Fluggastrechte durchsetzen: Was können Flightright & Co?

Kategorie: Travel News ǀ

Für alle, die geduldig sind, winken ordentliche Entschädigungen. Auf einer Kurzstrecke sind Fluggesellschaften zur Zahlung von 250 Euro verpflichtet, auf Langstrecken sogar 600 Euro. Das gilt allerdings nur für den Fall, wenn der Flug mehr als drei Stunden verspätet ist oder innerhalb von zwei Wochen vor Abflug annulliert wurde.

 

Flug verspätet? Was tun? CC0

Fluggesellschaften müssen außerdem nur dann zahlen, wenn die Verspätung nicht durch außergewöhnliche Umstände außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft verursacht wurde. Hierüber streiten sich Fluggesellschaften gerne mit Betroffenen. Oft ist die Rechtslage eindeutig – denn ein starkes Unwetter liegt tatsächlich außerhalb der Verantwortung einer Fluggesellschaft. Aber fast die Hälfte aller Verspätungen auf deutschen Flughäfen sind auf die Fluggesellschaft zurückzuführen. Vor allem ist die Fluggesellschaft selbst beweispflichtig. Das heißt, wenn eine Fluggesellschaft die Zahlung mit einem Verweis auf die außergewöhnlichen Umstände verweigern will, muss diese selbst nachweisen, dass die Gründe für den Ausfall oder die Verspätung außerhalb ihrer Kontrolle liegen. Der Fluggast muss also nicht die Beweislast tragen und der Fluggesellschaft beweisen, dass sie verantwortlich ist. Diese Version der Beweislast würde dazu führen, dass fast nie Entschädigungen durchgesetzt werden könnten.

Die Chancen stehen aufgrund dieser Verbraucherfreundlichen Rechtsprechung also gut, dass Betroffene tatsächlich ein Anrecht auf die Entschädigung haben. Leider sind viele Airlines nicht dazu bereit, ihren Kunden unkompliziert ihr Recht zukommen zu lassen. Stattdessen müssen Betroffene oft den Rechtsweg wählen, oder einen Dienstleister in Anspruch nehmen. Die positiven Testberichte zu Flightright zeigen, dass sich die Provision an Fluggast-Portale auszahlt.

Flightright, Airhelp – was sind Fluggast-Portale?

Organisationen wie Flightright haben sich darauf spezialisiert, Fluggästen zu ihrem Recht zu verhelfen. Weil Fluggesellschaften oft genug sich lange zieren die Entschädigungen an ihre Kunden auszuzahlen, können sich Fluggäste direkt an Fluggast-Portale wenden. Mit diesen steigen die Chancen unkompliziert an sein Geld zu kommen. Denn Flightright hat die Expertise, die Ansprüche auch durchzusetzen – dem sind sich Fluggesellschaften bewusst. Die verschiedenen Portale arbeiten auf zwei unterschiedliche Art und Weisen. Entweder arbeiten die Anbieter als Inkasso-Dienstleister oder als Sofortentschädiger. Die meisten haben ihr Geschäftsmodell als Inkasso-Unternehmen aufgebaut. Das bedeutet, dass die Unternehmen, wie beispielsweise Flightright, auf den Auftrag ihres Kunden aktiv werden und bei der Fluggesellschaft versuchen, die Ansprüche durchzusetzen. Der Auftrag an sich ist meistens kostenlos, der Kunde bezahlt nur im Erfolgsfall. Wenn die Fluggesellschaft eine Entschädigung zahlt, behält Flightright einen Teil der Entschädigung als Lohn. Dabei unterscheiden sich die Preise der verschiedenen Organisationen. In der Regel bewegt sich die Provision zwischen 30 und 40 Prozent. Angesichts einer Entschädigungssumme von bis zu 600 Euro, bleibt den Betroffenen immer noch eine stolze Summe – ohne den ganzen Ärger mit der Fluggesellschaft.

Das andere Geschäftsmodell ist das eines Sofortentschädigers. In diesem Fall verkaufen die Betroffenen ihre Entschädigungsrechte an den Dienstleister. So erhalten die Kunden dieser Dienstleister deutlich schneller ihr Geld, dafür behalten die Dienstleister eine größere Summe für ihr größeres Risiko ein. Besonders wenn eine Airline Insolvenz anmelden muss, lohnt sich die Arbeit eines Sofortentschädigers – denn meistens bezahlen insolvente Fluggesellschaften keine Entschädigungen mehr. In diesem Fall ist ein Sofortanbieter die einzige Möglichkeit noch an die Entschädigung zu kommen.