Wenn sich Flüge verspäten: Diese Vorkehrungen sollten Urlauber vor Ort treffen

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Für Urlauber ist eine Flugverspätung besonders ärgerlich. Abhängig von der Verzögerung geht wertvolle Zeit verloren, die Reisende ansonsten bereits vor Ort am Reiseziel verbringen könnten. Ändern lässt sich die Situation leider nicht. Was Betroffene bereits am Flughafen tun sollten, um die ihnen laut EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 zustehende Entschädigungszahlung zu erhalten, wurde in diesem Beitrag zusammengefasst.

Der Flug war pünktlich! (c) juliaorige CCO

Fliegerparade; (c) gunthersimmermacher CC0

Entschädigung ist keine Selbstverständlichkeit

Mit der Verordnung 261/2004 wurden die Rechte von Flugpassagieren deutlich gestärkt. Wann immer es zu einer Flugverspätung kommt und Reisende klären möchten, ob ihnen eine Entschädigungsleistung zusteht, dient diese Fluggastrechteverordnung als Grundlage. Bis zu 600 Euro pro Person erhalten Flugreisende, wenn alle Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt sind. Unter anderem spielt die Dauer der Verzögerung eine elementare Rolle. Beträgt die Verspätung weniger als drei Stunden, ist eine Entschädigungszahlung ausgeschlossen.

Ebenfalls elementar bei der Beurteilung ist der Grund der Flugverspätung. Handelt es sich um außergewöhnliche Umstände, muss die Airline keine Zahlung leisten. Mit außergewöhnlichen Umständen sind Situationen gemeint, die Luftfahrtunternehmen nicht beeinflussen beziehungsweise verhindern können. Solange eine Fluggesellschaft alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um eine Verspätung zu verhindern, besteht in der Regel kein Anspruch auf Entschädigung seitens der Passagiere. Das Problem ist, dass die Formulierung der Verordnung Interpretationsspielraum bietet. Das hat in den vergangenen Jahren immer wieder zu Klagen geführt.

Das Verbraucherportal Flightright ist auf Fluggastrechte spezialisiert, um Betroffenen beim Durchsetzen ihrer Ansprüche zu helfen und hat einige der wichtigsten Urteile zusammengefasst. Demnach handelt es sich zum Beispiel bei Luftraumsperrungen, Radarausfall, Turbinenschäden durch Vogelschlag, extremen Wetterbedingungen wie Eisregen oder Nebel sowie Fluglotsen-, Piloten- oder Generalstreiks um außergewöhnliche Umstände. „Wenn die Airline bei heftigem Schneefall oder Eisregen nicht genug Frostschutz und Enteisungsmittel parat hat“, so Flightright, handle es sich hingegen nicht um außergewöhnliche Umstände, sondern um Eigenverschulden. Gleiches gilt für technische Defekte und Personalausfälle. Wie hoch die Entschädigung im Falle einer Verspätung ausfällt, lässt sich der Tabelle entnehmen:

250 Euro 400 Euro600 Euro
Bei Kurzstrecken bis 1.500 km Bei Mittelstrecken bis 3.500 Euro Bei Langstrecken ab  3.500 km

 

Verspätungen dokumentieren

Unabhängig davon, ob Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung besteht, sollten Reisende unmittelbar handeln, um sich die potenzielle Durchsetzung ihrer Rechte zu erleichtern. Zunächst gilt es die Verspätung zu dokumentieren. Das kann beispielsweise mit Fotos von der Anzeigetafel erfolgen, welche die Flugverspätung offiziell zeigt. Hierfür bleibt oft nicht viel Zeit, doch die Bedeutung derartiger Beweise darf nicht unterschätzt werden. Flugverspätungen lassen sich zu einem späteren Zeitpunkt nicht immer nachvollziehen, was die Kommunikation mit den Airlines erschwert.

Gleichermaßen empfehlenswert ist der Blick auf die Entwicklungen bei ähnlichen Flügen anderer Fluggesellschaften. Behauptet die Airline beispielsweise das Wetter sei als außergewöhnlicher Umstand der Grund für die Verspätung, während im gleichen Zeitraum eine andere Fluggesellschaft ihre Flüge pünktlich startet, kann etwas nicht stimme

Bestätigung fordern

Angesichts der EU-Fluggastrechte-Verordnung handeln zwar immer mehr Airlines unaufgefordert, doch Ausnahmen bestätigen leider bis heute die Regel. Passagiere, die nicht ausreichend informiert sind, vergessen womöglich sich vom Bodenpersonal eine schriftliche Bestätigung zum verspäteten Flug ausstellen zu lassen, was die Durchsetzung der Rechte negativ beeinflussen kann. Das Schriftstück sollte die exakte Dauer der Verspätung und den Grund beinhalten.

Reiseveranstalter kontaktieren

Handelt es sich um eine Pauschalreise ist der zuständige Reiseveranstalter über die Situation am Flughafen zu informieren.

Zeugen kontaktieren

Um die Chancen auf Erfolg zu erhöhen, ist es ratsam am Flughafen Kontakt mit Mitreisenden aufzunehmen, die ebenfalls von der Verspätung betroffen sind. Sind sie bereit ihre Kontaktdaten auszutauschen, erhöhen die Zeugen bei späteren Verhandlungen den Druck auf die Airlines.

Rechnungen sammeln und aufbewahren

Belege von Getränken, Mahlzeiten, Hotels oder Taxifahrten unbedingt aufbewahren! Aufgrund der Tatsache, dass Passagiere bei einer Flugverspätung unabhängig von der Entschädigungszahlung Anspruch auf Versorgungsleistungen haben, können die Rechnungen bei späteren Auseinandersetzungen mit der Fluggesellschaft hilfreich sein. Findet ein Flug beispielsweise erst am nächsten Tag statt, steht Geschädigten eine Unterkunft inklusive Transport zu. Bereits ab zwei Stunden Verspätung haben Flugpassagiere ein Recht auf Verpflegung und mindestens zwei Kommunikationsmöglichkeiten.

Wenn das Gepäck zu spät kommt

Auch das Gepäck kann verspätet am Reiseziel ankommen, was angesichts der fehlenden Kleidung nicht weniger ärgerlich ist. Stiftung Warentest erklärt online was Flugreisende fordern dürfen und worauf sie beim Kauf einer Ersatzgarderobe achten müssen.

Weiterführende Informationen zum Thema finden Betroffene beim Luftfahrt-Bundesamt. Das Bürger-Service-Center der Bundesbehörde des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist von Montag bis Donnerstag telefonisch erreichbar.