Unfall Im Ausland - Worauf Sie im Fall der Fälle achten sollten

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Das Verreisen mit dem eigenen Auto hat viele Vorteile: Reisende sind zeitlich flexibel, können mehr als nur einen Koffer mitnehmen und sind auch am Urlaubsort angekommen weiterhin mobil. Kein Wunder, dass laut der Studie „Trendforschung im Reisemarkt 2018“ rund 45 Prozent der Deutschen das Urlaubsziel ihrer Hauptreise mit dem eigenen Pkw erreichen wollten. Besonders beliebt waren dabei Spanien, Italien, Österreich sowie Kroatien. Doch wer im Ausland mit dem Pkw unterwegs ist, kann leider auch in einen Unfall geraten. Was sollten Betroffene im Fall der Fälle beachten?

Autounfall im Urlaub, das wünscht sich niemand! © Gerhard Bittner - Fotolia.com

Bereiten Sie sich gut vor

 

Ein Unfall im Straßenverkehr kann grundsätzlich immer passieren - natürlich auch im Ausland. Aus diesem Grund ist es hilfreich, wenn Sie Ihre Fahrt ins Ausland gut vorbereiten. Hierzu gehört es natürlich, die jeweiligen Straßenverkehrsregeln zu studieren: Wie schnell darf ich fahren, wie ist die Vorfahrt geregelt, wo darf ich parken? Außerdem sollten Sie gewisse Unterlagen mitführen, damit Sie für den Fall der Fälle gerüstet sind. Dazu zählen unter anderem ein vollständiger Verbandskasten, ausreichend Warnwesten sowie ein Warndreieck (in Spanien sogar zwei davon).

Des Weiteren sollten Sie die Grüne Versicherungskarte nicht vergessen. Diese dient als Nachweis des bestehenden Kfz-Haftpflichtschutzes für Ihr Fahrzeug. Zwar gilt in vielen europäischen Ländern seit 1974 das sogenannte Kennzeichenabkommen, laut welchem das amtliche Kfz-Kennzeichen als Nachweis des Versicherungsschutzes ausreicht. Allerdings sind der Grünen Versicherungskarte wichtige Kontaktadressen sowie Daten zu entnehmen, weshalb das Mitführen in jedem Land anzuraten ist. Zuletzt sollten Sie auch nicht den Europäischen Unfallbericht vergessen. Dieser Vordruck erleichtert es, einen Unfallschaden aufzunehmen. Er ist in mehreren Sprachen erhältlich.

 

Was tun, wenn es im Ausland gekracht hat?

 

Egal, ob er im Ausland oder innerhalb Deutschland passiert: Nach einem Unfall sollten Sie zunächst die Unfallstelle absichern. Dazu gehört es, das Warnblinklicht einzuschalten, sich vor dem Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste überzuziehen und ein Warndreieck in ausreichendem Abstand zum Unfallort aufzustellen. Sind Personen verletzt, leisten Sie Erste Hilfe und rufen den Rettungsdienst.

Bei Bagatellschäden ist es in der Regel nicht nötig, die Polizei zu rufen. Ausnahmen bestehen, wenn Sie beispielsweise in Polen oder Tschechien unterwegs sind. Hier ist eine Aufnahme durch die Polizei dringend nötig, da die gegnerische Versicherung ansonsten die Regulierung des Schadens verweigern kann. Bei Personenschäden, schweren Sachschäden, Fahrerflucht oder wenn der Unfallgegner anscheinend unter Drogen- oder Alkoholeinfluss steht, sollten Sie auf jeden Fall die Polizei informieren.

Im Anschluss sollten Sie die wichtigsten Daten mit dem Unfallgegner austauschen. Hierzu gehören unter anderem Name, Adresse, Kennzeichen des Fahrzeugs und die Versicherung. Machen Sie Fotos vom Unfallort sowie den entstandenen Schäden und notieren Sie sich, wenn nötig, die Kontaktdaten von Personen, die den Unfall beobachtet haben.

 

Wichtiges Dokument: Der Europäische Unfallbericht

 

Um den Unfallhergang korrekt festzuhalten, empfiehlt es sich, den bereits eingangs erwähnten Europäischen Unfallbericht auszufüllen. Hier können Sie die nötigen Personalien und weitere wichtige Informationen eintragen. Des Weiteren können Sie eine Unfallskizze anfertigen und entstandene Schäden festhalten.

Hat der Unfallgegner auch den Europäischen Unfallbericht zur Hand, kann er diesen seiner Sprache ausfüllen. So lassen sich Verständnisschwierigkeiten vorbeugen. Bei der Beschreibung sollten Sie sachlich bleiben und Schuldzuweisungen unterlassen. Beachten Sie: Beide Beteiligten müssen den Bericht unterschreiben, damit er gültig ist. Das Formular sollten Sie dann schnellstmöglich an Ihre Versicherung schicken.

 

Welche Versicherung reguliert den Schaden?

 

Hat der Unfallgegner den Unfall im Ausland verursacht und trifft Sie selbst keine Schuld, dann können Sie Ihre Ansprüche in vielen Fällen Deutschland geltend machen. Das ist möglich, wenn der Unfall in einem Land der EU, Norwegen, Liechtenstein, der Schweiz oder Island stattgefunden hat. Sie müssen sich beim Zentralruf der Deutschen Autoversicherer melden, welcher Sie dann an den zuständigen Beauftragten weiterleitet.

Beachten Sie jedoch, dass hinsichtlich der Schadenregulierung ausländisches Recht gilt. In vielen anderen Ländern werden geringere Leistungen gezahlt als dies in Deutschland üblich ist. Möchten Sie dem vorbeugen und gemäß deutschem Niveau entschädigt werden, müssen Sie schon im Vorhinein einen zusätzlichen Ausland-Schadenschutz bei Ihrer Kfz-Versicherung abschließen.

Kommt der Unfallverursacher aus einem anderen als den oben genannten Ländern, gestaltet sich die Schadenregulierung häufig schwieriger. In der Regel müssen die Ansprüche direkt bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden. Hierbei empfiehlt sich oft die Unterstützung durch einen versierten Anwalt für Verkehrsrecht. Waren Sie selbst Schuld am Unfall im Ausland, übernimmt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden.

Mehr rund um das Thema „Unfall im Ausland“ erfahren Sie im kostenlosen Ratgeber von bussgeldkatalog.de. Dort können Sie unter anderem nachlesen, welche wichtigen Telefonnummern Sie vor einer Reise ins Ausland ins Handy einspeichern sollten.