Stornokosten bei Pauschalreisen – Wer trägt die Kosten?

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Vorfreude ist die schönste Freude. So lautet ein bekanntes Sprichwort. Doch, je größer die Vorfreude, desto größer ist leider auch die Enttäuschung, wenn etwas dazwischenkommt – und zwar in doppelter Hinsicht. Einerseits muss man sich von der Aussicht auf einen schönen Urlaub verabschieden und andererseits muss man unter Umständen ordentlich drauflegen. Um zu ermitteln, wer im Stornofall die Kosten einer Pauschalreise trägt, sollte man sich schon vor der Buchung sorgfältig informieren.

Vor dem Flug sollte man auch die möglichen Stornokosten bedenken; CC0 pexels.com

Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?

Viele Reiseagenturen raten ihren Kunden automatisch dazu, im Rahmen der Buchung auch eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Diese soll greifen, wenn man die Reise aus unvorhersehbaren Gründen nicht antreten kann.

Um zu verstehen, welche Stornokosten Pauschalreise & Co überhaupt verursachen können, ist es ganz hilfreich, einen kurzen Blick ins Reiserecht zu werfen: Pauschalreisen bestehen aus mindestens zwei Reiseleistungen oder auch aus einer Kombination von Reiseleistungen und touristischen Leistungen. Dabei steht Reiseleistung für die Beförderung und Unterbringung von Kunden. Touristische Leistungen hingegen umfassen zusätzliche Benefits wie Eintrittskarten in Nationalparks oder Skipässe.

Wer von einer Pauschalreise zurücktritt, möchte in der Regel sein Geld zurück. Doch je enger das Pauschalangebot geschnürt war, desto schwieriger kann es werden, sein Geld zurückzubekommen. Mit einer Reiserücktrittsversicherung kann man sich besser gegen solch ein Risiko absichern.

Wann sollte man eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Wer eine Buchung vornimmt, sollte unbedingt das Kleingedruckte und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters lesen. Dort müssen Klauseln zum Widerruf, zur Stornierung und zu Reiserücktritt erfasst sein. Manche Anbieter behalten im Stornofall lediglich die Anzahlung ein, andere bis zu 100 %. Je näher der Rücktritt am geplanten Reisestart liegt, desto höher fallen die Stornokosten normalerweise aus.

Wenn ein Reiseanbieter sehr großzügige Stornokonditionen anbietet, ist das gut. Zum Standard sollte die Reiserücktrittsversicherung aber auf jeden Fall gehören, wenn der Veranstalter zusätzliche Stornierungskosten berechnet. Was viele Verbraucher nicht wissen, ist, dass die meisten Versicherer lediglich die Stornokosten, nicht aber den Reisepreis an sich übernehmen.

Reisende mit erhöhtem Rücktrittsrisiko sollten aber auf jeden Fall über den Abschluss einer Versicherung zum Reiserücktritt nachdenken. Dazu zählen ältere Menschen, Familien mit Kindern oder Personen mit bekannter Krankheit.

Typische Versicherungsfälle

Doch welche Fälle deckt eine gute Rücktrittsversicherung überhaupt ab? Inbegriffen sind meist Todesfälle und schwere Krankheiten, die vom Arzt attestiert werden müssen. Weitere typische Rücktrittsgründe, die von vielen Versicherungen abgedeckt werden, sind Unfälle oder schwere allergische Reaktionen auf für die Reise notwendige Impfungen oder Prothesen sowie eine eingetretene Schwangerschaft.

Doch auch andere Gründe sind oftmals Auslöser für den Rücktritt: Beispielsweise Vermögensschäden wie ein Hausbrand, plötzliche Arbeitslosigkeit oder eine gerichtliche Zeugenvorladung werden oft Gegenstand eines Rücktritts.

Was ist beim Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung zu beachten?

Damit man im Schadensfall nicht auf seinen Kosten sitzen bleibt, gilt es bei Abschluss der Versicherung ein paar Dinge zu beachten:

· Selbstbeteiligung Von Reiserücktrittsversicherungen mit Selbstbeteiligung sollten Verbraucher Abstand nehmen.

· Reiseabbruch Im besten Fall sollte der Reiseabbruch in der Police mitversichert sein. Ist das der Fall, entstehen bei einer verfrühten Rückreise, beispielsweise wegen eines Schadens zu Hause oder wegen des Todes eines Angehörigen.

· Laufzeit Vor dem Abschluss sollten Versicherungsnehmer abklären, ob die Police nur für eine bestimmte Reise oder für einen fixen Zeitraum gültig ist. Von Policen, die sich automatisch verlängern, ist meist abzuraten.

· Ombudsmannsklausel Ist solch eine Klausel enthalten, können Streitigkeiten durch einen neutralen Schlichter kostenlos geregelt werden.

Reiserücktrittsversicherung und Corona – Was gilt?

Kann man eine Reise nicht antreten, ist das mehr als ärgerlich. Doch vor allem der aktuellen Situation ist es keine Seltenheit, wenn jemand seine geplante Reise kurzfristig absagen oder frühzeitig beenden muss.

Vorab sei erwähnt, dass nicht alle Reiserücktrittsversicherungen Corona-bedingte Stornierungen abdecken. Beim Abschluss sollten Verbraucher also sehr genau hinsehen. Grundlegend kann man feststellen, dass bei gefühlsbasierten Rücktritten überwiegend nicht gezahlt wird, dass bei einer Infektion jedoch viele Versicherer die Stornokosten übernehmen. Wer sich aber lediglich in Quarantäne begeben muss, erhält meist nichts zurück.

Am günstigsten für Verbraucher ist es, wenn der Veranstalter die Reise – beispielsweise wegen einer Reisewarnung – selbst absagt. Ist das der Fall, zahlt die Reiserücktrittsversicherung nicht. Dafür erstattet der Reiseveranstalter bei Pauschalreisen in der Regel den vollen Buchungspreis zurück.