Pfefferspray: In welchen Ländern ist es zum Selbstschutz erlaubt?

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Das Sicherheitsbedürfnis der Menschen wächst seit Jahren. Immer mehr wollen sich unterwegs im Notfall selbst schützen können. Eine allseits beliebte Lösung ist hier der Pfefferspray. Auch in Bezug auf den Urlaub machen sich viele Gedanken um ihre Sicherheit – je nach Land besteht zum Beispiel die Angst vor einem Überfall, das betrifft insbesondere Campingreisende. Andere hingegen möchten sich auf Fahrradtouren durch fremde Länder vor freilaufenden Hunden schützen. Doch auf Reisen außerhalb von Deutschland muss berücksichtigt werden, das Pfefferspray nicht in jedem Land zum Selbstschutz erlaubt ist.

 

Vorsicht beim Einsatz von Pfefferspray! (c)Wikimedia.org / Clarck Desire /CC0

Pfefferspray zur Verteidigung gegen Mensch und Tier

Bei Pfefferspray* handelt es sich um ein Reizgasspray. Die Handhabung ist einfach und mit der jeder anderen Spraydose vergleichbar: Durch Druck auf den Hebel wird das Pfefferspray abgegeben. Der Reizgas-Sprühnebel reizt sowohl Augen als auch Haut und Atmung, wodurch mögliche Angreifer zunächst außer Gefecht gesetzt sind. Denn der Wirkstoff löst einen intensiven Schmerz aus und lässt die Schleimhäute der Augen anschwellen. Daher werden die Augenlider sofort geschlossen und der Angreifer kann 5–10 Minuten nichts sehen. Hinsichtlich der Atmung führt Pfefferspray zunächst zu Husten und Atemnot – auch das bremst eine angreifende Person stark ein. Der im Pfefferspray enthaltene Wirkstoff Capsaicin brennt außerdem auf der Haut – das wiederum löst einen starken Juckreiz aus, der bis zu 45 Minuten anhalten kann.

Pfefferspray lässt sich somit zum Schutz vor sämtlichen Angreifern verwenden und bietet sich sowohl bei Menschen als auch bei Tieren an. Mittlerweile gibt es verschiedene Formen des Reizgases. Neben dem klassischen Spray kann auch auf Pfeffergel und Schaum zurückgegriffen werden. Zudem gibt es die Pfefferspray-Pistole. Unterschiede zwischen den Produkten ergeben sich hinsichtlich Reichweite und Schärfegrad.

Pfefferspray bei Deutschlandreisen zum Selbstschutz kein Problem

In Deutschland kann Pfefferspray zum Selbstschutz in der Tasche mitgeführt werden. Pfefferspray darf aber ausschließlich in Notfällen zur Selbstverteidigung verwenden werden. Wer den Spray nicht zur Notwehr einsetzt, verstößt gegen das Gesetz und macht sich strafbar: Dann hat man nämlich eine gefährliche Körperverletzung begangen. Generell lässt sich ein solcher Abwehrspray hierzulande legal in Onlineshops, Waffengeschäften und manchen Drogeriemärkten kaufen. Wenn es ein sogenanntes Tierabwehrspray ist, besteht für den Erwerb nicht einmal eine Altersbegrenzung – das Mitführen ist für jede und jeden legal. Denn mit der Bezeichnung Tierabwehrspray fällt ein Pfefferspray nicht unter das Waffengesetz. Bei Sprays, die dazu dienen, Menschen in Notfällen abzuwehren, herrschen hingegen Altersbeschränkungen hinsichtlich Kauf und Besitz – das ist für Jugendliche ab 14 Jahren möglich. Die kleinen Spraydosen sind jedenfalls rasch griff- und einsatzbereit, sodass im Notfall ein Selbstschutz möglich ist. Auch bei Reisen innerhalb der Bundesrepublik ist die Mitnahme von Pfefferspray natürlich gestattet. Ausnahmen kann es jedoch durch die Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsmitteln oder auch bei Inlandsflügen geben. Hier sollte im Zweifelsfall bei der Airline nachgefragt werden, um möglichen Ärger beim Check-In zu umgehen. In der Regel ist die Mitnahme von Pfeffersprays nämlich weder im Handgepäck noch im Koffer erlaubt – das gilt für alle Flüge weltweit und ist gesetzlich in den Regularien der IATA, der Internationalen Luftverkehrs-Vereinigung, bestimmt. Das gilt übrigens auch für andere Hilfsmittel zur Selbstverteidigung, wie z. B. Elektroschocker. Allerdings gibt es hier bekanntlich Ausnahmen, die von den Regelungen zu LAG („Liquids, Aerosols, Gels“) erfasst sind. Diesen zufolge ist das Mitführen von Flüssigkeiten gestattet, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind – und auch in Bezug auf Pfefferspray gilt Folgendes: Der Druckbehälter darf max. 100 ml betragen, pro Person ist ein solcher erlaubt, dieser Druckbehälter muss in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel transportiert werden. Wer also unbedingt einen Pfefferspray auf Inlandsflügen mitnehmen möchte, nimmt zuvor Kontakt mit der Airline auf, um sich zu erkundigen. In manchen Fällen kann tatsächlich eine Ausnahme gemäß LAG in Bezug auf Pfefferspray möglich sein. Das gilt zum Beispiel für die Lufthansa, die bei expliziter Nachfrage ggf. die Mitnahme im Koffer erlaubt. Bei easyJet hingegen wird Pfefferspray ausnahmslos als Gefahrgut eingestuft, auch bei Ryanair bestehen hier keine Ausnahmeregeln, dasselbe gilt für Germanwings, um ein weiteres Beispiel anzuführen.

Andere Länder mit sehr unterschiedlichen Regelungen

Pfefferspray ist natürlich nicht nur in Deutschland bekannt, sondern auch in vielen anderen Ländern. Die Regelungen, die es dort allerdings sowohl zum Kauf als auch zur Mitführung gibt, sind sehr unterschiedlich. Um mögliche Konflikte vor Ort zu vermeiden, sollten sich Reisende vorab unbedingt informieren, welche landesspezifischen Regelungen gelten und ob sie überhaupt Pfefferspray einfach mitführen dürfen. Auskunft hierüber können auch die Polizeidienststellen vor Ort geben. Im Zweifelsfall fragt man im Vorfeld des Urlaubs aber am besten bei der ausländischen Botschaft im Inland oder der deutschen Botschaft jenes Landes, in das man reisen möchte, an, ob das Mitführen eines solchen Sprays erlaubt ist. Auch Konsulate können diesbezüglich informieren.

Auf die Mitnahme von Pfefferspray in einen Urlaub in Belgien, den Niederlanden oder auch Luxemburg sollte prinzipiell verzichtet werden. Grundsätzlich ist es so, dass Pfefferspray hier dem Waffengesetz unterliegt. Demnach darf es weder erworben noch mitgeführt werden. Dies gilt laut dem Gesetz der Beneluxländer für sämtliche Reizstoffsprühgeräte, unabhängig von Größe und Art. Anders sieht es schon wieder in Frankreich aus. Hier sind die Regelungen ähnlich wie in Deutschland. Demnach kann Pfefferspray beim Urlaub in Frankreich mitgeführt werden. Auch der Erwerb direkt in Frankreich ist zulässig. Wichtig ist allerdings, dass die Person ein Mindestalter von 18 Jahren vorweisen kann. Seriöse Händler nehmen hier im Zweifelsfall auch beim Kauf eine Altersabfrage vor

Ähnliche Regelungen in Österreich und der Schweiz

Auch in der Schweiz und Österreich bestehen unterschiedliche Regelungen zur Nutzung von Pfefferspray. Österreich sieht das Reizgasspray ähnlich wie die Benelux-Länder als Waffe an – allerdings gibt es hier eine Besonderheit: Urlauber und natürlich auch Einheimische dürfen das Spray, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind, sowohl kaufen als auch bei sich tragen. Vorausgesetzt ist natürlich stets, dass es lediglich dem Selbstschutz dient. Ähnlich sieht es in der Schweiz aus. Hier wird Pfefferspray allerdings nicht als Waffe angesehen und ist mit Einschränkung erlaubt – so muss auf der Dose die Giftklasse angeführt sein. Solche Dosen sind in Deutschland jedoch nicht erhältlich, daher muss man Abwehrspray gegebenenfalls vor Ort kaufen. Wer südlicher reist, muss mit deutlich strengeren Regeln rechnen. In Italien setzt das Mitführen von „spray al peperoncino“ eine spezielle Lizenz voraus. Es kommt für Urlauber also in der Regel nicht infrage. Jedoch sind Pfeffersprays auf OC Basis gestattet – vorausgesetzt, der Wert liegt unter 10 % und die Dose beinhaltet nicht mehr als 20 ml. OC steht übrigens für Oleoresin Capsicum – das ist ein Extrakt aus Paprika, Chili- oder Cayenne-Pfeffer; dieses Wirkstoffgemisch („capsacina“ oder „capsaicinoidi“) hat eine bis zu 3000-fach stärkere Reizwirkung als jene des Gewürzpfeffers. Die maximale Konzentrierung des Wirkstoffgemischs darf 2,5 % nicht überschreiten, um das Produkt in Italien verwenden zu dürfen. Geht der Urlaub hingegen nach Griechenland, muss man diesen generell ohne Pfefferspray verbringen.

Regelungen in Nordeuropa

Selbst die skandinavischen Ländern sind sich bei den Regelungen zum Pfefferspray nicht einig, sodass es hier unterschiedliche Auffassungen gibt. Das ist vor allem für diejenigen interessant, die mehrere Länder im Rahmen einer Rundreise besuchen. Sowohl in Dänemark als auch in Norwegen, Finnland und auf Island sollte auf Pfefferspray* verzichtet werden. Die Länder orientieren sich hier an den Regelungen in Griechenland. Finnland macht eine Ausnahme. Wenn eine Genehmigung der Polizei vorliegt, darf Pfefferspray zum Selbstschutz mitgeführt werden. Auch in Schweden sieht das Ganze anders aus. Die schwedische Gesetzeslage ist ein wenig komplexer. Pfeffersprays werden von dem Gesetzgeber auch hier als Waffe eingestuft, mit dem Unterschied, das man es mitführen darf, wenn eine gültige Waffenbesitzkarte vorhanden ist.

USA und Kanada

In den USA ist der Besitz und Gebrauch von Pfefferspray weitgehend legal und unterliegt in den meisten Bundesstaaten keiner besonderen Regulierung. In einigen Bundesstaaten gibt es jedoch spezielle Gesetze, die den Verkauf und die Verwendung von Pfefferspray einschränken können. In Kanada ist der Besitz und Gebrauch von Pfefferspray* ebenfalls weitgehend legal, aber es gibt Vorschriften, die den Verkauf, die Inhaltsstoffe und die Verwendung regeln. Die Regelungen können jedoch von Provinz zu Provinz unterschiedlich sein.  

Länderübersicht: Pfefferspray erlaubt oder verboten?
(Für Vollständigkeit und Richtigkeit erfolgt keine Gewähr)

Belgien: verboten
Dänemark: verboten
Finnland: nur mit Lizenz
Frankreich: erlaubt (ab 18 Jahren)
Griechenland: verboten
Großbritannien: verboten
Indien: erlaubt
Island: verboten
Israel: erlaubt
Italien: unter 10 % OC erlaubt
Kanada: erlaubt, in manchen urbanen Gebieten verboten
Lettland: erlaubt (ab 18 Jahren)
Malta: verboten
Niederlande: verboten
Norwegen: erlaubt
Österreich: erlaubt
Polen: erlaubt
Portugal: nur mit polizeilicher Erlaubnis
Schweden: nur mit Lizenz
Schweiz: Mit angegebener Giftklasse erlaubt
Serbien: erlaubt
Slowakei: erlaubt (ab 18 Jahren)
Spanien: unter 5 % OC erlaubt
Tschechien: erlaubt
Ukraine: bei Einreise verboten
USA: abhängig von Bundesstaat