Reisekrankenversicherung: Was zahlt sie und was nicht?

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Reisen ins Ausland sind für Sie der Inbegriff von Freiheit? Das ist durchaus nachvollziehbar. Doch wenn Sie im Ausland erkranken, müssen Sie unter Umständen die ärztliche Betreuung selbst bezahlen. Besser ist es hingegen vor der Abreise eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Diese umfasst verschiedene Leistungen und kommt für Kosten im Versicherungsfall auf.

Unfälle im Skiurlaub sind leider keine Seltenheit; CC0, Rudy and Peter Skitterians from Pixabay

Reisekrankenversicherung – diese Tarife sind interessant

Inzwischen können Sie von verschiedenen Reisekrankenversicherungen profitieren. Dabei ist es Ihnen möglich allein, als Paar oder als Familie verreisen. Der Reisekrankenschutz bietet einen optimalen Rundumschutz für alle Beteiligten.

In diesem Rahmen ist genau abzuklären, für welche Belange der Versicherungsschutz aufkommen soll. Je nach Bedarf stehen eine Auslandkrankenversicherung für kurze Urlaubsreisen oder eine Auslandskrankenversicherung für lange Urlaubsreisen zur Verfügung. Gleichzeitig sind auch Auslandskrankenversicherungen für Schüler, Studenten und viele weitere Gruppen verfügbar.

Auslandskrankenversicherung für Urlaubsreisen

Dieser Tarif umfasst einen weltweiten Schutz. Sie können die Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung wählen. Der Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn eine oder mehrere Urlaubsziele im Jahr geplant sind.

Auslandskrankenversicherung für lange Urlaubsreisen

Die Reisedauer soll längerfristig erfolgen? Das ist mit diesem Tarif überhaupt kein Problem. Sie profitieren auch hier von einem weltweiten Versicherungsschutz und einem 24-Stunden Notfall Service.

Auslandskrankenversicherung für Schüler und Studenten

Vor allem Schüler und Studenten interessieren sich für Auslandsaufhalte. Dort möchten sie studieren oder sich weiterbilden. Mit dieser speziellen Krankenversicherung ist ein Rundumschutz ohne Selbstbeteiligung für eine Dauer von bis zu 36 Monaten möglich.

Darüber hinaus ermöglichen Anbieter wie Travelsecure auch Auslandskrankenversicherungen für Backpacker, Au-Pair oder Geschäftsreisen. So lassen sich verschiedene Reisen auf der ganzen Welt absichern. Sollte im Fall eines Falles eine Krankheit oder ein Unfall aufkommen, sind Sie optimal abgesichert.

Tipp: In einigen Ländern ist eine Auslandsreisekrankenversicherung mittlerweile verpflichtend. Eine Einreise ist demnach nur dann möglich, wenn Sie eine gültige Versicherung nachweisen können. Aus diesem Grund sollten Sie Vorsorge tragen und sich um einen passenden Versicherungsschutz kümmern.

Wann zahlt die Reisekrankenversicherung?

Die Reisekrankenversicherung zahlt alle ärztlichen Behandlungen, die ambulant oder im Krankenhaus stattgefunden haben. Hierzu zählen auch zahnärztliche Behandlungen sowie die Vergabe von Medikamenten. Auch Transporte, Rettungen, Bergungen, Überführungen oder Bestattung aus dem Ausland ins Heimatland sind involviert.

Mit einer guten Reisekrankenversicherung lässt sich ein gelungenes Rundumpaket abschließen, dass Schutz im Urlaub auf der ganzen Welt ermöglicht. Dies bieten viele andere Versicherungsgesellschaften nicht an. Aus diesem Grund hat die Travelsecure auch bei Finanztest die Note „Sehr gut“ erhalten – bei diesem Versicherer sind Sie somit auf jeden Fall gut aufgehoben.

Was übernimmt eine Reisekrankenversicherung nicht?

Diese Reisekrankenversicherung übernimmt jedoch nicht in jedem Fall die Kosten. Das kann der Fall sein, wenn die Reise innerhalb Deutschlands erfolgt. In diesem Bereich kommt die private oder gesetzliche Krankenversicherung zum Einsatz.

Sie sind schon vor Reiseantritt erkrankt? Dann übernimmt die Reisekrankenversicherung keine Kosten für die Behandlung. Das gilt auch dann, wenn Sie erst im Ausland erkrankt sind und erst zu diesem Zeitpunkt die Versicherung abschließen. Vorsicht ist besser als Nachsicht – daher ist die Reisekrankenversicherung bereits vor der Urlaubsplanung abzuschließen.

Greift die Auslandsreisekrankenversicherung bei Corona?

Mit einer guten Reisekrankenversicherung greift auch im Urlaub der Versicherungsschutz, wenn Sie sich mit dem SARS-CoV infizieren. Die Versicherung übernimmt alle Kosten für die medizinisch notwendige Behandlung bei einer Coronainfektion. Diese umfassen auch die Aufwendungen für einen PCR-Test. Selbst bei schwerem Krankheitsverlauf ist ein medizinischer Rücktransport abgedeckt.