Zugverspätung und Zugausfall – Ansprüche auf Entschädigung bei der Bahn

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Bei den nach wie vor massiven Bahnverspätungen oder Totalausfällen ist die Deutsche Bahn verpflichtet, Reisenden Entschädigungsleistungen zu gewähren. Dies kann in Form von Ticketerstattungen oder auch Gutscheinen passieren.

Fahrgastrechte der Deutschen Bahn - copyright bahn.de

Innerhalb einer 12-monatigen Frist müssen Reisende, deren Zug ausgefallen oder mehr als eine Stunde verspätet war, ein Fahrgastrechteformular ausfüllen und einreichen, um etwaige Ansprüche geltend machen zu können.

Das Fahrgastrechteformular ist in Service-Points der Deutschen Bahn, in Reisezentren, im Internet oder auch im Zug erhältlich und umfasst zwei DIN A4-Seiten.

Der Fahrpreis wird zu 25 Prozent bei einer einfachen Fahrt erstattet, wenn der Zug mehr als eine Stunde verspätet eingetroffen ist.

Auf 50 Prozent Rückerstattung haben diejenigen Reisenden Anspruch, deren Zug mehr als zwei Stunden Verspätung hatte.

Der Anspruch bleibt auch dann bestehen, wenn das Ticket unentwertet geblieben ist. Das Gleiche gilt auch bei einer fehlenden Kontrolle durch den Schaffner.

Wichtig ist jedoch, unabhängig ob das Ticket entwertet wurde oder nicht, in allen Fällen eine Bestätigung des Zugausfalls oder der Zugverspätung durch einen der Service-Mitarbeiter der Deutschen Bahn, um eine Entschädigungsleistung zu erhalten.