Reisetrend: Oma und Opa unterwegs mit Kindern und Enkeln

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Es ist ein neuer Trend: Immer häufiger verreisen Großeltern, Eltern und Kinder gemeinsam. Entsprechend nehmen auch Reiseveranstalter passende Angebote in ihr Programm auf.

 

Urlaub - Zeit für die Familie. - Copyright: wikipedia.de/Eric Ward

Familienurlaub gestaltet sich heute oft anders als noch vor 20 Jahres: Nicht nur Vater, Mutter, Kind packen ihre Koffer, sondern auch Oma und Opa. Tourismusexperten prognostizieren einen anhaltenden Zuwachs in Bezug auf das Verreisen dreier Generationen miteinander und Reiseveranstalter reagieren darauf mit passenden Urlaubspaketen.


Dass Großeltern, Eltern und Kinder immer häufiger gemeinsam verreisen, hängt zum einen damit zusammen, dass die heutige ältere Generation besonders reiselustig und außerdem viel rüstiger ist; zudem ist es nicht mehr selbstverständlich, dass alle an einem Ort wohnen und daher wird der Urlaub gerne auch als Familientreffen genutzt. Nicht zuletzt ist es auch praktisch, wenn Oma und Opa mitreisen und immer wieder auf die Enkel schauen, während Mama und Papa die Zeit zu zweit genießen können.


Dieser neue Urlaubs-Trend führt nun dazu, dass Familien im Hotel mehr Platz benötigen – auch andere Wünsche bringt die neue Art von Familienurlaub mit sich: Es geht nicht nur um die Bedürfnisse der Kinder und Eltern, die Großeltern freuen sich über Wellness-Angebote und Möglichkeiten zum Spazieren oder leichten Aktivitäten.


Klassische Reiseveranstalter wie Neckermann oder TUI sind bereits auf den Mehrgenerationen-Urlaub eingestellt und haben neue Hotelkonzepte entwickelt: Vor allem die TUI-Marken "Best Family" und "Dorfhotel" sind gut gerüstet, aber auch die neue Fünf-Sterne-Kette Puravida Resort mit Häusern im türkischen Belek sowie auf der griechischen Insel Kos hat für jede Generation etwas zu bieten. Der Familienveranstalter Vamos-Eltern-Kind-Reisen mit Sitz in Hannover ist ebenfalls zu empfehlen. Außerdem eignen sich auch Cluburlaube für Familienferien mit drei Generationen gut.


Noch ein Tipp: Wer als Großfamilie auch die Fluganreise zum Urlaubsziel miteinander verbringen will, sollte sich das bei der Buchung schriftlich bestätigen lassen – im Falle einer Überbuchung besteht nämlich keine rechtliche Grundlage dafür, dass alle Gruppenmitglieder gleichzeitig mitkommen; so urteilte das Kölner Amtsgericht (Aktenzeichen 136 C 37/01).