(Kurz-)urlaub mit dem Auto in der Schweiz – diese Bußgelder sollten Sie kennen

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Die Schweiz ist eines der beliebtesten Reiseziele der Deutschen und die Anfahrt mit dem Auto gut zu bewältigen. Bevor der Urlaub beginnen kann, sollten aber die wichtigsten Punkte des Schweizer Verkehrsrechts bekannt sein.

 

Auto-Urlauber in der Schweiz sollten einige abweichende Bußgeldregelungen dort kennen; © M.studio - Fotolia.com

Natürlich unterscheidet sich das Schweizer Verkehrsrecht und der Schweizer Bußgeldkatalog nur minimal und nicht gravierend von anderen Verkehrsordnungen in Europa. Mit der Ausnahme, dass die Schweiz kein Punktesystem kennt. Grundlegende Regelungen, Verbote und Bußgeldstrafen sind in Europa überall vergleichbar angelegt. Die Höhe der Bußgelder und Strafmaße kann sich aber unterscheiden. Das Umrechnungsverhältnis von Franken und Euro beträgt dabei grob 1 zu 1. Wir haben daher die Verkehrsverstöße aufgelistet, die auch Urlaubern in der Schweiz leicht passieren können.

Alkohol am Steuer

Wie in Deutschland ist Alkohol am Steuer – selbstverständlich – auch in der Schweiz gesetzlich verboten und setzt mit einer Promille-Grenze von 0,5 gleichzeitig an. Im Gegensatz zum deutschen Bußgeldkatalog, bei der ab einem Verstoß gegen die Promillegrenze einheitliche Bußgelder je nach Anzahl der bisherigen Verstöße verhängt werden, sind die Schweizer Geldbußen gestaffelt und erhöhen sich entsprechend des Promillewerts.

Außerdem fallen Schweizer Bußgelder deutlich höher aus. Sie beginnen bei 600 Franken und betragen ab 0,8 Promille über 800 Franken, die in einer bestimmten Anzahl von Tagessätzen beglichen werden müssen.Eine Schweizer Spezialität ist es außerdem, nicht nur den Täter zur Rechenschaft zu ziehen, sondern auch Mittäter, die zu Verstößen gegen die Promillegrenze ermutigten.

Geschwindigkeitsüberschreitung

Seit einigen Jahren fallen in der Schweiz besonders hohe Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen an. Zudem ist keine Toleranz vorgesehen, sodass Bußgelder bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 1 km/h greifen.

Rasen gilt als Straftat und greift außerhalb von Ortschaften zum Beispiel bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 km/h. Als Strafe drohen hohe Geldbußen in Abhängigkeit vom Einkommen, ein Fahrverbot, eine Freiheitsstrafe und sogar die Beschlagnahmung des Autos als „Tatwaffe“ liegt im Bereich des Möglichen. Die verhängten Bußgelder können hierbei von lediglich 10 Franken bis weit über 260 Franken reichen, da bei besonders hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen die Höhe des Bußgeldes im Ermessen des Richters liegt.

Handy am Steuer

In der Schweiz existiert, genauso wie in Deutschland, ein striktes Handyverbot. In der Schweiz fällt das fällige Bußgeld mit 85 Franken allerdings leicht höher aus, als in Deutschland mit 60 Euro.

Maut und Vignette

Eine weitere Umstellung für deutsche Urlauber ist der Umstand, dass in der Schweiz seit 1985 eine Autobahn-Maut existiert, wohingegen eine Maut bisher in Deutschland lediglich Gegenstand politischer Debatten war. Die Nutzungsgebühr der Schweizer Autobahnen erfolgt per Vignette. Die Schweißer Vignette ist Pflicht für Fahrzeuge und Anhänger bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Über 3,5 Tonnen entfällt zwar die Vignettenpflicht, die Mautgebühr muss jedoch auch hier entrichtet werden. Für den Verstoß gegen die Vignettenpflicht, die unkorrekte Anbringung der Vignette eingeschlossen, fallen 100 Franken an.

Winterreifenpflicht

In Deutschland ist die Winterreifenpflicht gesetzlich festgeschrieben und wird bei Verstößen mit 60 Euro Bußgeld geahndet. In der Schweiz hingegen gibt es trotz der Witterungsverhältnisse in den Schweizer Alpen keine Winterreifenpflicht. Trotzdem sollte zur eigenen Sicherheit ganz nach der Redensart „von O bis O“ (von Oktobern bis Ostern) nicht auf Winterreifen verzichtet werden.

Außerdem existiert zwar keine direkte Winterreifenpflicht, dafür aber eine indirekte. Nach Artikel 29 des Straßenverkehrsgesetzes dürfen Fahrzeuge nämlich nur im betriebssicheren Zustand verkehren und Artikel 26 Absatz 1 schreibt vor, dass sich jeder so verhalten soll, dass niemand behindert oder gefährdet wird. Als Verstoß droht nach Artikel 90 eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und eine hohe Geldbuße.

Im EU-Ausland angefallene Bußgelder können übrigens, sogar durch ein Vollstreckungsverfahren von Ihnen verlangt werden, wenn Sie bereits zurück in Deutschland sind. Das ist bei der Schweiz nicht der Fall, da nur ein Rechtshilfeabkommen existiert. Bei der nächsten Einreise in die Schweiz können Sie aber dafür belangt werden. Ein in der Schweiz ausgesprochenes Fahrverbot besitzt keine internationale Gültigkeit.

Auf www.bussgeldkataloge.de finden Sie daher eine Zusammenfassung der relevanten Informationen des Bußgeldkatalogs, damit Sie nicht aus Unwissenheit über landesspezifische Bestimmungen einen Bußgeldbescheid erhalten.

Über den Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.

Der VFBV e.V. wurde im März 2014 vom Anwalt Mathias Voigt gegründet und hat es sich zur Aufgabe gemacht Fragen und Unklarheiten aus dem Verkehrsrecht zu beantworten und zu beseitigen. Hierfür veröffentlicht der VBFV e. V. Rechtsbeiträge zum Verkehrsrecht auf den Portalen bussgeldkatalog.org, bussgeldrechner.org und flensburgpunkte.net.

Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche Aspekte des Verkehrsrechts in Deutschland informieren können. Zudem wird ein deutschlandweites Fachanwaltsverzeichnis zum Verkehrsrecht aufgebaut und gepflegt.