Alles, was man über ESTA für die USA wissen muss

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Wer einen Urlaub in den USA plant oder sich geschäftlich dort aufhalten wird, muss sich zuvor um ein passendes Visa oder ein ESTA kümmern. Nur damit sind die Einreise und der Aufenthalt in den USA möglich. Was es mit ESTA auf sich hat, darüber wirst du im Folgenden aufgeklärt.

 

Für die Einreise in die USA reicht der Pass nicht aus; CC0

Übersicht

1. ESTA – was ist das das genau?

2. Unterschiede zwischen ESTA und einem Visum

3. Was ist hinsichtlich der Aufenthaltsdauer zu berücksichtigen?

4. ESTA gilt ausschließlich für touristische oder geschäftliche Aufenthalte

5. So funktioniert die ESTA-Antragstellung.

 

ESTA – was ist das genau?

Bei ESTA (Electronic System of Travel Authorization) handelt es sich um ein Reisegenehmigungssystem des US Department of Homeland Security. Im Rahmen dessen erfolgt eine erweitere Sicherheitsüberprüfung. Diese können USA-Reisende nutzen, wenn sie aus Ländern kommen, die am sogenannten „Visa Waiver Program“ teilnehmen: Das sind unter anderem Deutschland, Österreich sowie die Schweiz. Diese Reisegenehmigung ist ausschließlich für Einreisen auf dem See- oder Luftweg notwendig. Noch ist es an der Landesgrenze zu Mexiko und Kanada möglich, sich für die visafreie Einreise anzumelden. Allerdings rät die amerikanische Heimatschutzbehörde auch hier dazu, zuvor einen ESTA-Antrag vorzunehmen, um den Einreiseprozess an der US-Grenze schneller zu vollziehen.

Unterschiede zwischen ESTA und einem Visum

ESTA lässt sich nicht mit einem klassischen Visum vergleichen, sondern stellt eine Art „visafreie Einreiseberechtigung“ dar, die ebenso für andere Länder (etwa Thailand) erhältlich ist. Streng betrachtet ist ESTA allerdings keine „Einreise-“, sondern eine „Anreisegenehmigung“. Über die tatsächliche Genehmigung der Einreise bestimmen die verantwortlichen Beamten nach deiner Ankunft. Treffen auf dich bestimmte Voraussetzungen zu, wie dass du maximal 90 Tage bleiben willst, nicht arbeiten möchtest und ein Weiter- oder Rückreiseticket vorzuweisen hast, steht einer Genehmigung im Regelfall nichts entgegen – dabei ist Folgendes zu beachten: Weiterreisetickets dürfen nicht in Mexiko, Kanada oder der Karibik enden.

Die ESTA-Genehmigung findet normalerweise innerhalb von 24 Stunden statt, oft aber bedeutend schneller.
Hingegen ist das Visum eine besondere Form der Einreiseberechtigung für ein fremdes Land, das die Ein-, Durchreise oder den Aufenthalt dort erlaubt. Bei der Beantragung eines Visums für die USA handelt es sich um einen relativ langen Prozess – dieser gestattet dir aber schließlich einen Aufenthalt von bis zu 180 Tagen. Die Beantragung kann jedoch mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Was ist hinsichtlich der Aufenthaltsdauer zu berücksichtigen?

Die Ablaufzeit deines 90-Tage-ESTA startet in jenem Moment, in dem du US-amerikanischen Boden betrittst. Das heißt, dass du dich – egal um welche Umstände es sich handelt – keinesfalls über diesen Zeitraum hinaus im Land aufhalten darfst. Eine Überschreitung der erlaubten Aufenthaltsdauer kann nämlich zu einer Einreisesperre führen – diesbezüglich ist die amerikanische Zoll- und Grenzschutzbehörde gnadenlos. Unbedingt beachten musst du hier, dass diese 90-Tage-Frist selbst dann aktiv bleibt, wenn du während deines US-Aufenthalts Nachbarstaaten besuchen willst – sie beginnt also nicht von Neuem.

Die Beantragung eines neuen ESTA nach Ablauf der 90 Tage ist generell möglich, allerdings darfst du in diesem Fall nicht aus den Nachbarstaaten einreisen. Außerdem gilt: Bei mehrfachen Einreisen mit einer ESTA-Genehmigung werden die Beamten naturgemäß misstrauisch reagieren. Möchtest du dich länger als 90 Tage in den USA aufhalten, solltest du deshalb ein passendes Visum für die USA beantragen. Auch wenn du die Vereinigten Staaten lediglich als Transitland verwendest, brauchst du ein ESTA. Im Übrigen hat das ESTA ab dem Tag der Genehmigung eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren.

ESTA gilt ausschließlich für touristische oder geschäftliche Aufenthalte

Jedes Mal, wenn du dich „aus touristischen oder geschäftlichen Gründen“ in den USA aufhalten willst, ist das mit ESTA möglich. „Geschäftliche Gründe“ beziehen sich hier auf Folgendes: Es geht zum Beispiel um deine Teilnahme an Konferenzen, Business-Meetings und Tagungen etc. – hingegen darf es sich NICHT um eine Beschäftigung für einen lokalen Arbeitgeber handeln. Außerdem ermöglicht es dir ESTA, zum Beispiel auch Kurzzeittherapien in den USA vorzunehmen oder Bildungsprogramme zu absolvieren, sofern diese maximal 90 Tage dauern.

So funktioniert die ESTA-Antragstellung

Mindestens 72 Stunden vor deiner geplanten Einreise in die USA stellst du den entsprechenden Antrag beim Department of Homeland Security stellen. Viel unkomplizierter gestaltet sich das aber mithilfe von spezialisierten Agenturen, wie beispielsweise Visumantrag.de: Diese übernehmen – gegen eine gewisse Gebühr – alle Formalitäten und stellen für dich ESTA-Antrag. Eine Bestätigung – oder auch Ablehnung – erhältst du in der Regel innerhalb von wenigen Minuten. Wird dein Antrag abgelehnt, musst du ein reguläres Visum beantragen.

Im Rahmen der Antragstellung musst du diverse Fragen zu deiner Person und deiner Vergangenheit beantworten – zum Beispiel hinsichtlich ansteckender Krankheiten, Vorstrafen, Arbeitsaufnahme, aktueller Beschäftigung, Teilnahme in den sozialen Medien (inkl. Benutzername). Außerdem möchten die US-Behörden erfahren, ob du dich schon Länder wie den Iran, Irak, Syrien oder Somalia etc. aufgehalten hast. Fragen nach Wünschen in Bezug auf Spionage- und terroristische Aktivitäten oder Sabotage mögen dir etwas eigenartig anmuten, allerdings ist eine wahrheitsgemäße Antwort den Behörden enorm wichtig – beim kleinsten Verdacht endet die US-Reise für dich bestenfalls nur mit der Ausweisung aus den Vereinigten Staaten.

Bei der Stellung des ESTA-Antrags ist es nicht notwendig, konkrete Reisedetails anzuführen. Im Nachhinein kannst du mithilfe der Registrierungsnummer jederzeit weitere Einzelheiten deines Aufenthalts anführen. Bei Verlust deines Reisepasses musst du übrigens ein neues ESTA beantragen, da der Antrag jeweils für den aktuellen Pass gilt.