro und ab 3500 km und bei Zielen außerhalb Europas 600 Euro. Die Entschädigung bekommt jeder Fluggast und richtet sich nicht nach pauschalen Reisen. Wenn man also beispielsweise mit einer 4-köpfigen Familie fliegt und 4 Flugtickets hat, ergibt sich ein mehrfacher Anspruch auf die jeweilige Entschädigung. Nehmen wir an die Distanz hätte hierbei über 3500 km betragen oder das Ziel läge außerhalb der EU, würde der Familie aus unserem Beispiel eine Entschädigungssumme von 2400 Euro zustehen ( 4x600 Euro, je 600 Euro pro Person).

Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug ebenfalls möglich?

Anschlussflug verpasst, Entschädigung? Hat man eine Reise mit Anschlussflügen gebucht, gelten wiederum andere Bestimmungen als bei einem Einzelflug. Ganz wichtig hierbei ist, ob die Flüge in einer Buchung getätigt oder separat gebucht wurden. Hat man alle Flüge separat gebucht, besteht leider kein Anspruch auf Entschädigung bei verpassten oder verspäteten Anschlussflügen. Sind die Flüge allerdings in einer Buchung getätigt worden, besteht ein Anspruch auf Entschädigungen. Maßgeblich für den Anspruch ist hierbei die zeitliche Verspätung bei Ankunft am Reiseziel.

Diese Verspätung muss mehr als 3 Stunden betragen, damit ein Anspruch geltend gemacht werden kann. Verspätet sich der Anschlussflug allerdings um mehr als 3 Stunden und man kommt innerhalb von 3 Stunden innerhalb der geplanten Zielzeit an seinem Ziel an, hat man wiederum keinen Anspruch. Knackt man die 3 Stunden der geplanten Ankunftszeit, ergeben sich dieselben Ansprüche wie oben beschrieben.

Wie mache ich meine Ansprüche geltend?

Wenn die genannten Faktoren Anspruch auf eine Entschädigung versprechen, kann diese direkt schriftlich bei der Fluggesellschaft geltend gemacht werden. Bis diese darauf reagiert, kann es allerdings schon mal mehrere Wochen dauern. Bei solchem Umständen empfiehlt es sich Gebrauch von einer Rechtsschutzversicherung zu machen und einen Anwalt einzuschalten.

Fazit

Eine Flugverspätung oder sogar ein Komplettausfall können sehr ärgerlich sein. Vor allem dann, wenn man mit der ganzen Familie in den Urlaub fliegt oder wieder zurück nach Hause reisen möchte. Nichtsdestotrotz hat man meistens Ansprüche, die man geltend machen kann und diese haben wir hier noch einmal zusammengefasst:

Flugunregelmäßigkeiten vorhanden

- Annullierung des Flugs

- Nichtbeförderung eines Fluggastes

- Mindestens 3 Stunden Verspätung

Bei Anschlussflügen:

- Muss unter einer Buchung erfolgt sein

- Mehr als 3 Stunden Verspätung an Enddestination

Höhe der Vergütung

- 250 Euro bis 1500 km

- 400 Euro ab 1500 bis 3500 km innerhalb der EU

- 600 Euro ab 3500 km und Ziel außerhalb der EU