Arbeitnehmer-Tipps für die Urlaubsplanung

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Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres, doch der Weg dahin ist nicht immer einfach. Denn häufig ergeben sich am Arbeitsplatz Streitigkeiten in Bezug auf die Urlaubsplanung: Wer macht wann Urlaub, wie viel Urlaubstage sind durchgehend möglich, dürfen Urlaubswünsche verweigert werden und wie sicher ist die genehmigte Urlaubszeit? Doch mit den richtigen Tipps lassen sich Schwierigkeiten vermeiden.

Die jährliche Urlaubsplanung läuft in den Betrieben nicht immer konfliktfrei ab; CC0

Im Allgemeinen gilt, dass Arbeitnehmende entscheiden können, zu welchem Zeitpunkt und wie lange sie Erholungsurlaub machen und wie sie die Verteilung übers Jahr gestalten. Sie dürfen auch den ganzen Jahresurlaub am Stück nehmen. Als Erstes kommt den Urlaubswünschen der Mitarbeitenden der Vorrang zu – das regelt der gesetzliche Urlaubsanspruch, der im Bundesurlaubsgesetz bestimmt wird.

Demzufolge haben Arbeitnehmende mit einer 5-Tage-Woche einen Mindesturlaubsanspruch von 20 Werktagen jährlich, bei einer 6-Tage-Woche sind es mindestens 24 Urlaubstage jährlich – und ein  exklusiver Reiseführer sowie Reiseinfos für Ihre Traumreise garantieren wie geplant erholsame Tage.

Nun müssen Arbeitgebende aber gewährleisten, dass sich der Unternehmensbetrieb trotz Urlaubszeit fortsetzen lässt. Daher kann auch nicht das gesamte Team gleichzeitig Urlaub machen. Folglich entwickelt sich die Urlaubsplanung am Arbeitsplatz häufig zum Streitpunkt. Alle versuchen, mit ihren Wünschen durchzukommen. Einige wünschen sich nichts mehr als vier Wochen Sommerurlaub, manche bevorzugen Winterurlaub zum Skifahren. In der Regel sind Kompromisse notwendig – die endgültige Entscheidung liegt beim Arbeitgebenden.

Konkrete Tipps für Teams

 

Rechtzeitige Planung

Um Konflikte bei der Urlaubsplanung zu verhindern, ist eine gemeinsame Planung sinnvoll. So sollte im Team möglichst zu Jahresbeginn geklärt werden, wann besonders arbeitsintensive Zeiten vorliegen – dabei auf Schulferien, Brückentage und Betriebsurlaub nicht vergessen. Es sollte zusammen besprochen werden, wer wann anwesend sein muss und wer seine Urlaubswünsche umsetzen darf.

Öffentliche Urlaubsliste

Kommen gewünschte Urlaubstermine lediglich per E-Mail an, entdeckt man Überschneidungen manchmal nicht. Daher empfiehlt es sich, eine öffentliche Liste auszuhängen oder eine Online-Tabelle mit Zugriffsrecht für alle zu erstellen. Hat jeder seine Urlaubswünsche darin vermerkt, lässt sich bei Urlaubsüberschneidungen sofort reagieren.

Regeln bestimmen

Besteht für die Planung des Urlaubs keine betriebliche Vereinbarung, sollten (von Arbeitgeberseite oder im Team) klare Regeln bestimmt werden: Welche Wünsche haben wann Vorrang? Existieren soziale Aspekte (Nachwuchs, Alter, Betriebszugehörigkeit)? Gilt der Zeitpunkt des Antrages? Befolgen alle diese Regeln, lässt sich so Streit verhindern.

Kompromisse und Fairness zählen

Ohne die Bereitschaft für Kompromisse ist eine gemeinsame Lösung nicht möglich. Doch Kompromisse zu finden, ist immer schwierig – insbesondere beim Urlaub. Ein sachlicher Umgangston und Fairness sind daher unerlässlich. Schließlich herrscht kein Anspruch auf die besten Brückenurlaubstage oder sonstige Zeiten. Mitunter hilft es, zuerst Zugeständnisse zu machen, dann beharren oft auch andere nicht mehr stur auf ihre Wünsche. Oder selbst Vorschläge und Lösungen anbringen oder im Team Urlaubsvorschläge sammeln. Fair ist es übrigens auch, Lieblingsferientage zu rotieren, so wird jeder abwechselnd berücksichtigt.

Einen Mediator hinzuziehen

Lässt sich einmal absolut kein Kompromiss finden, könnte ein Mediator helfen – dieser muss schließlich neutral sein. Wichtig ist aber, dass sich zuvor alle einverstanden erklären, dass seine Lösung am Ende gilt. Ansonsten beginnt der Streit erneut.