Reisen mit dem Wohnmobil - Die 5 größten Bußgeldfallen

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Jährlich reisen knapp 2 Millionen Menschen mit dem Wohnmobil in den Urlaub. Damit stellt es neben dem Pkw eines der beliebtesten Reisemittel dar. Doch besonders in den Ferienzeiten gibt es einige Bußgeldfallen, welche zu hohen Sanktionen führen können und dem Urlaub einen bitteren Beigeschmack verleihen. Der folgende Text klärt auf.

"Wildcampen" mit dem Wohnmobil kann teuer werden; CC0 pixabay

Es gibt viele Dinge, auf die im Urlaub nicht verzichtet werden möchte. Daher nutzen die Reisenden den Stauraum ihrer Verkehrsmittel häufig bis aufs Maximum aus. Das führt dazu, dass die Polizei besonders in der Ferienzeit immer wieder überladene Fahrzeuge aus dem Verkehr zieht. Gerade Wohnmobile weisen bei Kontrollen ein zu hohes Gewicht auf, so dass die Fahrstabilität beeinträchtigt und das Bremsverhalten verschlechtert wird. Aufgrund der Erhöhung des Unfallrisikos, ist die Polizei im Falle einer Kontrolle in der Lage, die Reise sofort zu beenden. Weist das Wohnmobil zu starkes Übergewicht auf, kann die Polizei das Fahrzeug stilllegen und die Urlauber dürfen nicht weiterreisen. Ist die Überladung hingegen nicht allzu hoch, ist es möglich, das Fahrzeug dem überschüssigem Gewicht vor Ort zu entledigen. Das Bußgeld, welches bis zu 235 Euro beträgt, muss dennoch gezahlt werden.

Ähnlich verhält es sich mit der Ladungssicherung von Wohnmobilen, die häufig mit der Überladung in Zusammenhang steht. Auch eine fehlende Sicherung des Gepäcks birgt Risiken für die eigene sowie die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Gerät der Reisende durch eine auffällige Fahrweise in Verdacht der unsachgemäßen Ladungssicherung, kann die Polizei eine Kontrolle durchführen. Ragen dabei Gegenstände unzulässig nach vorne hinaus, erhält der Betroffene ein Bußgeld von 20 Euro. Höhere Konsequenzen folgen, wenn das Wohnmobil durch die Ladung eine Höhe von mehr als 4,20 m erreicht. In diesem Fall erhält der Fahrzeugführer eine Sanktion über 70 Euro sowie einen Punkt in Flensburg.

Das Fehlverhalten im Stau kann ebenfalls zu Bußgeldern führen. So sollten Reisende immer darauf achten, dass sie bei Stauaufkommen genügend Abstand zu den vorderen Fahrzeugen einhalten, so dass eine Rettungsgasse gebildet werden kann und die Rettungskräfte schnellstmöglich den Unfallort erreichen.

Wer während eines Staus das Fahrzeug verlässt, erhält laut §18 Abs. 9 StVO ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Ebenfalls verboten ist das Befahren des Standstreifens. Das gilt auch, wenn die Ausfahrt in Sicht ist und diese durch das Befahren erreicht werden könnte. Dies ist nur den Rettungskräften sowie im Pannenfall erlaubt. Wer den Standstreifen hingegen benutzt, um schneller voranzukommen, riskiert 75 Euro Bußgeld sowie einen Punkt in Flensburg.

Gerade während langer Reisen erlauben es sich viele Autofahrer, während der Fahrt zu essen, zu trinken oder zu rauchen. Das ist grundsätzlich auch erlaubt. Wer jedoch seinen Müll danach aus dem Fenster wirft, muss je nach Bundesland mit bis zu 100 Euro Geldstrafe rechnen. Sollten durch die brennende Zigarettenkippe ein Waldbrand ausgelöst werden, ist die Strafe deutlich höher. Das Strafmaß für diesen Fall wird durch § 306 StGB (Brandstiftung) bestimmt und liegt bei einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren.

Der Urlaub auf dem Campingplatz ist für viele Urlauber die idyllischste und günstigste Alternative, um dem Alltag zu entfliehen. Doch gerade in der Sommerzeit sind viele Campingplätze schnell ausgebucht. Daher suchen sich einige Camper eine Wiese am Straßenrand oder einen schönen Platz am See. Das ist jedoch keine gute Idee, denn die Strafen für Wildcamper liegen bei bis zu 5.000 Euro. Die gleiche Strafe gilt für das unerlaubte Grillen.

Weitere Informationen zum Thema „Reisen mit dem Wohnmobil“ finden Sie hier. Zudem bietet das kostenlose Ratgeberportal www.bussgeldkatalog.org viele weitere Informationen, E-Books und Ratgeber zu verschiedenen verkehrsrechtlichen Themen.  

Über den Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.

Der VFBV. e. V.  wurde im März 2014 vom Anwalt Mathias Voigt gegründet und hat es sich zur Aufgabe gemacht Fragen und Unklarheiten aus dem Verkehrsrecht zu beantworten und zu beseitigen. Hierfür veröffentlicht der VBFV e. V. Rechtsbeiträge zum Verkehrsrecht auf den Portalen bussgeldkatalog.org, bussgeldrechner.org und bussgeld-info.de. 

Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche Aspekte des Verkehrsrechts in Deutschland informieren können.