Mit diesen Planungstipps wird Ihre Reise (trotz Corona) zum Traumurlaub!

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Trotz Corona-Pandemie laufen die Reisevorbereitungen vielerorts auf Hochtouren. Die Vorfreude auf die Rückkehr in die Normalität ist groß und damit auch auf das Reisen. Worauf es jetzt ankommt, um später einen Traumurlaub genießen zu können, hier zusammengefasst.

Sylt wurde zur Corona-Urlaub-Testregion; CC0 pixabay

Womos erlebten durch Corona einen sensationellen Boom; CC0 pixabay

Innerhalb Europas sind beispielsweise Spanien, Italien und Frankreich stark betroffen. Aber auch bei Fernreisezielen ist Vorsicht geboten: Als Beispiel dient Thailand, wo Touristen ab 1. Mai 2021 nach ihrer Einreise erneut eine Quarantänezeit von 14 Tagen in Kauf nehmen müssen. Diese beiden Wochen müssen Einreisende in einer staatlich zugelassenen Isolationseinrichtung verbringen. Um Komplikationen bei Ein- und Ausreise vorzubeugen, dienen die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als Informationsquelle.

Mein Flug wurde annulliert: Habe ich Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung?

Im internationalen Luft- und Reiseverkehr kommt es während der Corona-Pandemie auch im Zusammenhang mit Flugreisen zu erheblichen Einschränkungen. Ein besonderes Ärgernis ist dabei der Flugausfall.

Unter normalen Umständen steht Fluggästen bei einer Annullierung ihres Flugs immer dann eine pauschale Entschädigung (umfangssprachlich auch Schadensersatz genannt) zwischen 250 und 600 Euro zu, wenn

• sie weniger als 14 Tage vor offiziellem Abflug darüber informiert wurden, • die Airline den Flugausfall zu verantworten hat,

• ein Ersatzflug deutlich später oder früher erfolgen würde und

• die EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 beim entsprechenden Flug greift.

Ein großes Problem der Passagiere besteht derzeit darin, dass eine Annullierung als direkte Folge auf die Corona-Pandemie als außergewöhnlicher Umstand betrachtet wird und damit der Anspruch auf eine Entschädigung gemäß EU-Fluggastrechte entfällt. Der Wahrheit entspricht dieser Grund allerdings nicht immer. Teilweise wird die Pandemie von Fluggesellschaft gezielt genutzt, um fällige Entschädigungszahlungen zu umgehen. „Flüge werden in Zeiten von Corona auch oft wegen zu geringer Auslastung gestrichen“, warnen die Reiserechtsexperten des Fluggasthelfers Flightright, über dessen Internetpräsenz Verbraucher ihren Entschädigungsanspruch bei Flugausfall prüfen lassen können. „In diesem Zusammenhang spricht man von einer Annullierung aus wirtschaftlichen Gründen und betroffene Passagiere können einen Entschädigungsanspruch haben“, erklärt die Redaktion.

Unabhängig von ihrem Anspruch auf eine Entschädigung können Betroffene die Erstattung der Ticketpreise verlangen. Die Ticketkostenerstattung umfasst die Kosten für Ticket, Gepäck und Sitzplatzreservierungen.

Haben Kinder Anspruch auf Entschädigung bei einem Flugausfall?

Das hängt davon ab, ob für die Kinder bezahlt wurde. Fluggäste, die kostenlos mitreisen, haben keinen Anspruch auf eine Entschädigung – egal, wie alt sie sind. Ob für Kinder ein eigener Sitzplatz vorgesehen war oder nicht, spielt dahingehend keine Rolle. Sobald die Eltern für ihr Kind einen Flugpreis zahlen mussten, besteht für den Nachwuchs ein Anspruch auf Entschädigung.

Pauschalreise verspricht erhöhten Schutz

Da ständig neue Infektionswellen drohen können, sollten sich Urlauber über die Vorteile von Pauschalreisen informieren. Ob die Reisekosten im Ernstfall erstattet werden und eine kostenlose Stornierung möglich ist, hängt nämlich stark davon ab, ob Individual- oder Pauschalreisen gebucht wurden. Wie das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland in einem Beitrag zum Reiserecht während der Corona-Pandemie bestätigt, sind Pauschalurlauber „[…] prinzipiell besser geschützt als Individualreisende.“ Unter anderem sind sie bei einer Zahlungsunfähigkeit von Fluggesellschaft über einen Sicherungsschein geschützt und eine kostenfreie Stornierung ist bei anhaltenden Reisewarnungen möglich. Darüber hinaus erhalten Verbraucher die Reisekosten zurück, wenn die Veranstalter die Reise stornieren.

Von einer Pauschalreise ist die Rede, wenn Hotel und Flug gemeinsam gebucht werden.

Traumurlaub dank Lockerungen

Der Regelungen rund um das Reisen innerhalb Europas gleichen einem Flickenteppich. Dennoch besteht für den Sommer 2021 Hoffnung. Viele Länder wollen schon bald ihre Grenzen öffnen und Tourismusgäste willkommen heißen. Vielerorts wird damit gerechnet, dass die Einreisebestimmungen bereits im Juni gelockert werden und sich die Situation an den Grenzübergängen entspannt. Grenzöffnungen sind für Mitte Juni unter anderem für Frankreich, Österreich und die Schweiz geplant. Offizielle Bestätigungen liegen bislang aber nicht vor.

Sind die Reisewarnungen für Länder aufgehoben, dürfen Deutsche wieder ohne Quarantäne-Pflicht Urlaub machen. Allerdings sind aktuelle PCR- beziehungsweise TMA-Tests notwendig und das Tragen von Masken ist meist weiterhin Pflicht.

Modellregion Nordfriesland lockt

Besonders gut stehen die Chancen für Erholung momentan im Kreis Nordfriesland – beispielsweise auf Sylt. Hier können Reisende seit 1. Mai 2021 dank eines Modellprojekts für die testweise Öffnung des Tourismusbetriebs Urlaub machen. Übernachten ist bis 31. Mai zwar nur in teilnehmenden Betrieben möglich und auch gastronomische Betriebe sind vorgegeben, aber zumindest kommt hier wieder eine gewisse Urlaubsstimmung auf. Zudem kann von einem stark eingeschränkten Andrang profitiert werden, den Reisende vor Ort ansonsten nur selten vorfinden. Was bei den Vorbereitungen und während des Aufenthalts auf der Nordseeinsel beachtet werden muss, lässt sich auf der offiziellen Internetpräsenz von Sylt zum Thema Modellprojekt nachlesen.

Ergänzende Tipps zur Internet-Recherche nach geeigneten Reisedestinationen in unseren Travel News.

Campingurlaub als attraktive Lösung

Diejenigen, die einen besonders sicheren Urlaub genießen möchten, sind mit Campingmobilen gut beraten. Insbesondere Fahrzeuge mit eigener Sanitärausstattung gewährleisten die Minimierung des Infektionsrisikos. Hinzu kommen die aktuellen Öffnungen von Campingplätzen in Nachbarländern wie Polen und den Niederlanden.

Ob und unter welchen Bedingungen ein Aufenthalt erlaubt ist, wurde in der Übersicht Corona und Camping auf dem Campingportal des ADAC PinCAMP zusammengefasst. Fest steht, dass die autarke Rückzugsmöglichkeit im eigenen Reisemobil deutliche Vorteile mit sich bringt und die Organisation des Traumurlaubs 2021 erheblich erleichtert.