Corona und das Reisen: Kriege ich mein Geld zurück?

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Das Corona-Virus hat sämtlichen Reisen nun endgültig einen Strich durch die Rechnung gemacht. Wer hoffte, über Weihnachten oder Silvester wegzufahren oder gar zu fliegen, wird bitter enttäuscht, gelten in Deutschland nun verschärfte Regeln für Reisende sowie Reiserückkehrer.

 

Ein Flughafen in Corona-Zeiten; CC0

Skifahren, in die Sonne fliegen oder innerdeutsches Reisen – all das wird nun zu einem großen Problem haben sich die Fallzahlen noch immer nicht beruhigt und Deutschland sowie andere Länder nun massive Einschränkungen angeordnet. Sich schließlich in Quarantäne zu begeben und auch im Urlaubsort viele Einschränkungen hinnehmen zu müssen, kommt für die meisten Reisenden verständlicherweise nicht infrage. Dennoch ist es teilweise gar nicht so einfach eine bereits gebuchte Reise aufgrund der aktuellen Situation wieder zu stornieren und schließlich das gesamte Geld zurückzubekommen.

Beherbergungsverbot macht es einfach

Besonders beliebt sind Hotelübernachtungen über Weihnachten und Silvester. Aufgrund des Beherbergungsverbots ist das jedoch nicht mehr möglich, sind touristische Übernachtungen in jeglichen Unterkünften noch bis nächstes Jahr verboten. Eine Ausnahme davon bilden Geschäftsreisen. Das bedeutet, dass beide Vertragsparteien ihre Leistungen nicht erbringen können. In diesem Fall ist es recht einfach, die bisher entstandenen Kosten zurückzufordern. Gleiches gilt auch für Einreiseverbote für Personen aus Risikogebieten oder lokale Einschränkungen. Sollte sich die Situation wieder ändern, ist der Einzelfall zu prüfen, denn vor dem harten Lockdown waren touristische, innerdeutsche Reisen mit einem negativen Corona-Test durchaus möglich. Dabei geht es jedoch darum, ob dieser noch rechtzeitig und ohne unzumutbare Kosten durchführbar ist, beispielsweise dann, wenn die Region erst kürzlich als Risikogebiet eingestuft worden ist.

Stornierung bei Pauschalreisen

Bei Pauschalreisen ist es schon etwas komplizierter und es kommt dabei vor allem auf den Zeitpunkt der Reise an. Wird diese erst in ein paar Wochen oder Monaten stattfinden, ist es nicht immer möglich, den gesamten Reisepreis zurückzuverlangen, da die Situation nicht absehbar ist. Bei kurz bevorstehenden Reisen gelten Reisewarnungen des auswärtigen Amtes als Grund für eine Stornierung und auch Einreiseverbote im Zielland können als solchen akzeptiert werden.
Dennoch wird im Einzelfall immer geprüft, ob tatsächlich außergewöhnliche oder unvermeidbare Umstände vorliegen, die eine Stornierung rechtfertigen. Dabei ist vor allem Durchhaltevermögen gefragt, denn viele Reiseveranstalter bieten statt der Rückerstattung möglicherweise nur einen Gutschein an. Sagt der Veranstalter selbst jedoch die Reise ab, muss dieser unverzüglich und spätestens in 14 Tagen den gesamten Reisepreis erstatten. Wer allerdings erst kürzlich eine Reise gebucht hat, der nimmt bewusst ein Risiko in Kauf und sollte sich bereits jetzt mit den Bedingungen für den Reiserücktritt und eine kostenlose Stornierung auseinandersetzen. Gilt für das Zielland keine Reisewarnung, kann die Reise stattfinden. Wer dennoch stornieren möchte, muss dann die Stornogebühren tragen. Sollte das Infektionsrisiko dort jedoch besonders hoch sein, können diese zwar wegfallen, jedoch stellen sich viele Reiseveranstalter dabei quer.

Hilft eine Reiserücktrittsversicherung?

Viele Reisende verfügen über eine Kreditkarte mit Reiserücktrittsversicherung, um potenzielle Stornokosten abzudecken. Infolge der Pandemie ist aber auch diese Sicherheit nur noch teilweise gegeben, denn zwar übernimmt diese Versicherung die Kosten im Schadens-, Krankheits- oder Todesfall, jedoch hat die WHO die Erkrankung mit dem Coronavirus als Pandemie eingestuft. Das wird dann zu einem Problem, wenn der Versicherer Schäden oder Erkrankungen infolge von Pandemien von den Leistungen ausschließt. Daher kommt es auch hier wieder auf den Einzelfall, beziehungsweise die Vertragsbedingungen des Versicherers an.