Online-Abzocke mit der britischen ETA

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Seit der Einführung der Electronic Travel Authorisation (ETA) durch die britische Regierung sehen sich viele Reisende mit neuen Anforderungen bei der Einreise konfrontiert – und mit perfiden Betrugsmaschen im Internet. Besonders betroffen sind Individualtouristen und kulturinteressierte Reisende, die ihre Trips eigenständig planen. Was auf den ersten Blick nach einem simplen Onlineformular aussieht, entpuppt sich in manchen Fällen als kostspielige Täuschung.

Wer die Tower Bridge zu sehen bekommen will, muss nicht nur einen Pass besitzen, sondern auch eine elektronische Einreiseerlaubnis für Großbritannien; Bild von Luca auf Pixabay CC0

Was ist die ETA?

Die ETA ist eine Einreisegenehmigung, die künftig für Staatsangehörige aus visumfreien Ländern – darunter auch Deutschland, Österreich und die Schweiz – verpflichtend wird, wenn sie das Vereinigte Königreich besuchen wollen. Der Antrag erfolgt online über ein offizielles Portal der britischen Regierung. Die Gebühr beträgt derzeit 10 Pfund (ca. 12 Euro), die Bewilligung erfolgt in der Regel innerhalb von 72 Stunden.

Die Masche: Inoffizielle Anbieter mit amtlichem Anschein

Zahlreiche Webseiten bieten die „Beantragung der ETA“ an – oft ganz oben in den Suchergebnissen, manchmal mit professionellem Design, britischem Wappen, und Formulierungen, die stark an offizielle Regierungsseiten erinnern. Wer nicht genau hinsieht, merkt kaum, dass es sich um private Dienstleister handelt. Diese verlangen bis zu 50 oder gar 100 Euro für die Antragstellung – für eine Dienstleistung, die eigentlich jeder selbst in wenigen Minuten erledigen könnte.

Fallbeispiel

Sabine M., 58, aus München, plante eine individuelle Gartenreise nach Südengland. Im Zuge der Reisevorbereitungen stieß sie bei Google auf eine Seite mit der Überschrift „Britisches ETA jetzt beantragen“. Der Auftritt wirkte offiziell, die Sprache professionell. Sie zahlte 69 Euro – per Kreditkarte – und erhielt tatsächlich zwei Tage später eine Bestätigung. Erst bei der Rückreise stieß sie beim Gespräch mit anderen Reisenden auf die Information, dass der offizielle Antrag deutlich günstiger gewesen wäre. Eine Rückerstattung? Fehlanzeige. Auf Rückfragen reagierte der Anbieter nicht mehr.

Warum das legal ist – aber moralisch fragwürdig

Juristisch bewegen sich die Betreiber solcher Seiten meist im legalen Rahmen. Sie bieten einen „Service“ an: Sie füllen das Formular im Namen des Kunden aus, leiten es weiter, und kassieren dafür eine satte Bearbeitungsgebühr. In ihren AGB, die oft schwer auffindbar und in englischer Sprache verfasst sind, wird die offizielle Gebühr versteckt aufgeführt. Die Verantwortung wird auf den Kunden abgewälzt.

Wie man sich schützt

1. Nur über die offizielle Seite beantragen: Die offizielle Adresse lautet www.gov.uk/eta. Vorsicht bei Werbeanzeigen über Suchmaschinen.

2. Auf URL und Impressum achten: Staatliche Seiten enden meist auf „.gov.uk“. Fehlende Impressen oder Anbieter mit Sitz in Panama oder Belize sind Warnzeichen.

3. Keine Eile: ETA kann bis zu 3 Monate vor der Reise beantragt werden. Wer Zeit hat, fällt seltener auf Drücker-Webseiten herein.

4. Browser-Warnungen ernst nehmen: Viele unseriöse Seiten sind nicht SSL-verschlüsselt oder werden von Sicherheitssoftware bereits geblockt.

Die Digitalisierung von Reiseformalitäten bringt viele Vorteile – aber auch neue Risiken. Besonders bei Ländern wie Großbritannien, die bislang visumsfrei bereist werden konnten, führt die Umstellung zu Unsicherheiten. In diesem Graubereich agieren findige Geschäftsmodelle, die auf die Unachtsamkeit oder Unsicherheit der Reisenden setzen. Der beste Schutz bleibt kritisches Mitdenken – und Information durch seriöse Quellen.