Kanada: Einreisebestimmungen für deutsche Flugreisende

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Ausländer ohne Visum, welche nach Kanada fliegen oder zwischenlanden, brauchen seit dem 15. März 2016 eine Electronic Travel Authorization (eTA) – davon ausgenommen sind US-Bürger sowie Reisende mit gültigem Visum. Auch Deutsche benötigen eine eTA bei Einreise mit dem Flugzeug.

 

 

Kanada ist ein attraktives Reise- und Einwanderungsland; (c)Kushnirov Avraham fotolia.de

Die elektronische Reisegenehmigung (eTA) stellt eine neue Einreisebestimmung für ausländische Staatsangehörige dar, die nicht visapflichtig sind und nach Kanada fliegen oder auch dort zwischenlanden. Dies gilt auch für deutsche Staatsbürger, die zwar keine Kanada visa beantragen müssen, sich aber rechtzeitig vor ihrer geplanten Reise, bei der sie nach Kanada fliegen oder dort zwischenstoppen, um eine eTA kümmern müssen. Mit dieser darf man touristische- und Transitreisen, Geschäftsgespräche, Käufer- und Verkäufer-, Messebesuche, Supervision, Beratung, Überwachung und Montage durchführen – bei letzterem ist zusätzlich ein auf Englisch oder Französisch verfasstes Entsendungs- und Einladungsschreiben mitzuführen, aus welchem hervorgeht, dass die Montageleistung vereinbart wurde (After-Sales-Service-Vertrag). Die Genehmigung wird elektronisch mit dem jeweiligen Reisepass verlinkt und gilt für maximal fünf Jahre oder bis der Reisepass abläuft. Bei einer Einreise auf dem See- oder Landweg ist hingegen keine eTA notwendig.

Beantragung einer eTA zur Einreise nach Kanada: Eine eTA lässt sich ohne Problem online innerhalb weniger Minuten beantragen. Für die eTA Kanada application benötigen deutsche Reisende lediglich Ihren Reisepass, eine Kreditkarte sowie eine E-Mail-Adresse. Die zu bezahlende Gebühr beläuft sich auf 7$ CAD. Das Antragsformular ist ausschließlich auf Englisch und Französisch verfügbar, allerdings gibt es Hilfestellungen in diversen Sprachen für jedes auszufüllende Feld, selbstverständlich auch in Deutsch.

Beantragung der eTA in letzter Minute: Im Idealfall beantragt man seine eTA bereits zu Beginn der Urlaubsplanung. Wer dies vergisst oder seinen Flug last minute bucht, kann in diesem Fall auch einen Last-minute-Antrag von jedem Gerät, das über Internetzugang verfügt, inkl. Mobiltelefone, stellen – die Beantragung ist online schnell erledigt und man bekommt eine elektronische Antwort in der Regel innerhalb von wenigen Minuten nach der Antragstellung.

Kein Ausdruck der eTA notwendig: Egal ob die Beantragung last minute oder schon bei Planung der Reise erfolgte, einen Ausdruck der eTA müssen Reisende nicht mitführen. Die eTA ist nämlich elektronisch mit dem jeweiligen Reisepass verlinkt – den Reisepass, mit dem man die elektronische Reisegenehmigung beantragt hat, muss man allerdings dabei haben.