Infos und Tipps für Ihre Wohnmobilreise

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Raus aus dem Alltag, rein in die Natur: Wohnmobilreisen versprechen außergewöhnliche Erlebnisse und ein neues Urlaubs- und Lebensgefühl – jedenfalls für die entsprechende Reisezeit. Denn statt in einem Hotelzimmer oder auf Balkonien zu verweilen, kann das Wohnmobil Sie jeden Tag spontan zu einem anderen Ort bringen – unabhängiger können Sie kaum sein. Mit der besonderen Art zu reisen kommen jedoch auch einige besondere Regeln, die Sie beachten sollten.

Unterwegs im rollenden Zweitwohnsitz © MemoryCatcher - Pixabay.de

  • Bevor Sie ein Wohnmobil für Ihre Reise wählen, sollten Sie prüfen, welches Modell Sie überhaupt fahren dürfen. Die Führerscheinklasse B für den normalen Pkw qualifiziert Sie nicht für jedes Wohnmobil. Entscheidend ist die zulässige Gesamtmasse Ihres angestrebten Fahrzeugs. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren:
  • Führerscheinklasse B: Hiermit können Sie Kfz bis zu 3,5 Tonnen fahren. Das gilt auch, wenn das Kfz selbst mit Anhänger diese Grenze nicht überschreitet. Erwarben Sie Ihre Fahrerlaubnis vor 1999, gelten noch die Regeln für die Führerscheinklasse 3 und Sie dürfen sogar ein Gefährt bis 7,5 Tonnen lenken.
  • Führerscheinklasse B mit Schlüsselzahl 96: Dies ist eine Zusatzschulung zur Klasse B. Damit können Sie Wohnmobile bis zu 4,25 Tonnen fahren.
  • Führerscheinklasse BE: Inhaber dieses Scheins dürfen Anhänger von bis zu 3,5 Tonnen führen. Somit verdoppelt sich die zulässige Gesamtmasse Ihres Gespanns auf 7 Tonnen (verglichen mit der Klasse B) – dies ist relevant, falls Sie statt des Wohnmobils doch auf einen Wohnwagen zurückgreifen möchten.
  • Führerscheinklasse C1: Diese berechtigt Sie, ein Wohnmobil mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 7,5 Tonnen zu fahren.

Zudem gibt es in einigen Ländern bestimmte Vorschriften für das Führen eines Wohnmobils. Sie sollten sich daher vorher erkundigen, ob Sie im Zielland Bedingungen zu erfüllen haben, insbesondere, wenn Sie in ein Land außerhalb der EU reisen möchten.

Bevor Sie sich mit dem frisch erworbenen Wohnmobil auf die Reise begeben können, geht es ans Packen und Beladen. Auch hier gilt es, das zulässige Gesamtgewicht im Blick zu haben, wenn Sie Ihr Wohnmobil mit dem gewünschten Zubehör und Gepäck und – nicht zu vergessen – sich selbst plus Reisepartner beladen. Um herauszufinden, wie viel Zuladung auf Ihrer Wohnmobilreise zulässig ist, subtrahieren Sie das Leergewicht von der zulässigen Gesamtmasse (beides ist in den Fahrzeugpapieren vermerkt). Anschließend können Sie Ihr Reisegepäck wiegen oder zumindest schätzen. Wollen Sie ganz sichergehen, dann können Sie eine Fahrzeugwaage in Anspruch nehmen. Diese finden Sie bspw. bei einer TÜV-Station.

Werden Sie mit einem zu schweren Wohnmobil erwischt, kann das Geld kosten und – ab 20 % über dem zulässigen Gesamtgewicht – auch einen Punkt in Flensburg einbringen. Behalten Sie dabei auch das Gewicht dessen im Auge, was Sie während der Fahrt dazukaufen.

Darüber hinaus sollten Sie darauf achten, dass Ihre Ladung hinreichend gesichert und sinnvoll im Fahrzeug verteilt ist. Auch darf sie nicht übermäßig aus dem Fahrzeug ragen.

Nicht nur wegen der Sanktionen, sondern auch zur eigenen Sicherheit bzw. zur Fahrweise allgemein sollten Sie auf eine zweckmäßige Verstauung des Gepäcks achten. Ein tiefliegender Schwerpunkt ist hier anzustreben. Das bedeutet: Schwere Dinge wie die Gasflasche oder Konserven sind am besten unten und in der Nähe der Achse zu lagern. Manche Wohnmobile haben dafür sogar extra eine Heckgarage über der Hinterachse. Leichtes Gepäck kann unter das Dach.

Ist alles Gepäck sicher verstaut, jeder Mitreisende angeschnallt und die richtige Auto-Playlist erstellt, kann es losgehen. Bei Anfängern ist es ratsam, auch einmal mit dem voll beladenen Wohnmobil einige Runden fernab dichtem Verkehr zu drehen, um ein Gefühl für das Fahrzeug zu bekommen. Abbiegen, bremsen, das Einsehen von Hindernissen – all das kann zunächst eine Herausforderung darstellen.

Auf Ihrer Reiseroute sollten Sie sich außerdem zu Übernachtungsmöglichkeiten informieren. Sie können dabei Campingplätze oder ausgewiesene Wohnmobilstellplätze anvisieren. Dies ist nicht nur die sicherste Methode, sondern oft auch die einzig legale. In vielen Ländern ist nämlich das Übernachten auf öffentlichen Parkplätzen oder Wildcampen verboten.

Parken ist natürlich jederzeit erlaubt (außer natürlich im Parkverbot). Bei einer Übernachtung im parkenden Fahrzeug sieht es aber anders aus: Hierfür brauchen Sie eine Sondergenehmigung. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist es erlaubt, mit dem Wohnmobil eine Nacht auf einem öffentlichen Parkplatz bzw. am Straßenrand zu übernachten. Schlüsselwort ist hier: eine Nacht. Der Gesetzgeber geht dabei von einem Zeitrahmen von zehn Stunden aus. Schon eine zweite Nacht ist aber nicht mehr erlaubt.

Wenn Sie diese Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen, dürfen Sie auch keine Campingmöbel auspacken und die Markise ausfahren. Dies würde bereits unter Camping fallen und erfordert – wie erwähnt – eine Sondergenehmigung.

Lassen Sie sich doch einmal zum Wildcampen hinreißen, müssen Sie mit einem saftigen Bußgeld rechnen, wenn Sie dabei erwischt werden: Bis zu 5000 Euro kann bspw. in Deutschland von Ihnen verlangt werden.

Weitere Infos zu Wohnmobilreisen finden Sie unter
ttps://www.bussgeldkataloge.de/wohnmobilreisen/.
Hier finden Sie zudem ein kostenloses E-Book zu diesem Thema:
https://www.bussgeldkataloge.de/wohnmobilreisen.pdf